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Warum ein Bloggerverband keinen Sinn macht

von Stefan Evertz am 05.02.09 um 10:29 Uhr | 15 Antworten

Im Rahmen des demnächst stattfindenden WordCamps plant Alper Iseri eine Diskussion zum Thema „Gründung eines Bundesverbandes deutschsprachiger Blogger“ (siehe auch wordcamp.de) und hält folgende Aktivitäten für denkbar:

  • Regelmäßige Treffen zwischen den Mitgliedern organisieren und so einen Gedankenaustausch fördern.
  • Selbstverpflichtende Grundregeln verfassen, die eine Art Ethik-Richtlinie für das Bloggen darstellen könnte.
  • Große öffentlichkeitswirksame Blogpostings ihrer Mitglieder forcieren, um ein bestimmtes Thema in die breite Öffentlichkeit zu bringen.
  • Rechtsbeistand bei unklaren Fragen und Mitgliederhotline.
  • Schaffung gemeinsamer Studien zur Veröffentlichung und Generierung von Aufmerksamkeit durch die Medien.
  • Lobbyarbeit für deutschsprachige Blogger und ihre Wünsche und Anforderungen an den Gesetzgeber.
    Pressearbeit
  • Grundlagen und Informationen für Jugend- und Datenschutz

In den letzten Tagen (und durchaus aus aktuellem Anlass) hat der Gedanke mittlerweile Kreise gezogen und es kündigen sich bereits weitere Überlegungen und konkrete Maßnahmen an (siehe z.B. www.alles2null.de[1], www.alles2null.de[2], www.blog.datenwachschutz.de oder www.meetinx.de).

Gemeinsamkeit der Akteure: (Fast) keine
Alle Überlegungen enthalten aber – zumindest in meinen Augen – die Annahme, dass es wirklich eine Blogger-Community gibt, die es zu bündeln gilt. In der Realität ist allerdings meines Erachtens das Gegenteil der Fall. Es gibt nicht „den“ Blogger; zu unterschiedlich sind die Motivationen (privat, beruflich, fachlich) und die Themen. Genausowenig gibt es eine „Blogosphäre“ – stattdessen gibt es eine Vielzahl von Netzwerken bzw. ansatzweise vernetzter Blogs.

Die Gemeinsamkeit der Blogger erschöpft sich in letzter Konsequenz im gleichen (bzw. ähnlichen) Werkzeug – der Verwendung bestimmter CMS-Software (wie WordPress etc.). Ein (Bundes-)Verband von Stichsägenbenutzern wäre wohl ähnlich sinnvoll…

An diesem Punkt haben sich meines Erachtens die meisten aufgelisteten Punkte leider bereits erledigt. Alle Überlegungen „die Mitglieder“ oder „die Gemeinschaft“ bzw. gemeinsame Aktivitäten betreffend entbehren einer konkreten Grundlage. Und juristische Rahmenbedingungen gibt es bereits (Grundgesetz, Jugend- und Datenschutz, etc.) – so reformbedürftig sie auch sein mögen (s.u.).

Spannend finde ich dagegen den Punkt „Rechtsbeistand bei unklaren Fragen und Mitgliederhotline“. Im folgenden will ich versuchen, mir diesen Aspekt etwas näher anzusehen, wobei ich hier ein in Richtung „Rechtschutz“ erweitertes Verständnis für sinnvoll halte.

Rechtsschutz
Auf den ersten Blick ist es ein reizvoller Gedanke. Ein einzelner Blogger wird abgemahnt und kann auf einen „Topf“ (oder eben die Leistungen einer gemeinsamen Versicherungspolice) zurückgreifen, um sich gegen die Abmahnung zu wehren.

Im Detail verliert es allerdings schnell diesen Reiz. Spielen wir doch einfach mal mit ein paar Werten. Nehmen wir mal an, dass 500 Blogger im Jahr jeweils 30 EUR zahlen würden. Selbst wenn da nur 10 Prozent „Overhead“-Kosten (für die minimalen Aufwände eines solchen Verbandes für Porto, Kopien, etc.) anfallen würden, blieben für einen „Solidaritätsfond“ EUR 13.500. Ich kenne mich in Sachen „Kosten für Rechtstreitigkeiten“ überhaupt nicht aus; aus dem Bauch heraus bezweifle ich aber, dass man mit dieser Summe „im Ernstfall“ (oder gar bei mehreren Ernstfällen) allzu weit kommt – ein Rechtsschutztopf wäre also keine Lösung.

Hinzu kommt, dass vermutlich bei einem regulären Anbieter keine Rechtschutzversicherung für Blogger zu bekommen sein wird. Sven Dietrich hat bereits vor drei Jahren diverse Anfragen gestartet (siehe auch www.pop64.de/blog) – sein Fazit damals:

Es gibt keinen Versicherungsschutz im Falle einer Abmahnung.

Und ich glaube nicht, dass sich die Sicht der Versicherungsanbieter zwischenzeitlich geändert hat. Natürlich könnte eine – möglicherweise sogar DIE zentrale – Aufgabe eines solchen Bloggerverbandes darin bestehen, hier eine Veränderung zu bewirken – zumindest theoretisch. Der Teufel dürfte hier aber im Detail – konkret in den Versicherungsbedingungen – stecken.

Sorgfaltspflichten
Ich glaube nämlich nicht, dass eine derartige Versicherung bei den „üblichen“ Abmahnungsfällen (z.B. wegen irgendwelcher Kochbuch-Fotos) greifen würde. Denn auch Versicherungen sind nicht dumm. Als erstes würden sie den Versicherten umgehend gewisse Sorgfaltspflichten auferlegen. Denkbar wären hier z.B. vorab zu prüfende Urheber- und Markenrechtsaspekte und auch die Einhaltung anderer Rechtsnormen (z.B. Persönlichkeitsrechte, Impressumspflicht) dürfte hier schnell Vertragsbestandteil werden. Abmahnungen, die durch eine zu flüchtige, nachlässige oder zumindest fahrlässige Vorabprüfung „verschuldet“ wurden, wären somit sicherlich nicht abgedeckt.

Noch problematischer wäre die Abdeckung von Fällen wie der aktuellen Abmahnung der Deutschen Bahn AG gegen Markus Beckedahl. Ich finde es zwar gut, wichtig und sehr mutig, das Markus dieses Dokument veröffentlicht hat. Ich glaube aber nicht, dass die Veröffentlichung eines internen Aktenvermerks irgendwie mit den zu erwartenden Sorgfaltspflichten einer solchen Versicherung in Einklang zu bringen wäre – vor allem wenn man mal kurzfristig annimmt, das die Abmahnung zumindest teilweise berechtigt sein könnte (siehe hierzu auch die Einschätzung von Carsten Ulbricht unter www.rechtzweinull.de).

