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Schnelles Lebenszeichen und eine neue Lieblingstasse

von Stefan Evertz am 29.06.08 um 16:55 Uhr | Schreibe eine Antwort

Turbulent waren sie schon, die letzten vier Wochen. Ende Mai durfte ich im Zuge einer (Heim-)Reise von Dresden nach Essen das Service-Konzept der Bahn in vollem Umfang austesten – am Ende wurden aus geplanten 8 Stunden Reisezeit wunderbare 12 Stunden (Bericht folgt). Es folgte dann – neben einer guten Auslastung im Job inkl. weiterer Ausflüge – das SocialCamp am 14./15. Juni in Berlin (siehe Vorbericht; auch hier sind Berichte in Vorbereitung). Von Berlin aus führte mich dann eine Tagesreise mit der deutschen und niederländischen Bahn zu meiner „vorgefahrenen“ Familie in den wohlverdienten Urlaub.

Dieser Holland-Urlaub brachte dann gleich mehrere Premieren mit sich. Zum einen dürfte dies der erste Urlaub seit langem gewesen sein, bei dem ich Internet-Zugang hatte. Eigentlich habe ich diesen aber nur genutzt, um meine Tipps für die Twitter-Tipprunde (www.kicktipp.de/twitter) zur EM zu aktualisieren. Warum ich dort aktuell – und zumindest bis heute abend – auf Platz 1 liege, weiß aber wohl nur der Kaiser…

Wesentlich schräger war aber das Gefühl, die drei deutschen EM-Spiele in diesem Zeitraum (letztes Gruppenspiel bis zum Halbfinale) in Holland anzusehen. Normalerweise begleitet einen mittlerweile beim Ansehen solcher Spiele das „Deutsche Rauschen„. Man sieht die deutsche Fahne an vielen Häusern und Autos, die Titelseiten der Zeitungen beschäftigen sich tagtäglich mit den Spielen und vor allem hört man – vor allem bei geöffnetem Fenster – die mitleidenden (oder gelegentlich auch -feiernden) Nachbarn. In erfreulichen Momenten kommt es dann gelegentlich auch zu mißbräuchlicher Nutzung von Nebelhörnern oder anderen druckluftgetriebenen Lärmverursachern. In Holland fiel das naturgemäß komplett weg – und das nicht erst seit dem Ausscheiden der Niederlande im Viertelfinale gegen Russland. Die Stille beim entscheidenden Lahm-Tor gegen die Türkei war jedenfalls ohrenbetäubend. So ähnlich muss sich wohl Weihnachten in der Südsee anfühlen…

Mittlerweile sind wir nun wieder aus einem schönen, entspannenden und ausgesprochen sonnenverwöhnten Urlaub heimgekehrt. Und in unruhiger Erwartung des in wenigen Stunden beginnenden EM-Finales sei nachfolgend noch schnell meine aktuelle Lieblingstasse vorgestellt – meinen bisherigen Favoriten hat es leider vor einiger Zeit zerlegt 🙁

Deutschlandtasse

Und jetzt gehe ich nachsehen, ob das Bier schon kalt genug ist.

Surfen im öffentlichen Dienst: Milliardenfache Verschwendung?

von Stefan Evertz am 14.04.07 um 15:38 Uhr | 6 Antworten

Während unter www.heise.de[1] noch „Rechnungshof kritisiert private Internetnutzung in Berliner Verwaltung“ getitelt wurde, erregte der Titel bei www.spiegel.de wesentlich stärker mein Gemüt Interesse: „Private Surftouren für 50 Millionen Euro“

Und es ist in der Tat häßlich, aber nicht überraschend, was da laut taz der Landesrechnungshof Berlin festgestellt hat (siehe auch www.taz.de):

Insgesamt verfügen die Verwaltungen Berlins über schätzungsweise rund 60.000 bis 70.000 Computer mit Internetanschluss. Durch die missbräuchliche Verwendung von Arbeitszeit und Internetnutzung der Staatsdiener entstehen dem Land jährlich Kosten im Bereich von „deutlich über 50 Millionen Euro“, so der Bericht.

