Schlagwort-Archiv: recht

Meinungsfreiheit: Grenzen und Chancen (Update)

von Stefan Evertz am 19.03.06 um 18:12 Uhr | 2 Antworten

Einen wirklich lesenswerten Kommentar zu den aktuell durchs Netz schwappenden Abmahnungen (siehe auch Heise-Urteil: Erste Nutzniesser der vermuteten Forenhaftung (Update)) und Abmahnversuchen (siehe auch www.jensscholz.com) kann (und sollte) man bei Udo Vetter unter www.lawblog.de lesen:

Was bleibt allen, die nicht schweigen wollen?

Sie sollten daran denken, dass in unserem Land Meinungsfreiheit herrscht. Wer also seine persönliche Überzeugung äußert, ist eher auf der sicheren Seite. Also zum Beispiel: Ich finde XY zu teuer, das Essen dort schmeckt mir nicht. Den Ton des Mitarbeiters habe ich als aufdringlich empfunden. Die Grenze bildet die bloße Schmähkritik, das heißt der Versuch, jemanden grundlos in den Schmutz zu ziehen.

Heikler sind Tatsachenbehauptungen: Das Paket lag fünf Tage unbearbeitet bei denen im Lager. Mein Onkel hat mich am Ostersamstag 1998 grün und blau geschlagen. Die haben meine Kündigung unterschlagen. Tatsachenbehauptungen müssen wahr sein. Die Beweislast hierfür trägt, wer die Behauptung aufstellt.

Gegen wahre Tatsachenbehauptungen gibt es aber keinen Unterlassungsanspruch. Wer schildert, dass er eine Kündigung abgeschickt hat, die Firma aber behauptet, sie habe sie nicht erhalten, verletzt keine Rechte des Unternehmens. Kritisch wird es erst, wenn im Beitrag steht, die Firma habe die Kündigung verschwinden lassen.

Also: Im Zweifel lieber eine Meinung äußern. Bei den belegbaren Tatsachen bleiben.

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Rechtsfragen 2: Plagiate und Transparenz

von Stefan Evertz am 15.03.06 um 8:42 Uhr | Schreibe eine Antwort

Ralph Segert berichtete Ende Februar über einen eigenartigen Fund (siehe auch segert.net/weblog):

Heute möchte ich eine Firma vorstellen, die anscheinend das Plagiieren von Websites aus dem FF bescherrscht und die Rechtsberatung gleich im Haus hat. Gemeint ist die Unternehmens- und Rechtsberatung Rechtsanwälte-MV. Sie hat die Website unseres Kunden Thomas Paul Zahntechnik kopiert, der das durch Zufall entdeckt hat.

Die Screenshots – ebenso wie mein persönlicher Eindruck – zeigten erschreckende Ähnlichkeiten mit dem ursprünglichen Entwurf. Zum Teil waren in der Fußzeile sogar noch die Kontaktdaten des Kunden zu sehen.
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Rechtsfragen 1: Gegen Abmahnung von Foren und Blogs

von Stefan Evertz am 14.03.06 um 11:26 Uhr | 2 Antworten

Nachdem zwischenzeitlich die Abmahnungen gegen Foren und Blogs zurückgezogen wurden (siehe auch Heise-Urteil: Erste Nutzniesser der vermuteten Forenhaftung (Update)), hat sich nun Martin Geuß, einer der abgemahnten Forenbetreiber, entschlossen, eine sog. „negative Feststellungsklage“ gegen die abmahnende Kanzlei anzustreben. Hierzu bittet er um Spenden, da das wirtschaftliche Risiko dieser juristischen Maßnahmen bis zu EUR 20.000 betragen kann.

Seine Motivation beschreibt er unter www.supernature-forum.de/spendenaktion (dort gibt es auch weitere Informationen sowie Angaben zum Spendenkonto):

Ich wurde Ziel einer Abmahnung, die meiner Meinung nach unberechtigt ist. Da von den Auswirkungen dieser Abmahnung die gesamte Forenwelt betroffen sein kann, habe ich mich entschieden, mich mit dem vorläufigen Rückzug der Gegenseite nicht zufrieden zu geben und meinerseits in die Offensive zu gehen.
Diese Gegenklage soll auch vielen anderen Forenbetreibern und -nutzern zu mehr Rechtssicherheit verhelfen. Dafür brauche ich Ihre Hilfe und Unterstützung!

Angesichts der bereits erfolgten Abmahnversuche gegenüber Blogbetreibern würde eine so erhöhte Rechtssicherheit auch „uns“ Bloggern einen etwas ruhigeren Schlaf bescheren…

Ich kann mich daher der Bitte von Martin nur anschließen:
Lesen, weitersagen, spenden!