Selbst wenn man nun vom weitergefassten (und oben nahezu ausgeschlossenen) Ansatz des „Rechtschutzes“ wieder auf den ursprünglichen Gedanken des „Rechtsbeistandes“ zurückkehrt,
fliegt auch dieser Punkt leider von der Liste. Sehr schön hat das Mike Schnoor unter www.sichelputzer.de begründet:

Ich werde abgemahnt. Ich rufe an um 23 Uhr. Hotline mit Pay-via-Mitgliedsbeitrag. Was ist hier besser? Der professionelle Anwalt für Rechtsfragen, oder doch die Mitgliederhotline “Pro Blogger”? Ich gestehe, dass der professionelle Rat eines Medienexperten oder aversierten Lawbloggers wesentlich wertvoller ist. Würden durch die Mitgliedschaft im “Bloggerverband” die Gerichtskosten vom Verband übernommen werden?

Fazit
Es kann sicherlich nicht schaden, einige Grundregeln bzw. Merksätze zusammenzutragen, die ein Blogger beherzigen sollte. Möglicherweise könnte genau das auch das zentrale Ziel einer Interessengemeinschaft (oder Arbeitsgemeinschaft) sein. Und diejenigen Ressourcen, die man sonst für Formalia wie Vereinsgründung, etc., brauchen würde, wären vermutlich in einem solchen „Bloggertipps-Projekt“ besser aufgehoben.

Oder man könnte einen Teil der Energie auch in eine Petition packen, wie sie Frank Hamm unter „Pressefreiheit und Medienfreiheit: Petition an den Bundestag zur Grundgesetzänderung“ gestartet hat.

Beide Wege scheinen mir sinnvoller zu sein, als hier akute Vereinsmeierei ausbrechen zu lassen… 👿

Mahn ab, Bahn…

von Stefan Evertz am 04.02.09 um 7:45 Uhr | 1 Antwort

Diana visits a steam engine in Hesston, Indiana.
Lizenz: Creative Commons License Photo: kevindooley
…auch wenn du damit vermutlich die aktuelle PR-Krise nur noch verschlimmerst und zusätzlich noch lernen wirst, was man unter dem Streisand-Effekt versteht.

Was war passiert?
Markus Beckedahl veröffentlicht am 31. Januar 2009 unter netzpolitik.org[1] das – scheinbar in vielen Medien zitierte – Memo des Berliner Datenschutzbeauftragten vom 28. Oktober 2008 (über ein Gespräch mit der Deutschen Bahn AG über die Geschäftsbeziehungen zur Network Deutschland GmbH) im Volltext sowie als PDF-Datei.

Die Abmahnung
Gestern (3. Februar) erhält Markus Beckedahl dann per E-Mail eine Abmahnung (siehe auch netzpolitik.org[2], in der er u.a. aufgefordert wird, „den Gesprächsvermerk im Wortlaut und als pdf-Datei sofort von Ihrer Homepage zu entfernen“.

Ich kann nicht beurteilen, ob die Veröffentlichung „illegal“ bzw. wirklich „abmahnfähig“ ist – als Laie habe ich da allerdings weitreichende Zweifel, die ich unter www.internet-law.de bestätigt finde. Darüber hinaus stellt sich mir die Frage, ob die Bahn überhaupt berechtigt ist, die Veröffentlichung eines Textes abzumahnen, der offensichtlich von einer dritten Partei erstellt wurde. Und ganz nebenbei scheint sich meines Erachtens durch den Unterdrückungsversuch des Aktenvermerks auch noch endgültig die „Echtheit“ des Textes zu bestätigen.

Das Netz reagiert
Neben dem vorgenannten Blogeintrag twittert Markus um 15:04 Uhr über die Abmahnung:

Brauche HIlfe: Deutsche Bahn AG schickt mir Abmahnung

Sein Tweet wird vielfach „retweetet“, d.h. von anderen Twitterern quasi wiederholt, und somit schnell weiterverbreitet. Innerhalb von 40 Minuten wird der in seinem Tweet angegebene Link über 1.500mal angeklickt (siehe auch http://bit.ly/info/yKBM; aktueller Stand: fast 4.500 Klicks). Weiterhin verlinken immer mehr Blogs auf den Artikel (siehe auch rivva.de; aktuell 77 verlinkende Blogs). Einen eindrucksvollen Überblick über die Reaktionen zeigt übrigens ein Screenshot unter twitpic.com .

Etwa eine Stunde nach der Veröffentlichung schwappt die „Medienwelle“ auch in die ersten Online-Auftritte der „normalen“ Medien und verbreitet sich seitdem stetig weiter (siehe z.B. Golem, heise und Focus). Einen (ersten) Pressespiegel hat Markus unter netzpolitik.org[3] zusammengestellt – und bedankt sich dort auch für das umfangreiche Feedback und die zahlreichen Hilfs- und Unterstützungsangebote.

Was bleibt?

  • Die Erkenntnis, dass die Bahn dieses „Scharmützel“ wohl nicht gewinnen kann – und auch verlieren wird (siehe auch DB ist der neue DFB)
  • Die Beobachtung, dass sich – auch dank Diensten wie Twitter – die Verbreitungsgeschwindigkeit von Informationen noch weiter erhöht hat. Während es vor drei Jahren noch fast 1 Woche dauerte, bis die Querelen zwischen (dem damaligen Werbeblogger) Patrick Breitenbach und Heidi Klum in Spiegel Online auftauchte (siehe auch „Nächste Stufe der Sylvester-Rakete(n) abgeschossen (Update)“ und „Nächste Stufe der Sylvester-Rakete(n) abgeschossen (Update) Teil 2„), dauerte es diesmal nur noch etwa 4 Stunden, bis man über die Abmahnung unter www.spiegel.de lesen kann.
  • Die Hoffnung, dass Markus Beckedahl aus dem zu begrüßenden Versuch, die Probleme der Bahn in Sachen Datenschutz durch Transparenz (und Veröffentlichung) zu verdeutlichen, keine weiteren Probleme oder gar aufwändige Rechtsstreitigkeiten entstehen- auch wenn ihm vermutlich eine weitreichende moralische und wirtschaftliche Unterstützung sicher sein dürfte.