Der Betrag an sich ist schon „beeindruckend“. Wirklich erschreckend wird es aber, wenn man diese Werte auf die gesamte Bundesrepublik hochrechnet, was ich im folgenden in zwei Varianten versuchen möchte:

Variante A
Basis: Werte des Statistischen Bundesamtes für 2005, siehe auch www.statistik-portal.de):

Beschäftigte Berlin („Berlin“): 140.200
Beschäftigte öffentlicher Dienst („BRD“): 4.599.000
Berechnung: BRD / Berlin x 50 Millionen = 1.640.156.919 Euro – oder kurz gesagt: 1,6 Milliarden Euro!

Variante B
Laut www.statistik-portal.de[2] entstanden im Jahr 2005 dem Land Berlin 6,642 Mrd. Euro Personalkosten. Umgerechnet auf die 140.000 Beschäftigten (und ca. 1.600 Arbeitsstunden pro Jahr) kostet die einzelne Stunde knapp 30 Euro. Wenn man nun die laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (siehe auch „Private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz„) „als nicht übermäßig einzustufende“ Surfzeit von 100 Stunden pro Jahr ansetzt, entspricht dies knapp 3.000 Euro „Surfkosten“ pro Person. Bei 70.000 Computern würde dies auf jährliche Surfkosten von bis zu 200 Millionen Euro nur für das Land Berlin bzw. mehr als 6 Milliarden Euro für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst hinauslaufen.

Internet-Nutzung / Tag
Schauen wir uns nun noch kurz die tägliche Surfzeit an, die sich aus beiden Varianten ergeben würde. Wenn man den vom Landesrechnungshof genannten Schaden auf die Zahl der Computer bezieht, betragen die jeweiligen Kosten 713 Euro jährlich; bei einem durchschnittlichen Stundensatz von 29,60 Euro entspricht dies 24 Surfstunden pro Jahr. Die Zeit für die private Internetnutzung beträgt daher bei Variante A 7 Minuten pro Arbeitstag (bei 200 Tagen pro Jahr).

In Variante B wären es etwa 30 Minuten pro Arbeitstag (100 Stunden auf 200 Arbeitstage). Nicht nur an Arbeitsplätzen „mit Publikumsverkehr“ dürfte es allerdings schwer werden, eine halbe Stunde mit (privatem) Surfen zu verbringen – und die im Urteil genannten Werte sind sicherlich als Maximal- und nicht als Durchschnittswerte zu sehen. Die 7 Minuten (auf Basis der Rechnungshofs-Werte) scheinen mir allerdings sehr plausibel und auch realisierbar zu sein.

Erwähnenswert ist dann noch der Versuch des Berliner Innensenators Ehrhart Körting, die Höhe des „Schadens“ herunterzuspielen (siehe www.heise.de[2]):

Für abwegig halte er auch, aus der vermeintlich überwiegend privaten Nutzung des Internets einen Schaden von 50 Millionen Euro für das Land zu konstruieren, sagte Körting. Dieser geschätzte Schaden beruhe auf „tiefstem Gewerkschaftsdenken“, wer privat im Internet unterwegs ist, arbeite nicht und verschwende öffentliches Geld. „Nein, es kommt nicht nur auf die Zeit an, es kommt auf die Leistung an“, betonte der Innensenator. Es gebe eine Dienstvereinbarung für die öffentliche Verwaltung, das Internet nur in Ausnahmefällen privat zu nutzen. „Doch es ist weltfremd, die private Nutzung ganz verbieten zu wollen, wenn die Mitarbeiter ihren Job top erledigen.“

Es ist sicherlich erfreulich, dass sich der Innensenator vor seine Mitarbeiter stellt. Das Argument hinkt allerdings ein wenig: Auch wenn die Mitarbeiter die geforderte Leistung erbringen, kann etwas mit Stellenzuschnitten und Arbeitsplatzbeschreibungen nicht stimmen, wenn noch Zeit für private Surftouren verfügbar ist – egal ob nun 7 oder 30 Minuten pro Tag. Es würde mich nicht wundern, wenn dieses Argument als Bumerang den Kopf des Innensenators kostet trifft.

