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Gegen GEZ: Nun auch verdi

von Stefan Evertz am 06.06.06 um 0:56 Uhr | 2 Antworten

In die langsam aufkommende Wellenfront gegen die ab dem 01.01.2007 geplante GEZ-Gebühr für internetfähige PC-Systeme hat sich nun auch verdi eingereiht.

Die „Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft“ hat unter einen offenen Brief an Jürgen Rüttgers in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz geschrieben und diesen auch unter freie.verdi.de veröffentlicht:

Die Bundeskommission protestiert dagegen, dass Selbstständige ab 2007 die TV- und Radiogebühr für beruflich genutzte internetfähige Computer zahlen sollen. Diese Gebühr bedeutet eine neue und nicht zu vermeidende Betriebsausgabe von jährlich 204,36 Euro. Denn das Arbeitsmittel PC ist für die allermeisten Selbstständigen unverzichtbar.
[…]
Mit Sorge sehen die Selbstständigen zudem eine weitere Gebühr auf sich zukommen: In Zukunft dürfte nach geltendem Recht auch für beruflich genutzte Multimedia-Mobiltelefone die Rundfunkgebühr erhoben werden, weil die Geräte prinzipiell auch Radio und TV empfangen können.
[…]
Wir unterstützen es, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seinem Bestand und seiner Entwicklung finanziell abgesichert wird, so wie es die dafür zuständige Kommission KEF errechnet. Dies soll jedoch auf eine sachgerechte Weise geschehen.

Dass ein Großbetrieb mit Tausenden PC-Arbeitsplätzen dieselben 204,36 Euro pro Jahr entrichten soll wie der / die einzeln arbeitende Selbstständige, ist nur eine weitere Ungereimtheit der aktuellen Regelung.
[…]
1. Die Regelung, die ab Januar 2007 in Kraft treten soll, muss bis auf Weiteres ausgesetzt werden. Neben der Schieflage bei der Gebührenerhebung gibt es dafür einen weiteren Grund: Über das Internet können bisher kaum öffentlichrechtliche TV-Programme und nur ein Teil der Radioprogramme empfangen werden.

2. Umgehend sollte damit begonnen werden, die Erhebung der Rundfunkgebühren auf eine Basis umzustellen, die der technischen Entwicklung und der Nutzung neuer Verbreitungswege entspricht.

Gut, einige Details würde ich so nicht unterschreiben bzw. fehlen (z.B. das Problem der „GEZ-Gebühren für Webserver„).

Ob „der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seinem Bestand und seiner Entwicklung“ finanziell abgesichert werden bzw. bleiben soll, würde ich jedenfalls bestreiten, solange ich den Eindruck habe, dass hier ein gigantischer organisatorischer und wirtschaftlicher Kropf mitgeschleppt wird.

Warum z.B. die Fußball-WM (und andere sportliche Großveranstaltungen) abwechselnd von beiden Sendern übertragen wird, erschließt sich mir bis heute nicht. Ich gehe nämlich nicht davon aus, dass die Kollegen der einzelnen Sender am „freien“ Tag kein Geld bekommen – von so etwas kann übrigens ein Selbstständiger nur träumen. Und selbst bei den öffentlich-rechtlichen Sendern dürft es in der Summe spürbar günstiger sein, wenn nur ein Sender überträgt.

Und ob die Einführung einer Mediengebühr oder -steuer wirklich eine ernsthafte Alternative – auch im Sinne der Selbstständigen – darstellt, bliebe erst noch abzuwarten. Die Gremien werden sich schon Regelungen ausdenken, bei denen man sich die GEZ-Gebühren zurückwünschen wird 🙁

Da die Diskussion über die GEZ-Gebühren schon sehr lange anhält, bin ich jedenfalls skeptisch, ob hier plötzlich Bewegung in die Angelegenheit kommt. Ich persönlich setze da etwas mehr Hoffnung in die Verfassungsbeschwerde.