Wieder Kommentar-Abo per E-Mail möglich

von Stefan Evertz am 13.12.08 um 17:26 Uhr | Schreibe eine Antwort

Zum Wochenende hin wird es ja doch meistens etwas ruhiger – selbst in der (wieder mal sehr betriebsamen) Vorweihnachtszeit. Entsprechend habe ich nun in den letzten 36 Stunden endlich wieder mal am Blog Hand anlegen können – eine der Maßnahmen hatte dabei eine längere Vorgeschichte:

Die Abmahnung an Jan Tißler wegen einer angeblichen „Spam-Mail“ war wohl DAS Thema beim BarCampBerlin3 (und auch danach). Jans Artikel unter upload-magazin.de bringt den Vorteil des Plugins, aber auch das aufgetretene Problem gut auf den Punkt:

Eigentlich ist das WordPress-Plugin “Subscribe to Comments” eine tolle Sache: Ist es aktiviert, können Kommentarschreiber ein zusätzliches Häkchen setzen und schon werden sie über alle folgenden Kommentare per E-Mail informiert – bis sie es wieder abbestellen. Ich nutze diese Funktion selbst sehr gern und deshalb gab es sie auch hier bei UPLOAD. Leider ist sie mit deutschem Recht nicht hundertprozentig vereinbar und kann zu einer Abmahnung führen. Mir ist jetzt genau das passiert.

Das Problem der Funktion: Die E-Mail-Adresse wird im Vorfeld nicht überprüft und bestätigt, jeder Nutzer kann im Feld “E-Mail” jede beliebige Adresse angeben. Mögliches Szenario: Dieses Feature wird missbraucht, indem eine fremde Mailadresse angegeben wird und die Benachrichtigungen über neue Kommentare landen dann bei jemandem, der sie nicht bestellt hat. Das klingt für manche sicher harmlos, aber genau diese Lücke im System ist der mögliche Auslöser einer Abmahnung.

Damals merkte ich bei der Lektüre seines Artikels, wie ich innerlich zusammenzuckte. Irgendwie wunderte es mich im Nachhinein nicht, dass so etwas irgendwann passieren würde – die Gefahr lag (leider) durchaus auf der Hand, auch wenn ich es nie zu Ende gedacht (und das Plugin seit über 18 Monaten selber im Einsatz) hatte. Spätestens, als ich aber dann den Text von Thomas Schwenke unter www.advisign.de las, der ausführlich die juristischen Probleme beschreibt, entschloss ich mich umgehend, das Plugin erst einmal zu deaktivieren.

Erfreulicherweise wurde zwischenzeitlich an verschiedenen Stellen an Alternativen bzw. Erweiterungen getüftelt, um eine „rechtssicherere“ Variante bereitzustellen. Und nachdem ich nun endlich etwas Zeit (für die Installation) gefunden habe, kann man hier im Blog auch wieder per E-Mail über neue Kommentare informiert werden – dank der angepassten Version von www.infogurke.de.

Das sog. „Double Opt-In“-Prinzip (siehe auch de.wikipedia.org) wird nun unterstützt – allerdings nur für die E-Mail-Adressen der Kommentare. Die (etwas versteckt verfügbare) interessante Option, neue Kommentare per E-Mail zu abonnieren, ohne (vorher) einen eigenen Kommentar abgeben zu müssen, wird aber leider nicht durch die angepasste Version „geschützt“…

Ansonsten werkelt hier nun auch WordPress 2.7 unter der Haube – bisher (scheinbar?) ohne Macken. Für beides gilt wie immer: Sollte es irgendwo haken, freue ich mich über eine Rückmeldung 😉

Doppelplusgut: GEZ verschickt Abmahnung als Wortwächter (Update 1-2)

von Stefan Evertz am 23.08.07 um 16:23 Uhr | 11 Antworten

Nein, ich bin kein Anwalt. Und der müsste ich wohl sein, um zu verstehen, warum bzw. auf welcher rechtlichen Basis die GEZ eine Abmahnung verschickt hat (siehe www.akademie.de):

Die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat die Wissensplattform akademie.de über die Rechtsabteilung der GEZ abgemahnt: akademie.de soll sich dazu verpflichten, „nicht existente“ bzw. „falsche“ Begriffe wie „GEZ-Gebühren“, „PC-Gebühr“, „Gebührenfahnder“, „GEZ-Anmeldung“ oder „GEZ-Abmeldung“ nie wieder zu verwenden. Das Verbot wird damit begründet, die Nutzung der Begriffe diene nur dazu, „ein negatives Image der GEZ hervorzurufen“.

Der „Imageschaden“, der sich z.B. aus der Verwendung des Begriffs „GEZ-Gebühren“ ergibt, habe ich bisher nicht gesehen. Es ist daher der GEZ zu danken, dass sie den Missstand falscher bzw. nicht existenter Begriffe endlich thematisiert hat und an der Wurzel bekämpfen will. Mit den aktuell mindestens 7 Milliarden Rundfunkgebühren pro Jahr klappt das sich auch noch mit den anderen 223.000 Suchtreffern, die Google bei der Suche nach „GEZ-Gebühren“ ausspuckt (www.google.de).

Und wenn ihr gerade dabei seid: Es heißt „das Blog“, nicht „der Blog“.

Ich gebe zurück an die angeschlossenen Funkhäuser 👿

P.S.: Es ist ein merkwürdiger Zufall, dass offenbar Bernd Röthlingshöfer zeitgleich die gleichen Assoziationen bei diesem Thema hatte wie ich (siehe auch berndroethlingshoefer.typepad.com). Oder vielleicht ist es auch einfach nur gesunder Menschenverstand.

Update 23.08.07, 22:38 Uhr:
Eigentlich wollte ich dieses Update mit den Worten beginnen, dass „es sich zunehmend offenbart, dass die GEZ die Akzeptanz ihres wichtigen und hehren Projekts zumindest in Teilen falsch eingeschätzt hat – dies zeigen zumindest die zahlreichen Reaktionen innerhalb der Blogosphäre“. Langsam wächst aber mein Unbehagen, dass hier Ironie als Mittel nicht mehr ausreichen könnte.