Fazit
Man kann sich insgesamt durchaus über die Belastbarkeit der genannten und berechneten Zahlen streiten. Gerade die Werte der Variante B dürften angesichts des wachsenden Leistungsdrucks auch im öffentlichen Dienst nur schwer zu erreichen sein. Und selbst die vom Landesrechnungshof ermittelten Werte basieren auf stichprobenartiger Erhebung der aufgerufenen Seiten, ohne die zeitliche Dimension zu berücksichtigen.

Andererseits befürchte ich, dass der Umfang der privaten Internet-Nutzung am Arbeitsplatz mit 7 Minuten pro Tag bestenfalls einen Minimalwert darstellt und wohl eher als Spitze des Eisbergs anzusehen ist…

Ich glaube übrigens nicht, dass es hier einen erwähnenswerten Unterschied zwischen öffentlichen oder privaten Arbeitgebern gibt. Obwohl, einen kleinen Unterschied gibt es dann doch: Die Privatunternehmen bzw. deren Beschäftigten verschwenden nicht auf diese Weise mindestens 1 Milliarde „unserer“ Steuergelder pro Jahr!

Insofern ist es ganz sicher nicht damit getan, nur auf die Berliner Senatsverwaltung zu blicken – ich sehe leider keinen Grund, warum das Problem nicht genauso bei allen anderen öffentlichen Verwaltungen auftreten sollte. Es wundert mich daher schon, warum noch niemand obige Berechnungen angestellt hat. Oder liege ich mit meinen Berechnungen und Überlegungen so sehr falsch? Irgendwie hoffe ich das jedenfalls… 👿

Doch keine private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz?

von Stefan Evertz am 13.10.06 um 19:40 Uhr | 2 Antworten

So kann es gehen. Da hatte ich unter „Private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz“ über ein Urteil des Landesarbeitsgericht Köln geschrieben, das sich mit der privaten Internet-Nutzung am Arbeitsplatz beschäftigte. Dort hatte man festgestellt:

Arbeitnehmer dürfen Telefon und Internet am Arbeitsplatz zu privaten Zwecken nutzen, wenn ihnen dies nicht ausdrücklich verboten wurde.[…]
Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn der Mitarbeiter Telefon und Internet übermäßig nutze. 80 bis 100 Stunden Internetnutzung pro Jahr seien nicht als übermäßig einzustufen.

Und nun stosse ich über vowe.net auf blog.zeit.de/arbeitsrecht, wo ein aktuelleres Urteil (vom Juli 2005) ins Spiel gebracht wird:

Das Bundesarbeitsgericht schuf jetzt Klarheit: Auch wenn kein ausdrückliches Verbot durch eine Klausel im Arbeitsvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung besteht, dürfen Arbeitnehmer das Internet zu privaten Zwecken grundsätzlich nicht nutzen. Tun sie dies doch, kann sogar eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein (BAG 2 AZR 581/04).

Der Leitsatz des Urteils liest sich zwar etwas anders (siehe auch www.jurpc.de):

Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer das Internet während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken in erheblichem zeitlichen Umfang („ausschweifend“) nutzt und damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt.

Allerdings verstehe ich das Urteil so, dass grundsätzlich jede private Nutzung für Schwierigkeiten sorgen kann:

weil der Arbeitnehmer während des Surfens im Internet zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringt und dadurch seine Arbeitspflicht verletzt

Insofern zeigt sich jedenfalls einmal mehr, dass jeder Arbeitgeber gut beraten ist, klare Regelungen für die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz zu treffen, da man sich – meines Erachtens – nur sehr eingeschränkt auf eine klare Rechtslage stützen kann.