Aber letztendlich können wir Selbstständige wohl alle Hilfe brauchen, die wir kriegen können…

(via www.golem.de)

Tipps für den WM-Sommer

von Stefan Evertz am 22.05.06 um 11:18 Uhr | 2 Antworten

Noch 18 Tage, dann geht der Sport-Spass erst richtig los – natürlich nicht für die Glücklichen Bemitleidenswerten, die bereits einen vierwöchigen Urlaub / Auslandsaufenthalt gebucht haben…

Nachfolgend daher einige Tipps für das anstehende Großereignis:

  • Solltet Ihr zur seltenen Spezies der „Kartenbesitzer“ gehören, hilft euch vielleicht die „offizielle Stadionordnung“ unter blog.it-luemmel.de weiter. (gefunden bei jotbe-fx.de)
  • Für die kulinarischen Momente hat sich Jan Theofel interessante „Kochwochen“ ausgedacht:
    Jan kocht WM-Rezepte - 150 Rezepte, 64 Spiele, Ein Weblog!
    (gefunden u.a. bei www.einfach-persoenlich.de und unter www.abseits.de, wo die Aktion ebenfalls ausführlich vorgestellt wird)
  • Nur für die gläubigen Fans: Mit der -gelinde gesagt: optimistischen – Simulation unter www.fussballstatistiken.de kann eindrucksvoll der Weg von Klinsis Jungs bis zum Finalsieg nachvollzogen werden, bei dem übrigens Holland besiegt wird. (phantasiert von www.cyberoog.de)
  • Die Firefox-Erweiterung Footiefox (www.hpi.uni-potsdam.de) hält auch diejenigen Menschen, die nicht vor dem Fernseher sitzen können, über die Spielergebnisse auf dem laufenden. Die Erweiterung liefert übrigens nicht nur Ergebnisse für den „Worldcup“, sondern auch für diverse andere Ereignisse und Ligen (via www.golem.de). (ergänzt 02.06.06, 10:58 Uhr:) Einige Screenshots – und eine extrem optimistische Final-Prognose – gibt es auch unter www.netzwelt.de.
  • Abschließend sei noch für alle kleinen und großen Werbetreibenden auf den „Rückschlag“ verwiesen, die die Überlegungen zur Nutzung des Begriffs „WM 2006“ für Werbezwecke betrifft:
    Scheinbar konnte auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Löschung der FIFA-Marken „Fussball WM 2006“ sowie „WM 2006“ (siehe z.B. www.spreeblick.com) die FIFA nicht an der Durchsetzung ihrer „Rechte“ hindern, wie unter www.handelsblatt.com zu lesen ist. Aber was genau ist eigentlich das „europäische Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)“?
    (gefunden bei www.muepe.de)

GEZ-Gebühren für Webserver?

von Stefan Evertz am 18.05.06 um 10:56 Uhr | 11 Antworten

Während mittlerweile zur eingereichten Klage gegen GEZ-Gebühr für PC unter www.vrgz.org Details der Verfassungsbeschwerde zu finden sind, wurde das Thema nun auch bei Telepolis in einem ausführlichen Artikel (www.heise.de/tp) aufgearbeitet.

Besonders nachdenklich stimmten mich dabei die schriftlichen Äußerungen von Dr. Hermann Eicher, Justiziar beim Südwestrundfunk, der ausdrücklich darauf hinweist, dass „ich nachfolgend nicht für die ARD sprechen kann, weil wir uns gerade zu dem genannten Fragenkomplex erst in der Abstimmung befinden“ (siehe www.heise.de/tp[2]):

Frage 8
Ich habe einen eigenen gemieteten Webserver in einem Rechenzentrum aufgestellt. Dieser ist für Wartungszwecke natürlich auch imstande, selbst nach außen aufs Internet zuzugreifen und hat einen (normal abgeschalteten) Bildschirm. Begründet dies eine zusätzliche Gebührenpflicht? Und wenn ja, bei mir oder beim Rechenzentrum?

Im Falle der gewerblichen Vermietung eines grundsätzlich zum Rundfunkempfang geeigneten Geräts ist die Rundfunkgebühr für einen Zeitraum bis zu drei Monaten vom Vermieter, ab drei Monaten vom Mieter zu zahlen (§ 2 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Natürlich gilt auch dies nur, wenn ansonsten keinerlei andere Geräte bereitgehalten werden. Auf die Frage, ob der Bildschirm ein- oder abgeschaltet ist, kommt es nicht an.

Über die denkbaren Folgen der Wahrnehmung von Webservern als „Fernseher“ wird derweil bei www.boocompany.com nachgedacht:

Was sind die Konsequenzen? Die Provider wollen aus vorgeschobenen Sicherheitsbedenken ihre Kunden nicht in ihre Rechenzentren lassen, während die Fernsehbesitzer natürlich ihre Fernsehgeräte nutzen möchten. Es braucht nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, wie Tausende von Kunden mit Sessel oder Schaukelstuhl unterm Arm vor den Rechenzentren stehen und Einlass begehren. Heiße Demonstrationsschlachten und eine riesige Klagewelle sind zu erwarten.