In jedem Fall haben zwischenzeitlich zwei „Medien“ den Fall aufgegriffen. Während bei www.golem.de im wesentlichen die Angaben von akademie.de wiedergegeben werden, zeigen die Recherchen von heise.de, dass nicht nur im Hinblick auf die Forderungen der GEZ noch Fragen offen sind (siehe auch www.heise.de):

„Die GEZ will unsere Mandanten mundtot machen“, vermutet Rechtsanwalt Sebastian Biere, der akademie.de vertritt. Sollten sich seine Mandanten tatsächlich bereit erklären, in ein paar Punkten eine Unterlassungserklärung abzugeben, stelle sich allerdings die Frage, wem gegenüber das geschehen solle – aus der Forderung selbst geht das nicht hervor. Die Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist laut Selbstbeschreibung keine juristische Person. „Die GEZ ist im Grunde nichts anderes als ein Rechenzentrum, das sagt sie im Übrigen auch selbst“, meint Biere. So stelle sich die Frage, wer einen solchen Anspruch, so er denn bestünde, überhaupt geltend machen könne. […]
Die GEZ wollte sich zu dem „laufenden Verfahren“ nicht äußern, verwies aber auf Signale der Gegenseite, eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben zu wollen. Ob ähnliche Forderungen künftig auch den Redaktionen von Spiegel, Focus oder Süddeutsche Zeitung ins Haus stehen, wollten die Kölner auf Nachfrage nicht sagen.

Ich könnte mir jedenfalls vorstellen, dass hier noch weitere Medienreaktionen erfolgen werden – Spiegel Online wäre z.B. ein Kandidat mit nicht unerheblicher Reichweite. Die GEZ dürfte dieses Echo jedenfalls nicht kalt lassen – zumindest hoffe ich das.

Und dem Team von akademie.de wünsche ich gute Nerven, ein bisschen Mut und viel Erfolg, damit hier kein katastrophaler Präzedenzfall entsteht. Über die Angelegenheit wird man dort jedenfalls nicht mal schmunzeln können – da bin ich sicher 🙄

Update 24.08.07, 10:26 Uhr:
Soeben hat Spiegel Online das Thema aufgegriffen und gibt weitere Details aus dem Abmahnungsschreiben wieder (siehe auch www.spiegel.de):

Die beiden anderen Themen, bei denen die GEZ eine Unterlassung verlangt, sind komplexer. Da geht es um die „falsche Darstellung der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte“.

Die GEZ ist der Meinung, die Behauptungen in den Artikeln auf Akademie.de würden auf einem falschen „Verständnis von Gesetzestext und -systematik beruhen“, seien daher falsch und zu unterlassen. Dietrich von Hase, Mitarbeiter der Redaktion bei akademie.de, erklärt dazu gegenüber SPIEGEL ONLINE: „Es geht um verschiedene Rechtsmeinungen. Beispielsweise, wann für betrieblich genutzte PCs überhaupt eine Rundfunkgebühr für PCs fällig wird.“

Die von der GEZ abgemahnten Behauptungen „im Sinne einer üblen Nachrede“ betreffen vor allem Texte auf Akademie.de, die von angeblichem Fehlverhalten der GEZ berichten. […] Die entsprechenden Passagen der beanstandeten Artikel auf Akademie.de lesen sich in der Tat oft vage und verallgemeinernd. […] Was zum Beispiel die Punkte zur üblen Nachrede angeht, wollen die Abgemahnten auch die entsprechende Erklärung gegenüber der GEZ anstandslos unterzeichnen. […]

Sobald die GEZ hier nachgebessert hat (Anmerkung SE: gemeint ist die schon bei heise.de angesprochene unpräzise Angabe des „Absenders“ der Abmahnung) , werde Akademie.de, so deren Anwalt Sebastian Biere gegenüber SPIEGEL ONLINE, eine modifizierte Unterlassungserklärung unterschreiben.

Es ist natürlich ärgerlich, dass sich hier Akademie.de zusätzlich mit dem möglicherweise zutreffenden Vorwurf der üblen Nachrede auseinandersetzen muss; Tatsachenbehauptungen mit entsprechenden „Belegen“ wären da sicherlich besser gewesen.

Es bleibt aber der Eindruck, dass hier die GEZ versucht, juristisch sowohl die eigenen Sprachregelungen durchzudrücken als auch die Veröffentlichung von (abweichenden) Rechtsmeinungen Dritter zu unterdrücken – und sollte dieser Eindruck stimmen, so darf sie damit nicht durchkommen. Möglicherweise müsste man überlegen, die „Grundgesetz-Aktion“ (siehe auch www.svenscholz.de) auch auf die GEZ auszudehnen…

YouTube: Abmahnung aus dem Glashaus

von Stefan Evertz am 15.11.06 um 23:24 Uhr | 2 Antworten

Bisher hat mich YouTube vor allem immer wieder durch ungewöhnliche Videos überrascht – bis ich über den Artikel von Michael Arrington stolperte, in dem er von einer Abmahnung durch YouTube berichtet, weil er auf seinem Server eine Funktion anbietet, um den Download von YouTube-Videos zu ermöglichen bzw. zu erleichtern (Ähnliche „Tools“ gibt es mittlerweile wie Sand am Meer, siehe auch „Videos von Google und YouTube speichern„). Besonders wundert er sich dabei über seinen angeblichen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen des Videohosts (siehe www.techcrunch.com):

We created the tool only after a careful review of YouTube’s Terms of Use, which state “If you download or print a copy of the Content for personal use, you must retain all copyright and other proprietary notices contained therein.” The letter, however, states “The YouTube’s Terms of Use also allows users to access videos only through the functionality of the YouTube website via streaming on the Web, and it disallows the functionality of downloading videos.” Not only am I unable to find that language in YouTube’s Terms of Use, it directly conflicts with the language I did find and quoted above.

Insgesamt finde ich diese Abmahnung jedenfalls etwas skurril. Die rechtliche Basis scheint – zumindest aus meiner persönlichen Sicht als juristischer Laie – ziemlich wackelig zu sein, auch wenn das amerikanische Rechtssystem möglicherweise „Schlenker“ zulässt, die ich mir einfach nicht vorstellen kann.

Vielleicht ist diese Abmahnung auch nur eine kleine Revanche für das „Ausplaudern“ des YouTube-Verkaufs an Google (siehe auch „Mediendynamik: Google und der Kauf von YouTube (Update)„).

Wirklich eigenartig finde ich aber, dass „ausgerechnet YouTube“ die Urheberrechts-Keule schwingt. Gerade von dem Dienst, über den ich immer wieder von möglichen bzw. unterstellten Urheberrechtsverletzungen lese, hätte ich hier wohl etwas mehr Zurückhaltung erwartet. Vielleicht machen mit frischem (Google-)Geld gefüllte Kassen aber auch einfach übermütig… 😕

(u.a. via www.golem.de)

WordPress-Problem: Kommentar-Moderation bei einzelnen Artikeln

von Stefan Evertz am 28.08.06 um 22:20 Uhr | 13 Antworten

Ja, ich bin ein Optimist. Und deshalb habe ich einige Tage gehofft, dass auch künftig nicht plötzlich alle neuen Kommentare zu einem einzelnen Beitrag moderiert werden müssen, nur weil die Löschung eines problematischer Kommentars durch Dritte erreicht wurde. Andererseits scheint sich genau dies abzuzeichnen (siehe auch „Heise-Urteil: Forenhaftung weiter offen? (Update)„).