Wie das Internet funktioniert

von Stefan Evertz am 24.09.06 um 23:31 Uhr | 9 Antworten

Es ist zwar nicht mehr ganz frisch, aber nach wie vor sehenswert: Das Video, in dem die „Sendung mit der Maus“ erklärt, wie das Internet funktioniert. (Wer das ganze lieber als Foto-Roman möchte, wird übrigens unter www.wdrmaus.de fündig)

[flash]http://www.youtube.com/watch?v=QZMGGbfY7FQ[/flash]

Und auch wenn immer mehr Benutzer das schnelle DSL nutzen, gibt es sie doch immer noch: Die Modem-Benutzer (siehe auch Mythos Breitband und Blog-Optimierung)

Wer sich nun schon immer gefragt hat, wie eigentlich diese merkwürdigen Töne beim Verbindungsaufbau eines Modems zustande kommen, dem hilft das folgende Video weiter, über das ich bei www.ehrensenf.de gestolpert bin:

[flash]http://www.youtube.com/watch?v=AgqEIp2YmtE[/flash]

Stromberg wirbt für Film- und Surf-Vergnügen

von Stefan Evertz am 09.09.06 um 16:35 Uhr | Schreibe eine Antwort

Bernd Stromberg, die vermutlich bekannteste Wucherung des mittleren Managements, ist zwar eine fiktive Figur, wird aber erschreckend glaubwürdig von Christoph Maria Herbst verkörpert (siehe auch de.wikipedia.org). Es war zu befürchten, dass er früher oder später seinen Weg auch in den virtuellen Welten Hollywoods finden würde:

[flash]http://www.youtube.com/watch?v=TTS5e_6fLYU[/flash]

Das Auftauchen von Stromberg in diverse „Blockbuster“-Filme macht jedenfalls Laune – und toppt Leos Auftritt in Titanic: Two the Surface in jedem Fall. Wie in den Kommentaren bei www.kopflos.eu zu lesen ist, scheint die ungewöhnlich hohe Qualität des Trailers ihren Grund zu haben:

ProSieben hat bei uns in der Agentur das neue Programm präsentiert und dieser Trailer leitet die Spielfilm-Highlights der nächstenen Monate ein.

(via www.fuenf-filmfreunde.de)

Und zur Überbrückung der Wartezeit bis zur dritten Staffel von Stromberg (Sendetermin wohl irgendwann in 2007) kann man sich ja die mittlerweile vier Werbespots gönnen, in denen Stromberg die Vorzüge des DSL-Anbieters Tele2 auf seine Weise herausstellt (siehe auch www.werbeblogger.de). Die vier Spots (und ein „Making Of“) kann man sich als MPEG-Datei unter tele2.de herunterladen.

Der Office-Browser

von Stefan Evertz am 04.08.06 um 23:07 Uhr | Schreibe eine Antwort

Surfen während der Arbeitszeit – das wird wohl immer ein Grenzgang bleiben, egal wie die Rechtslage und die Vereinbarungen im Betrieb aussehen (siehe auch „Private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz„). Mit dem skurrilen Tool „Workfriendly“ kann man nun unter dem Word- bzw. Office-Mäntelchen die bevorzugten Blogs (und andere Websites) besuchen, ohne das der Chef etwas merkt. Auf die Bilder und das gewohnte Layout muss man dabei allerdings verzichten. Und für die heiklen Momente gibt es dann noch den „Boss Key“ links oben:

hirnrinde.de via workfriendly

Workfriendly starten: www.workfriendly.net (JavaScript erforderlich, Popups sollten zugelassen werden; die Darstellung in Opera hakt allerdings etwas…)

Das einzige, was jetzt noch fehlt, ist eine deutschsprachige Oberfläche – für den etwas sorgfältigeren Chef. Aber das mit der falschen Titelzeile dürfte selbst der penibelste Chef nicht bemerken 😉

(via www.spreeblick.com)