Ich muss gestehen, dass ich im Moment nicht abschätzen kann, ob nun Webserver eine zusätzliche monatliche GEZ-Gebühr verursachen werden. Wenn ich die Rückmeldung vom SWR lese, bezweifle ich sogar ein wenig, dass die Öffentlich-Rechtlichen das zu diesem Zeitpunkt genau wissen.

Was aber hätte es für Auswirkungen, wenn wirklich jeder Webserver ein „zum Rundfunkempfang geeignetes, gebührenpflichtiges Gerät“ wäre? Zeit also, ein bisschen herumzustöbern und den Taschenrechner bereitzuhalten…
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Shopblogger: Ärger mit Fluxx?

von Stefan Evertz am 13.05.06 um 23:15 Uhr | 2 Antworten

Am Mittwoch schrieb „Shopblogger“ Björn Harste unter dem Titel „Maulkorb“ den folgenden Artikel (siehe auch www.shopblogger.de):

Keine Kritik.

Kein Lob.

Ganz einfach.

Nachtrag:
Bitte verkneift euch weiterführende Links in den Kommentaren.

Ein kurzer Abgleich zwischen meinem Feed-Reader und den neueren Blog-Einträgen zeigte dann, dass offenbar fünf Einträge, die sich mit den neu installierten Lotto-„Geräten“ der Firma Fluxx (bzw. der Tochter Jaxx) beschäftigten, gelöscht wurden.

Da Björn normalerweise zu dem steht, was er in seinem Blog schreibt, drängt sich hier der Verdacht auf, dass die „Korrektur“ mit besagtem Dienstleister zusammenhängen könnte…

Später kommentierte er dann die zum Teil irritierten Nachfragen seiner Leser (siehe auch www.shopblogger.de[2]):

Wartet bitte ab.

Es gibt bestehende Verträge und die Interpretation der einzelnen Punkte erfolgt oft sehr subjektiv.
Ich habe, wenngleich auch sehr emotional geladen, eigentlich nur über Dinge berichtet, die hier für alle Kunden offensichtlich im Markt geschehen sind.

Fassen wir also den aktuellen Stand zusammen, so wie er sich mir aus der Ferne erschließt:

  • Björn hat sachlich über die neuen Geräte sowie die kleinen Probleme (u.a. im Hinblick auf Handwerker) berichtet, die bei der Installation aufkamen. Offenbar scheint man dies aber bei Fluxx nicht zu wollen. Schade eigentlich. Was wäre dann bloß passiert, wenn ernsthafte Kritik geäußert worden wäre?
  • Fluxx scheint möglicherweise noch nicht alle Facetten des „neuen Mediums Internet“ verstanden zu haben, zumindest nicht, was den Google Cache betrifft: Mit dem kleinen Link „Im Cache“ bei den Suchergebnissen von Google kann man nämlich eine zwischengespeicherte „alte“ Fassung der gefundenen Seite aufrufen. Ein Maulkorb sieht anders aus…

Alles in allem hoffe ich jedenfalls, dass sich hieraus kein ernsthafter Ärger oder so etwas wie eine Abmahnung für Björn ergibt – und das Fluxx es noch schafft, von der Nominierungsliste für den „Offizieller Sozialgericht Bremen“-Nachfolger wieder gestrichen zu werden.

In Memoriam „Sozialgericht Bremen“ und „Heidi Klum“ sei abschließend auf „Nächste Stufe der Sylvester-Rakete(n) abgeschossen (Update)“ verwiesen…

Content-Klau durch Archiv-Blog: Streit am Horizont? (Update 1-4)

von Stefan Evertz am 07.05.06 um 11:36 Uhr | 21 Antworten

Es dürfte bald wieder so weit sein: Unter „archiv-blog.de“ bietet man einen selbstlos klingenden Dienst an:

Das Archiv-Blog soll dazu dienen, ein umfassendes Archiv deutschsprachiger Blogs zu erstellen. Bisher nehmen wir regelmäßg neue Beiträge von ca. 20.000 Blogs auf und stellen diese hier zur Verfügung.
Wenn nun dein Server geklaut wird oder abbrennt, kein Problem: Deine Arbeit war nicht umsonst und ist nicht verloren. Wir haben eine Kopie, die wir dir kostenlos zur Verfügung stellen.