Und vor diesem Hintergrund habe ich mich auf die Suche gemacht, um eine solche Funktion bei WordPress – oder aber ein geeignetes WordPress-Plugin – zu finden. Gefunden habe ich: Eigentlich nichts 🙁

  • In den Optionen von WordPress kann man die Moderation nur „blogweit“ an- oder abschalten (Unter „Optionen / Diskussion“: „Bevor ein Kommentar erscheint, muss er von einem Administrator genehmigt werden“). Für den einzelnen Artikel ist dies per Backend nicht möglich.
  • Das einzige halbwegs passende Plugin „Auto Moderate Comments“ (frenchfragfactory.net/ozh) beherrscht lediglich die zeitgesteuerte Zwangsmoderation, d.h. wenn ein Beitrag älter als X Tage ist (oder aber der letzte Kommentar älter als X Tage) ist, werden eingehende Kommentare automatisch in die Moderationsschleife geschickt. Das löst das Problem also auch nicht. (Plugin entdeckt via sw-guide.de, www.curious-creatures.de)
  • Auch die Datenbank-Struktur von WordPress gibt m.E. wenig Anlass zur Hoffnung. In der „wp_posts“-Tabelle gibt es zwar ein Feld „comment_status“, das aber nur die Optionen ‚open‘, ‚closed‘ oder ‚registered_only‘ kennt. Und Veränderungen an der Datenbank mag ich nicht besonders – und wären auch nur ein erster Schritt zur Lösung.

Meines Erachtens gibt es also für die absehbar erforderliche „Einzel-Moderation“ von Kommentaren zu einem Artikel keine „automatisierte“ Möglichkeit. Und nonstop 24 Stunden am Rechner sitzen und auf den nächsten Kommentar zu warten ist auch nicht die Lösung, die mir vorschwebt.

Bevor ich nun also weitergrüble und mir wohl ein Plugin aus den Fingern saugen muß 😕 , hier die Frage an die werten Leser:

Kennt Ihr vielleicht ein Plugin für dieses Problem? Oder habt Ihr einen Lösungsansatz griffbereit?

Falls ja, bitte ich um rege Nutzung der Kommentarfunktion!

Heise-Urteil: Forenhaftung weiter offen? (Update)

von Stefan Evertz am 26.08.06 um 16:07 Uhr | 1 Antwort

Spätestens seit Dezember 2005 bewegt das Thema „Forenhaftung“ zahlreiche Foren (-Betreiber) sowie diverse Blogger. Im Kern dreht sich die ganze Diskussion um die Frage, ob ein Forenbetreiber auch für die Inhalte haftet, die von Benutzern des jeweiligen Forums eingestellt werden. Die bisherige Rechtsprechung war davon ausgegangen, das ein Forenbetreiber erst dann für diese Inhalte hafte, wenn er hiervon Kenntnis habe.

Eine einstweilige Verfügung gegen den Heise-Verlag bzw. das entsprechende Urteil (Az. 324 O 721/05) hatte hierzu am 5.12.05 abweichend festgestellt, dass ein Forenbetreiber unter bestimmten Umständen auch vor der Kenntnis haftbar bzw. verpflichtet sei, die Beiträge der Benutzer vor Veröffentlichung zu prüfen.

Hinweis: Eine ausführliche Zusammenfassung der „Geschehnisse“ vom Dezember 2005 bis Anfang Mai 2006 findet sich im Artikel „Heise-Urteil: Erste Nutzniesser der vermuteten Forenhaftung (Update)„)

OLG Düsseldorf: Keine Überwachungspflicht

Am 07.06.06 kam dann ein durchaus vergleichbarer Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zur Verhandlung (Az. I-15 U 21/06; Urteilstext siehe www.netlaw.de), bei dem erfreulicherweise die bisherige Rechtsprechung erneut bestätigt wurde (siehe auch www.golem.de:

Betreiber eines Meinungsforums müssen ihre Foren nicht nach rechtswidrigen Inhalten durchsuchen oder diese dahingehend überwachen. Erst wenn ein Forenbetreiber Kenntnis von rechtsverletzenden Äußerungen hat, muss er diese löschen, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf und hob eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf auf.

Bei www.heise.de waren weitere Details zu lesen:

In einem Forum war eine Person mehrfach beleidigt worden und gab das dem Betreiber zur Kenntnis. Dieser sperrte nach eigenen Angaben die Beiträge, wollte aber nicht per Unterlassungserklärung versichern, dass solche oder ähnliche Beleidigungen künftig nicht wieder vorkommen können. Daraufhin ließ der in seinen Rechten Verletzte eine entsprechende einstweilige Verfügung erwirken, die vom Landgericht Düsseldorf bestätigt wurde.

Alles in allem zeichneten sich also durchaus vielversprechende Perspektiven für die Berufungsverhandlung des Heise-Verlages (siehe auch www.heise.de[2]) am 22.08.06 vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Und dann kam die mündliche Verhandlung…

OLG Hamburg: Überwachungspflicht nach erstmaliger Kenntnis

Der Heise-Verlag wertet das Urteil als „Teilerfolg“ und berichtet unter www.heise.de[3] (siehe auch www.golem.de[2] sowie Verhandlungs-„Protokoll“ unter www.buskeismus.de):

Zwar wies das Gericht die Berufung zurück, schränkte aber die Heise auferlegten Kontrollpflichten für die Webforen von heise online erheblich ein. Nach den Ausführungen des Senats in der mündlichen Verhandlung muss der Verlag ein Artikelforum nur dann überwachen, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde. Im Unterschied dazu hatte das Landgericht Hamburg de facto die Vorabüberwachung aller heise-online-Foren verlangt.

Auch diesmal hat sich das Thema schnell verbreitet und wird nicht nur positiv aufgenommen, wie die folgenden Zitate zeigen:

Udo Vetter berichtet – mit ungewöhnlich zurückhaltender Wortwahl – unter www.lawblog.de:

Das Oberlandesgericht Hamburg hat das “Heise-Urteil” des Landgerichts vermutlich etwas entschärft. Zwar wurde die Berufung des Verlags gegen die Entscheidung des Landgerichts verworfen; Heise hat also verloren. Dennoch soll die mündliche Urteilsbegründung Grund zur Entwarnung geben. Danach bestehe eine Kontrollpflicht nur, wenn der Forenbetreiber “konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde”.