Schutz von E-Mails: Unklare Perspektiven (Update)

von Stefan Evertz am 05.03.06 um 14:57 Uhr | Schreibe eine Antwort

Das Bundesverfassungsgericht hat am 02.03.06 in einem schon jetzt vielbeachteten Urteil entschieden, dass „das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Herrschaftsbereich des Teilnehmers gespeicherte Telekommunikationsverbindungsdaten schützt“, wie in der entsprechenden Pressemeldung zu lesen ist (www.bundesverfassungsgericht.de[1]):

Die Verfassungsbeschwerde einer Richterin, die sich gegen die Anordnung der Durchsuchung ihrer Wohnung wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen gewandt hatte, war erfolgreich. Im Rahmen der Durchsuchung war unter anderem auf die im Computer der Beschwerdeführerin gespeicherten Daten sowie auf die Einzelverbindungsnachweise ihres Mobilfunktelefons Zugriff genommen worden.[…]
Zwar sei nicht das Fernmeldegeheimnis verletzt, da nach Abschluss des Übertragungsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherte Verbindungsdaten nicht vom Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 GG umfasst würden. Die Daten seien jedoch durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gegebenenfalls durch das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung geschützt. Danach darf auf die beim Kommunikationsteilnehmer gespeicherten Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen und insbesondere nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zugegriffen werden.

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Heise-Urteil: Erste Nutzniesser der vermuteten Forenhaftung (Update)

von Stefan Evertz am 02.03.06 um 8:40 Uhr | 21 Antworten

Die Frage, ob der Betreiber eines Forums für die dort vorhandenen Inhalte (Kommentare / Beiträge) haftet, schien eigentlich geklärt. Grundsätzlich haftet er hierfür nicht, solange er keine Kenntnis von eventuellen Rechtsverletzungen hat. www.heise.de berichtete hierzu am 17.06.05 (ähnlich wie www.golem.de):

Wird der Betreiber eines Online-Forums über eine Rechtsverletzung durch ein Posting eines Dritten informiert, so hat er unverzüglich für eine Löschung des Beitrags zu sorgen.

Am 05.12.05 wurde allerdings eine einstweilige Verfügung gegen den Heise-Verlag erlassen, die einer anderen Auffassung folgte, wie bei www.heise.de[2] nachzulesen ist (siehe auch www.golem.de[2]):

Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.

Auf Basis dieser einstweiligen Verfügung hat nun eine Kanzlei Forenbetreiber unter Berufung auf das „Urteil“ abgemahnt, wie www.golem.de[3] berichtet. www.heise.de[3] ergänzt hierzu:
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Google Desktop: Doppel-Agent 003 auf der Suche (Update)

von Stefan Evertz am 13.02.06 um 11:32 Uhr | 4 Antworten

Logo 'Google Desktop' Am 9. Februar hat Google eine Beta-Variante der neuen Version 3 von „Google Desktop“ veröffentlicht (Download Beta-Version 3: desktop.google.com[1], englisch; Download Version 2: desktop.google.de). Diese sog. „Desktopsuche“ durchsucht alle Dateien auf dem Computer (=“Desktop“) des Benutzers und bietet somit die Chance, die zahllosen Daten wiederzufinden, die sich heutzutage auf unseren Computern ansammeln (siehe auch „Copernic Desktop Search – Herr der Daten-Massen„).

Für durchaus nachvollziehbare Aufregung hat nun eine neue Funktion bei dieser Software gesorgt: Mit der Funktion „Search Across Computers“ können Daten auch über mehrere Computer hinweg gesucht werden (z.B. auf dem Haupt-PC und dem Notebook). Hierzu werden die Daten zentral auf den Google-Servern gespeichert (siehe auch Privacy Policy unter desktop.google.com[2]):

The Google Desktop application indexes and stores versions of your files and other computer activity, such as email, chats, and web history.
(…)
If you choose to enable Search Across Computers, Google will securely transmit copies of your indexed files to Google Desktop servers, in order to provide the feature.

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Private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz

von Stefan Evertz am 06.02.06 um 8:14 Uhr | 2 Antworten

Das Landesarbeitsgericht Köln hat sich in einem Urteil mit privater Internet-Nutzung beschäftigt (Az.: 4 Sa 1018/04, siehe auch Urteilsbegründung vom Februar 2005 unter www.justiz.nrw.de; Quelle: www.heise.de):

Arbeitnehmer dürfen Telefon und Internet am Arbeitsplatz zu privaten Zwecken nutzen, wenn ihnen dies nicht ausdrücklich verboten wurde.

Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn der Mitarbeiter Telefon und Internet übermäßig nutze. 80 bis 100 Stunden Internetnutzung pro Jahr seien nicht als übermäßig einzustufen.

Bei durchschnittlich 200 Arbeitstagen pro Jahr (bei Angestellten) heißt das umgerechnet: Eine halbe Stunde Surfen pro Tag. Bei einem angenommenen Jahresgehalt von 35.000 EUR (Arbeitgeberbrutto) läuft das auf einen Arbeitsausfall bzw. „Internetkosten“ von bis zu 2.200 EUR / Jahr hinaus. Die Kosten für den eigentlichen Internetzugang kann man da jedenfalls getrost vernachlässigen.