GEZ gehts an die Kostenstellen

von Stefan Evertz am 18.06.06 um 21:13 Uhr | 5 Antworten

Endlich dreht mal einer den Spieß um – und geht den öffentlich-rechtlichen Surfern an die Budgets. Nicht zuletzt könnten so auch die möglicherweise künftig fälligen GEZ-Gebühren für PC und Webserver wieder „refinanziert“ werden 😉

Armin Meier schreibt unter www.farliblog.de:

Ab sofort ist dieses Blog für alle Besucher kostenpflichtig, die über Rechner öffentlich-rechtlicher Institutionen hier lesen. Ein entsprechender Absatz ist unter Kontakt + Nutzung zu finden. Wenn der Staat mich schröpfen will, schröpfe ich zurück 🙂

Die ersten Rechnungen gehen am 15. Juli raus, denn die entsprechenden Rechner einiger Institutionen hab ich schon in meinen Statistiken gefunden.

Und die passenden Nutzungsbedingungen gibt es auch schon unter www.farliblog.de[2]:

Für Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Institutionen wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, dem Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abwehrdienst, Ministerien und andere Bundes- und Landesregierungsstellen sowie Institutionen der Kommunen ist diese Seite kostenpflichtig. Der Besuch dieser Seite schlägt mit 17,83 Euro pro Besucher und Monat zu Buche und wird von mir jeweils zum 15. des Folgemonats schriftlich in Rechnung gestellt. Bei einmaligen Besuchern wird davon ausgegangen, dass sie auch weiterhin die technischen Möglichkeiten haben, diese Seite zu besuchen. Aus diesem Grund werden monatliche Folgekosten in gleicher Höhe fällig, die der Besucher per Überweisung oder Bankeinzug erstatten kann, bis er nachweist, dass es ihm technisch nicht mehr möglich ist, diese Seite zu besuchen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich zur Kontrolle gegebenenfalls persönlich erscheine.

Diese Maßnahme ist leider nötig, da mit der wachsenden Steuerlast, den bereits bestehenden Abgaben auf Rundfunkgeräte und der für die Zukunft geplanten Abgabe auf internetfähige Computer eine Refinanzierung dieser Seite nötig ist. Auch diese Seite kostet mich wertvolle Arbeitszeit, sowie Server- und Energiekosten. Der Kauf der nötigen Programme zum Gestalten dieser Seite verursacht ebenfalls Kosten, die dadurch wieder aufgefangen werden müssen.

Ich bin zwar „ein bisschen“ skeptisch, ob die juristische Basis nicht etwas wackelig ist 🙄

Aber besser kann man wohl den absurden Charakter der geplanten Ausweitung der GEZ-Gebühren nicht an den Pranger stellen. Und mit der Unruhe, die durch solche Rechnungen in den entsprechenden Verwaltungsapparaten entstehen dürfte, könnte ich wohl auch leben. Ich bin jedenfalls schon auf die Reaktion aus den Amtsstuben gespannt… 😈

(via www.lawblog.de)

Gegen GEZ: Nun auch verdi

von Stefan Evertz am 06.06.06 um 0:56 Uhr | 2 Antworten

In die langsam aufkommende Wellenfront gegen die ab dem 01.01.2007 geplante GEZ-Gebühr für internetfähige PC-Systeme hat sich nun auch verdi eingereiht.

Die „Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft“ hat unter einen offenen Brief an Jürgen Rüttgers in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz geschrieben und diesen auch unter freie.verdi.de veröffentlicht:

Die Bundeskommission protestiert dagegen, dass Selbstständige ab 2007 die TV- und Radiogebühr für beruflich genutzte internetfähige Computer zahlen sollen. Diese Gebühr bedeutet eine neue und nicht zu vermeidende Betriebsausgabe von jährlich 204,36 Euro. Denn das Arbeitsmittel PC ist für die allermeisten Selbstständigen unverzichtbar.
[…]
Mit Sorge sehen die Selbstständigen zudem eine weitere Gebühr auf sich zukommen: In Zukunft dürfte nach geltendem Recht auch für beruflich genutzte Multimedia-Mobiltelefone die Rundfunkgebühr erhoben werden, weil die Geräte prinzipiell auch Radio und TV empfangen können.
[…]
Wir unterstützen es, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seinem Bestand und seiner Entwicklung finanziell abgesichert wird, so wie es die dafür zuständige Kommission KEF errechnet. Dies soll jedoch auf eine sachgerechte Weise geschehen.