Jan-Frederik Timm schreibt unter www.computerbase.de:

Hätte das erste Urteil Heise Online (und durch seine Funktion als Präzidenzfall unter Vorlage gewisser Voraussetzungen quasi jeden deutschen Forenbetreiber) dazu verpflichtet, sämtliche Forenbeiträge vorab auf etwaige Rechtsverstöße hin zu überprüfen, geht das OLG nun mit der vor dem Heise-Urteil allgemein gültigen Rechtsprechung und den Paragraphen 6 und 9 des Mediendienststaatsvertrages konform. Eine Pflicht zur Kontrolle des Forums entsteht somit nur dann, wenn der Betreiber konkrete Kenntnis von Rechtsverstößen erlangt

Die Überlegungen von Ewald T. Riethmüller verstehe ich dagegen so, dass nicht erst „bereits stattgefundene Rechtsverstöße“ für eine Prüfpflicht erforderlich sind (siehe auch www.r-archiv.de):

Eine Prüfpflicht des Heise- Verlages soll nur dann – vor Veröffentlichung – eines Posting bestehen, wenn auf Grund des Artikels, des Themas oder der im Artikel genannten Personen oder Firmen – mit rechtswidrigen Postings zu rechnen ist.

Bei www.fixmbr.de bewertet man die aktuelle rechtliche Situation durchaus kritisch:

Die gefährlichen Kernfragen für Forenbetreiber und Blogger bleiben bestehen, ohne dass es eine befriedigende Lösung gefunden wurde: Wenn z. B. auf F!XMBR eine gerechtfertigte Löschung eines Kommentares gefordert wurde, ich dem nachgekommen bin, kann ich in Zukunft sofort abgemahnt werden – weil es haben dann ja bereits Verstöße stattgefunden, genauso wie im Heise-Fall. Weiter: Wo beginnt ein Artikel? Ist dieser schon einer, bei dem ich damit rechnen muss, dass kontrovers diskutiert wird – somit eine Moderation aller Kommentare verpflichtend ist?

Dieses Urteil ist mit Sicherheit kein Erfolg, wie es Heise verkaufen will, es ist und bleibt ein Desaster, die unsichere Rechtslage bleibt, im Gegenteil – das erste Mal wurde eine Abmahnung bestätigt, ohne vorherige Kenntnisnahme.

Und Martin Röll fragt sich unter www.roell.net:

Danach „muss der [Betreiber] ein Artikelforum nur dann überwachen, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde“.

Die praktische Konsequenz darauf wäre (so rate ich), dass eine direkte Abmahnung für einen Weblogkommentar unzulässig wäre: Man müsste erst auf einen Verstoß hinweise und Gelegenheit zur Behebung geben, erst dann würde der Betreiber haften. Ist das so? Oder hat die grundlegende Haftungsfrage nichts mit der Abmahnfähigkeit zu tun?

Die Antwort von Michael Seidlitz per Kommentar (siehe auch www.roell.net[2]) macht zumindest etwas Hoffnung:

Danach gäbe es zunächst keine kostenpflichtige Abmahnung für das Inkenntnissetzen über aufgetretene Rechtsverstöße, sondern nur ein kostenloses „notice-and-take-down“-Verfahren, weil eine Haftung des Foren-Betreibers erst ab Kenntnis in betracht käme

Alles in allem also durchaus widersprüchliche Einschätzungen, so dass die wohl in „in wenigen Tagen“ vorliegende schriftliche Begründung mit Spannung erwartet werden darf. Vielleicht lichtet sich ja dann der Nebel… 🙁

Und noch jemand wird warten müssen: Die ursprünglich ebenfalls für den 22.08.06 vorgesehene Verhandlung der „negativen Feststellungsklage“ von Martin Geuß vor dem Landgericht Hamburg (siehe „Rechtsfragen 1: Gegen Abmahnung von Foren und Blogs„) wurde kurzfristig „verschoben“. Der neue Termin steht noch nicht fest (Quelle: www.supernature-forum.de).

Update 28.08.06, 21:52 Uhr:
Wie www.heise.de[4] berichtet, liegt sie nun also vor, die schriftliche Urteilsbegründung (siehe auch PDF-Datei des Urteils unter www.heise.de[5]; Dateigröße: 2,25 MB):

In Anlehnung an die vom Bundesgerichtshof festgelegten Grundsätze zu Live-Sendungen im Fernsehen gelte „für ein Internetforum, bei dessen Nutzung nicht einmal der Eindruck erweckt wird, der Beitrag gebe die Meinung des Forumsbetreibers wieder, dass schon im Hinblick auf die garantierte Freiheit der Meinungsäußerung auch eine Haftung als Störer im Regelfall nicht in Betracht kommt, soweit lediglich der Vorgang des Einstellens des Beitrags durch Dritte in Frage steht.“

Der Verlag sei seiner Verpflichtung nachgekommen, bei Kenntnis von Rechtsverletzungen innerhalb weniger Stunden die beanstandeten Postings zu löschen. Allerdings obliege ihm als Betreiber in der Folge „die Pflicht, die Beiträge des konkreten Forums laufend daraufhin zu überprüfen, ob sie erneute Aufrufe der beanstandeten Art enthielten“. Die Kontrolle eines einzelnen Artikelforums von heise online hält das Gericht für zumutbar, wenn weitere Rechtsverletzungen drohten. […]

Allgemein gesprochen hält der OLG-Senat „eine spezielle Überwachungspflicht des Betreibers dann für angemessen, wenn dieser entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert hat“.

Udo Vetter fasst das Urteil unter www.lawblog.de[2] etwas kompakter zusammen:

Insgesamt ergibt sich also folgende Abstufung:

  1. Forenbetreiber haften nicht für Kommentare, sofern klar ist, dass die Kommentare von Dritten stammen und nicht unbedingt die Meinung des Forenbetreibers wiedergeben.
  2. Forenbetreiber müssen die Kommentare nicht vorsorglich kontrollieren, es sei denn, sie haben rechtswidrige Äußerungen „provoziert“.
  3. Werden rechtswidrige Äußerungen beanstandet, muss der Forenbetreiber künftig von sich aus kontrollieren, ob es zu erneuten Verstößen kommt.