Der (ursprünglich vom Arbeitsgericht Wesel) genannte Wert dürfte vermutlich das Nutzungsverhalten an „internetfähigen“ Arbeitsplätzen treffend wiedergeben – und würde auch die leichte Verlagerung der Zugriffe vom Wochenende hin zu den Werk- / Arbeitstagen erklären, die zunehmend in den letzten Jahren beobachtet werden kann. Warum sollte man auch vom heimischen PC aus surfen, wenn es auch „kostenlos“ während der Arbeitszeit möglich ist.

Ich könnte jedenfalls durchaus verstehen, wenn – vor dem Hintergund dieser Rechtsprechung – Arbeitgeber künftig sehr viel häufiger die Internet-Nutzung während der Arbeitszeit vollständig untersagen und z.B. auf die Pausenzeiten verweisen …

(u.a. via www.pcwelt.de)

Neu: Hotlinking Blog

von Stefan Evertz am 30.01.06 um 12:00 Uhr | Schreibe eine Antwort

Immer wieder kommt es vor: Blogger (und andere) verlinken ungefragt und ohne Quellenangabe auf die Bilder von dritten. Sofern dies dem eigentlichen Urheber auffällt, wird das ursprüngliche Bild gerne mal durch ein Bild mit – nun ja – anderem Inhalt ersetzt, das dann den Leser des „stehlenden“ Beitrags über den Diebstahl informiert – oder auf andere Weise den Diebstahl offensichtlich macht…

BloggingTom hat nun heute hierfür ein eigenes Blog gestartet: Toms Hotlinking Blog (qwertz.wordpress.com)

Gleich der zweite Beitrag verdeutlicht, dass der Austausch von „Hügellandschaften“ durchaus zu unterhalten weiß: qwertz.wordpress.com[2]

Wahrscheinlich wird es dort in Kürze von Anfragen potentieller Co-Autoren nur so wimmeln, die ähnliche Fälle dokumentieren möchten. Schöne Idee jedenfalls 😉

(via bloggingtom.ch)

Rechte eines Blogdienst-Anbieters

von Stefan Evertz am 29.01.06 um 14:16 Uhr | 1 Antwort

Dirk Olbertz berichtet, dass er in seiner Eigenschaft als Betreiber des Blogdienstes „blogger.de“ von Mario Dolzer angeschrieben wurde, und gibt auch das entsprechende Schreiben wieder:

unter lanu.blogger.de werden unwahre und mein Persönlichkeitsrecht verletztende Behauptungen über mich aufgestellt. Unter dieser Subdomain wird keine Anbieterkennung gem. § 6 TDG vorgehalten, so dass Ansprüche nicht gegen den Verantwortlichen dieser Subdomain direkt geltend gemacht werden können.
Ich muss Sie daher bitten, mir die ladungsfähige Anschrift dessen mitzuteilen, dem Sie diese Subdomain zur Nutzung überlassen haben.

Udo Vetter kommentiert unter www.lawblog.de:

Dumm für Herrn Dolzer, dass Dirk Olbertz Diensteanbieter ist. Und als solcher das Telekommunikationsgeheimnis beachten muss. Darunter fallen auch die Daten der Nutzer. (…)

Diensteanbieter wie Dirk Olbertz trifft – nur – die Pflicht, rechtswidrige Beiträge zu entfernen, nachdem sie auf diese hingewiesen worden sind. Leider will Mario Dolzer aber nicht mitteilen, was an lanus Äußerungen unwahr ist.

Erfreulich, dass Diensteanbieter offenbar nicht nur Pflichten, sondern auch gewisse Rechte haben – sofern die betreffenden Inhalte nicht rechtswidrig sind. Der Kommentar von Udo Vetter macht jedenfalls Hoffnung, dass hier der „juristische Weg“ vermieden werden könnte…

(via www.olbertz.de)

Wikipedia.de wegen Tron ‚abgeschaltet‘ (Update)

von Stefan Evertz am 19.01.06 um 23:10 Uhr | 11 Antworten

Die freie Enzyklopädie Wikipedia kommt scheinbar nicht aus aus den Schlagzeilen heraus, nachdem bereits vor einem Monat die zum Teil kritisierte Qualität einzelner Einträge durch verschiedene Maßnahmen verbessert werden sollte.

Seit dem 18. Januar ist nun unter der (Weiterleitungs-)Adresse www.wikipedia.de u.a. der folgende Text zu lesen:

Liebe Freunde Freien Wissens,
durch eine vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am 17. Januar 2006 erwirkte einstweilige Verfügung wurde dem Verein Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V. untersagt, von dieser Domain auf die deutschsprachige Ausgabe der freien Enzyklopädie Wikipedia (wikipedia.org) weiterzuleiten.

Eine Wikinews-Meldung (siehe auch de.wikinews.org) nennt den folgenden Grund für die einstweilige Verfügung:
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