Dass ein Großbetrieb mit Tausenden PC-Arbeitsplätzen dieselben 204,36 Euro pro Jahr entrichten soll wie der / die einzeln arbeitende Selbstständige, ist nur eine weitere Ungereimtheit der aktuellen Regelung.
[…]
1. Die Regelung, die ab Januar 2007 in Kraft treten soll, muss bis auf Weiteres ausgesetzt werden. Neben der Schieflage bei der Gebührenerhebung gibt es dafür einen weiteren Grund: Über das Internet können bisher kaum öffentlichrechtliche TV-Programme und nur ein Teil der Radioprogramme empfangen werden.

2. Umgehend sollte damit begonnen werden, die Erhebung der Rundfunkgebühren auf eine Basis umzustellen, die der technischen Entwicklung und der Nutzung neuer Verbreitungswege entspricht.

Gut, einige Details würde ich so nicht unterschreiben bzw. fehlen (z.B. das Problem der „GEZ-Gebühren für Webserver„).

Ob „der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seinem Bestand und seiner Entwicklung“ finanziell abgesichert werden bzw. bleiben soll, würde ich jedenfalls bestreiten, solange ich den Eindruck habe, dass hier ein gigantischer organisatorischer und wirtschaftlicher Kropf mitgeschleppt wird.

Warum z.B. die Fußball-WM (und andere sportliche Großveranstaltungen) abwechselnd von beiden Sendern übertragen wird, erschließt sich mir bis heute nicht. Ich gehe nämlich nicht davon aus, dass die Kollegen der einzelnen Sender am „freien“ Tag kein Geld bekommen – von so etwas kann übrigens ein Selbstständiger nur träumen. Und selbst bei den öffentlich-rechtlichen Sendern dürft es in der Summe spürbar günstiger sein, wenn nur ein Sender überträgt.

Und ob die Einführung einer Mediengebühr oder -steuer wirklich eine ernsthafte Alternative – auch im Sinne der Selbstständigen – darstellt, bliebe erst noch abzuwarten. Die Gremien werden sich schon Regelungen ausdenken, bei denen man sich die GEZ-Gebühren zurückwünschen wird 🙁

Da die Diskussion über die GEZ-Gebühren schon sehr lange anhält, bin ich jedenfalls skeptisch, ob hier plötzlich Bewegung in die Angelegenheit kommt. Ich persönlich setze da etwas mehr Hoffnung in die Verfassungsbeschwerde.

Aber letztendlich können wir Selbstständige wohl alle Hilfe brauchen, die wir kriegen können…

(via www.golem.de)

GEZ-Gebühren für Webserver?

von Stefan Evertz am 18.05.06 um 10:56 Uhr | 11 Antworten

Während mittlerweile zur eingereichten Klage gegen GEZ-Gebühr für PC unter www.vrgz.org Details der Verfassungsbeschwerde zu finden sind, wurde das Thema nun auch bei Telepolis in einem ausführlichen Artikel (www.heise.de/tp) aufgearbeitet.

Besonders nachdenklich stimmten mich dabei die schriftlichen Äußerungen von Dr. Hermann Eicher, Justiziar beim Südwestrundfunk, der ausdrücklich darauf hinweist, dass „ich nachfolgend nicht für die ARD sprechen kann, weil wir uns gerade zu dem genannten Fragenkomplex erst in der Abstimmung befinden“ (siehe www.heise.de/tp[2]):

Frage 8
Ich habe einen eigenen gemieteten Webserver in einem Rechenzentrum aufgestellt. Dieser ist für Wartungszwecke natürlich auch imstande, selbst nach außen aufs Internet zuzugreifen und hat einen (normal abgeschalteten) Bildschirm. Begründet dies eine zusätzliche Gebührenpflicht? Und wenn ja, bei mir oder beim Rechenzentrum?