Update 29.08.06, 06:33 Uhr:
Arne Trautmann fasst das Urteil unter www.law-blog.de zusammen und betont dabei besonders den „Einzelfallcharakter“:

Das OLG scheint mir ein recht vernünftiges und nachvollziehbares Haftungskonzept darzulegen. Nachschauen muss der Forenbetreiber, wenn er Äußerungen selbst provoziert oder durch vorangegangene Ereignisse gewarnt ist. Er muss nur da (in dem Unterforum / Thread) nachschauen, wo Rechtsverletzungen zu erwarten sind und er muss als Gewerblicher eher auf der Hut sein als ein Hobby-Forenbetreiber.[…]

Im Ergebnis lässt es sich trefflich streiten, was das neuerliche Urteil für Auswirkungen haben wird. Letztlich haben LG und OLG beide nur einen – wenn auch prominenten – Einzelfall entschieden, wie das Gericht nun einmal tun (müssen). Die Kriterien sind vom BGH vorgegeben und vernünftig. Wann konkret eine Prüfpflicht verletzt ist, wird auch in Zukunft von Sachverhalt zu Sachverhalt unterschiedlich beurteilt werden. Weitere Aufreger sind mithin durchaus zu erwarten.

Update 29.08.06, 10:52 Uhr:
Unter dem Titel „Heise-Urteil: Generelle Vorabkontrolle nein, aber …“ berichtet nun auch www.golem.de[3]:

…kontroverse Artikel ziehen erweiterte Pflichten nach sich
So langsam glätten sich die Wogen in Sachen Forenhaftung und Vorabkontrolle, für die das Landgericht Hamburg mit einem umstrittenen Urteil gesorgt hatte. Zwar lehnte das Oberlandesgericht Hamburg die Berufung des Heise-Verlags in dieser Sache ab, eine Pflicht zur generellen Vorabkontrolle von Forenbeiträgen sieht das Gericht aber nicht.

Warum muss ich bei „kontroversen Artikel“ sofort an das eine oder andere Blog denken 😕

Rechtsfragen 4: Was ist jetzt mit VirtualDub?

von Stefan Evertz am 18.08.06 um 9:09 Uhr | 4 Antworten

Gestern mittag stutzte ich bei einer Meldung auf www.golem.de:

Ein offenbar nach weiteren Einnahmequellen suchender deutscher Webdesigner mahnt gerade aus Tschechien Webseiten-Betreiber ab, welche die etwa seit dem Jahr 2000 bekannte freie Video-Editing-Anwendung VirtualDub verlinken bzw. nennen. Auffällig ist dabei der geringe geforderte Schadensersatz, dass das Schreiben nicht von einem Anwalt kommt und die Wortmarke erst seit Ende Mai 2006 angemeldet ist.

Ein Beispiel der Abmahnung findet sich übrigens unter www.computerbase.de.

Irgendwie fühlte ich mich da ein wenig an die rechtlichen Querelen rund um die umstrittene Wortmarke „Explorer“ erinnert, die stets zu Ungunsten des damaligen „Markeninhabers“ verliefen (siehe z.B. www.heise.de im Jahr 2000):

Die Firma Symicron hat erneut einen Prozess um die Benutzung des Namens „Explorer“ verloren. Symicron hatte den Berliner Provider Speedlink abgemahnt, weil dieser auf seinen Webseiten einen Link zu dem Programm „FTP-Explorer“ anbot. Das Landgericht Berlin sah darin keine Verletzung der „Explorer“-Wortmarke von Symicron.

Eine durchaus sinnvoll klingende Empfehlung zum weiteren Vorgehen fand ich dann unter www.mein-parteibuch.de:

Im Gegensatz zu Golem empfehle ich jedoch nicht unbedingt die Einschaltung eines Anwaltes zur Abwehr der Forderung. Wenn Herr Kliemen nämlich leider nicht zum Ersatz der Kosten in der Lage sein sollte, dann bleiben die Empfänger des Briefes auf den Kosten für den Anwalt sitzen und haben erst durch die Beauftragung des Anwaltes einen tatsächlichen finanziellen Schaden. Ein freundliches Schreiben an Herrn Kliemen, dass man nicht gedenkt, sich abzocken zu lassen, und nun auf eine Entschuldigung von Herrn Kliemen wartet und Wiedergutmachung für den Ärger verlangt, dürfte meines Erachtens vollkommend ausreichend sein, um den Anspruch abzuwehren.

Einige Stunden später kam dann über www.golem.de[2] die „Entwarnung“ auf Basis einer Einschätzung zweier Berliner Rechtsanwälte:

Denn „VirtualDub“ ist ein seit Jahren bekanntes freies Programm zum Aufnehmen und Bearbeiten von Videos. Spätestens seit der „PowerPoint“-Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 24. April 1997 stehe fest, dass Computerprogramme dem Werktitelschutz unterliegen. Das bedeute, dass der Titel eines Computerprogrammes als solcher (ohne weitere Eintragung) einen Titelschutz genießt.
[…]
„So wird Herr Kliemen seinen Kuraufenthalt in Karlsbad wohl selbst bezahlen müssen und nicht die Fangemeinde der freien Videobearbeitungssoftware“, so die Anwälte. „Als Tipp für diese(!) Abmahnung kann nur geraten werden, die Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und Herrn Kliemen die Freiheit zu lassen, sein vermeintliches Recht gerichtlich durchzusetzen. Sollte allerdings eine einstweilige Verfügung gegen einen Seitenbetreiber ergehen, ist auf jeden Fall dagegen vorzugehen, unter den oben genannten Bedingungen dürfte dies erfolgreich sein.“

Gestern abend war dann aber unter www.lawblog.de eine etwas andere Einschätzung von Dominik Boecker zu lesen:

Die Konstellation ist also für die Betroffenen leider nicht so einfach und so risikolos, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag. Gerichte sind an die Markeneintragung auch im Falle einer bösgläubigen Eintragung gebunden. Man erinnere sich nur an die diversen “Explorer”-Verfahren, die viele Leute eine Stange Geld gekostet haben. Ich kann mir auch jetzt (bedauerlicherweise) vorstellen, dass Virtualdub eine Menge Geld von Personen kosten wird, die lediglich die Homepage von Avery Lee verlinkt haben. So einfach kann also nicht Entwarnung gegeben werden.

Zum einen scheint sich wieder mal die alte Weisheit zu bestätigen: Frage zwei „Experten“ und du bekommst zwei Meinungen 🙁

Und zum anderen frage ich mich natürlich: Welche Einschätzung stimmt denn nun?

Ich hoffe jedenfalls, dass die von Golem verbreitete Einschätzung die „richtige“ ist – und das nicht nur im Interesse der abgemahnten Webseitenbetreiber…:evil:

Nachtrag 22.08.06, 23:30 Uhr:
Nachzutragen ist noch eine weitere Einschätzung, die am 18.08.06 bei www.heise.de zu lesen war:

Der auf Markenrecht spezialisierte Rechtsanwalt Martin Jaschinski aus der Berliner Kanzlei JBB Rechtsanwälte sagte auf Anfrage von heise online, es spreche einiges dafür, dass es sich hier um eine so genannte „böswillige Markenanmeldung“ handle. Deshalb könne jedermann mit Aussicht auf Erfolg beim DPMA einen Antrag auf Löschung der Wortmarke aus dem DPMA-Register stellen. Zudem genieße der Hersteller der Software „Virtual Dub“ aller Voraussicht nach für den Softwarenamen auch in Deutschland einen so genannten „Werktitelschutz“, der älter und damit höher priorisiert sei. Treffe dies zu, sei eine vom Hersteller gewollte Verlinkung auf dessen Website unproblematisch.

„Die Empfänger von solchen Abmahnungen sollten sich entspannt zurücklehnen. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass der Markeninhaber in dem einen oder anderen Fall zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkt. Falls er auf Widerstand trifft, wird er aber auf Dauer mit seiner Masche höchstwahrscheinlich keinen Erfolg haben. Wer lieber aktiv werden will, kann auch mit Gegenabmahnung und Androhung einer negativen Feststellungsklage reagieren“, erläuterte Jaschinski. Völlig unklar sei auch, welcher Schaden durch die Verlinkung der Virtual-Dub-Homepage entstanden sein könne. Aus der Abmahnung gehe das nicht hervor. Vielmehr wirke der geltend gemachte Schaden als völlig „aus der Luft gegriffen“.

Ansonsten hat Dominic Boecker (Autor des oben zitierten Artikels im lawblog) per Kommentar verdeutlicht, dass seine Überlegungen „auch kein Grund zur zu großen Sorge“ sein sollten.

Ich habe da jedenfalls weiterhin „Restzweifel“ und hoffe jetzt einfach mal, dass diese Posse in Kürze mit einem „Hat sich erledigt!“ abgeschlossen werden kann.

Shopblogger: Ärger mit Fluxx?

von Stefan Evertz am 13.05.06 um 23:15 Uhr | 2 Antworten

Am Mittwoch schrieb „Shopblogger“ Björn Harste unter dem Titel „Maulkorb“ den folgenden Artikel (siehe auch www.shopblogger.de):

Keine Kritik.

Kein Lob.

Ganz einfach.

Nachtrag:
Bitte verkneift euch weiterführende Links in den Kommentaren.

Ein kurzer Abgleich zwischen meinem Feed-Reader und den neueren Blog-Einträgen zeigte dann, dass offenbar fünf Einträge, die sich mit den neu installierten Lotto-„Geräten“ der Firma Fluxx (bzw. der Tochter Jaxx) beschäftigten, gelöscht wurden.

Da Björn normalerweise zu dem steht, was er in seinem Blog schreibt, drängt sich hier der Verdacht auf, dass die „Korrektur“ mit besagtem Dienstleister zusammenhängen könnte…

Später kommentierte er dann die zum Teil irritierten Nachfragen seiner Leser (siehe auch www.shopblogger.de[2]):

Wartet bitte ab.

Es gibt bestehende Verträge und die Interpretation der einzelnen Punkte erfolgt oft sehr subjektiv.
Ich habe, wenngleich auch sehr emotional geladen, eigentlich nur über Dinge berichtet, die hier für alle Kunden offensichtlich im Markt geschehen sind.

Fassen wir also den aktuellen Stand zusammen, so wie er sich mir aus der Ferne erschließt:

  • Björn hat sachlich über die neuen Geräte sowie die kleinen Probleme (u.a. im Hinblick auf Handwerker) berichtet, die bei der Installation aufkamen. Offenbar scheint man dies aber bei Fluxx nicht zu wollen. Schade eigentlich. Was wäre dann bloß passiert, wenn ernsthafte Kritik geäußert worden wäre?
  • Fluxx scheint möglicherweise noch nicht alle Facetten des „neuen Mediums Internet“ verstanden zu haben, zumindest nicht, was den Google Cache betrifft: Mit dem kleinen Link „Im Cache“ bei den Suchergebnissen von Google kann man nämlich eine zwischengespeicherte „alte“ Fassung der gefundenen Seite aufrufen. Ein Maulkorb sieht anders aus…

Alles in allem hoffe ich jedenfalls, dass sich hieraus kein ernsthafter Ärger oder so etwas wie eine Abmahnung für Björn ergibt – und das Fluxx es noch schafft, von der Nominierungsliste für den „Offizieller Sozialgericht Bremen“-Nachfolger wieder gestrichen zu werden.

In Memoriam „Sozialgericht Bremen“ und „Heidi Klum“ sei abschließend auf „Nächste Stufe der Sylvester-Rakete(n) abgeschossen (Update)“ verwiesen…

Meinungsfreiheit: Grenzen und Chancen (Update)

von Stefan Evertz am 19.03.06 um 18:12 Uhr | 2 Antworten

Einen wirklich lesenswerten Kommentar zu den aktuell durchs Netz schwappenden Abmahnungen (siehe auch Heise-Urteil: Erste Nutzniesser der vermuteten Forenhaftung (Update)) und Abmahnversuchen (siehe auch www.jensscholz.com) kann (und sollte) man bei Udo Vetter unter www.lawblog.de lesen:

Was bleibt allen, die nicht schweigen wollen?

Sie sollten daran denken, dass in unserem Land Meinungsfreiheit herrscht. Wer also seine persönliche Überzeugung äußert, ist eher auf der sicheren Seite. Also zum Beispiel: Ich finde XY zu teuer, das Essen dort schmeckt mir nicht. Den Ton des Mitarbeiters habe ich als aufdringlich empfunden. Die Grenze bildet die bloße Schmähkritik, das heißt der Versuch, jemanden grundlos in den Schmutz zu ziehen.

Heikler sind Tatsachenbehauptungen: Das Paket lag fünf Tage unbearbeitet bei denen im Lager. Mein Onkel hat mich am Ostersamstag 1998 grün und blau geschlagen. Die haben meine Kündigung unterschlagen. Tatsachenbehauptungen müssen wahr sein. Die Beweislast hierfür trägt, wer die Behauptung aufstellt.

Gegen wahre Tatsachenbehauptungen gibt es aber keinen Unterlassungsanspruch. Wer schildert, dass er eine Kündigung abgeschickt hat, die Firma aber behauptet, sie habe sie nicht erhalten, verletzt keine Rechte des Unternehmens. Kritisch wird es erst, wenn im Beitrag steht, die Firma habe die Kündigung verschwinden lassen.

Also: Im Zweifel lieber eine Meinung äußern. Bei den belegbaren Tatsachen bleiben.

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