Im Falle der gewerblichen Vermietung eines grundsätzlich zum Rundfunkempfang geeigneten Geräts ist die Rundfunkgebühr für einen Zeitraum bis zu drei Monaten vom Vermieter, ab drei Monaten vom Mieter zu zahlen (§ 2 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Natürlich gilt auch dies nur, wenn ansonsten keinerlei andere Geräte bereitgehalten werden. Auf die Frage, ob der Bildschirm ein- oder abgeschaltet ist, kommt es nicht an.

Über die denkbaren Folgen der Wahrnehmung von Webservern als „Fernseher“ wird derweil bei www.boocompany.com nachgedacht:

Was sind die Konsequenzen? Die Provider wollen aus vorgeschobenen Sicherheitsbedenken ihre Kunden nicht in ihre Rechenzentren lassen, während die Fernsehbesitzer natürlich ihre Fernsehgeräte nutzen möchten. Es braucht nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, wie Tausende von Kunden mit Sessel oder Schaukelstuhl unterm Arm vor den Rechenzentren stehen und Einlass begehren. Heiße Demonstrationsschlachten und eine riesige Klagewelle sind zu erwarten.

Ich muss gestehen, dass ich im Moment nicht abschätzen kann, ob nun Webserver eine zusätzliche monatliche GEZ-Gebühr verursachen werden. Wenn ich die Rückmeldung vom SWR lese, bezweifle ich sogar ein wenig, dass die Öffentlich-Rechtlichen das zu diesem Zeitpunkt genau wissen.

Was aber hätte es für Auswirkungen, wenn wirklich jeder Webserver ein „zum Rundfunkempfang geeignetes, gebührenpflichtiges Gerät“ wäre? Zeit also, ein bisschen herumzustöbern und den Taschenrechner bereitzuhalten…
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Telekom, verdi und die WM

von Stefan Evertz am 17.05.06 um 15:20 Uhr | Schreibe eine Antwort

Im Moment dürfte man vermutlich – schon angesichts der noch verbleibenden Zeit – die Aktivitäten der Telekom zum Aufbau des neuen Hochgeschwindigkeitsnetzes als „fieberhaft“ bezeichnen:

Die Deutsche Telekom will im Mai vor der Fußball-WM ihr neues Glasfasernetz im Testbetrieb starten. Einige hundert Kunden könnten ab Mitte kommenden Monats kostenlos Fernsehen über das Hochgeschwindigkeitsnetz beziehen, teilte das Unternehmen mit. (Quelle: portale.web.de)

Die Telekom kommt mit dem Ausbau ihres neuen VDSL-Netzes voran, viele Baumaßnahmen in den zehn Ausbaustädten wurden bereits abgeschlossen. Die verlegte Glasfaserinfrastruktur soll Bandbreiten von bis zu 50 MBit/s und damit auch neue Multimedia-Dienste sowie den Empfang digitaler Fernsehprogramme ermöglichen. (Quelle: www.golem.de[1])

Und nun lese ich gerade auf www.golem.de[2]:

Im Tarifstreit mit der Telekom droht die Gewerkschaft ver.di mit technischen Problemen während der Fußballweltmeisterschaft. Warnstreiks sollen einen „Vorgeschmack auf die WM“ geben.

Da war ich dann doch überrascht, da es doch ein schlechtes Licht auf den Konzern wirft: Jetzt brauchen die T-Jungs sogar schon für das Verursachen von Pannen die Hilfe der Gewerkschaft? Wenigstens das hat man in Bonn bisher alleine hinbekommen… 😕