Udo Vetter reagiert prompt unter www.lawblog.de mit einer „offenen E-Mail“:

Sehr geehrter Herr Christian Mielke,

Sie betreiben laut Impressum das Archiv-Blog. Wie ich bei Eingabe des Suchbegriffs “lawblog” feststelle, haben Sie ungefragt und damit auch unerlaubt Inhalte des law blog übernommen. Offensichtlich ist Ihnen bewusst, dass Sie gegen das Urheberrecht verstoßen. Sonst würden Sie in Ihrem Impressum nicht versuchen, dies als gute Tat zu verkaufen. Vielen Dank, aber meine Seite hat ein ordentliches Backup.
[…]
Übrigens liegt durch Ihre Gewinnerzielungsabsicht ein besonders schwerer Fall der Urheberrechtsverletzung vor. Sie machen sich nicht nur zivilrechtlich schadensersatzpflichtig, sondern auch strafbar.

Ich fordere Sie auf, alle Texte aus dem law blog bis spätestens Montag, 8. Mai, 12 Uhr, vom Archiv-Blog und eventuell weiteren von Ihnen zu verantwortenden Seiten zu entfernen.

Die ganze Angelegenheit dürfte wohl ziemlich schnell größere Wellen ziehen, da bei den genannten 20.000 Blogs definitiv diverse „bekanntere“ Blogs sind, wie einige Eingaben in die Suche des Blogs ans Licht brachten. Irgendwie muß ich da sofort an den „Wirbel um Bloxbox“ denken – und das nicht nur, weil (wieder) Texte von Thomas Knüwer und DonAlphonso „berücksichtigt“ wurden.

Angesichts des zu erwartenden umfangreichen „positiven Feedbacks“, das den Betreiber in Kürze ereilen dürfte, tut er mir jedenfalls schon fast ein bisschen leid…

Die kommentarlose Einbindung meiner Artikel in das Blog gefällt mir allerdings ebensowenig wie die Tatsache, dass jeder meiner Artikel als eigener Artikel ins Blog integriert wird. Und deshalb habe ich sowohl die Löschung unserer Artikel veranlasst und sehe auch von einer Verlinkung des Blogs ab. Ich hoffe einfach mal, dass es mit dem angegebenen Blog-Namen auch per Zwischenablage klappt 😉

Update 07.05.06, 23:00 Uhr:
Die „gefühlte“ Höhe der vermuteten Wellen scheint stetig zuzunehmen, wie auch ein Blick in die Kommentare und Trackbacks hier im Blog und vor allem bei Udo Vetter zeigen. Das sommerliche Wochenende dürfte wohl so manchen Blogger erst morgen wieder an den Feedreader lassen, so dass ich auf eine weitere Zunahme der Wellen für morgen tippe. Nachfolgend jedenfalls einige Stimmern aus der Blogosphäre:

Sascha Kremer hält fest, dass das Archiv-Blog keine seiner Lizenbedingungen erfüllt und kommentiert unter weblawg.saschakremer.de weiter:

Nette Idee, nur ohne eine von mir ausdrücklich erteilte Nutzungserlaubnis an meinen Inhalten (=Lizenz) leider nicht zulässig und vor allem nicht gewünscht. Ich entscheide selbst, ob und wie ich ein Backup meiner Daten (und auch der hier gesammelten Kommentare, die fehlen nämlich im Archiv-Blog) fertige und wer – wann – wie die Inhalte wiedergeben darf.
[…]
Wer im Archiv-Blog nach “Vertretbar Weblawg” oder “weblawg.saschakremer.de” sucht, findet sogar als ersten Eintrag in der Ergebnisliste den oben zitierten Beitrag “Lizenz”. Dreister geht es nicht. Und deshalb geht gleich auch die (kostenfreie) Abmahnung raus – denn das Archiv-Blog ist derzeit nichts anderes als ein Großraub von geistigem Eigentum, um es einmal in der Sprache der Musikindustrie auszudrücken.

(gefunden bei www.ra-blog.de)

Patrick Kempf wird da schon etwas deutlicher (blog.patrickkempf.de):

Einfach dreist. Unter dem Deckmantel der „Wohltätigtkeit“ möchte der Betreiber doch hier einfach nur viel Content „generieren“ um dann später AdSense & Co. einzubauen.

Und Thomas Knüwer bietet dem Betreiber vor Begeisterung ein Kaffekränzchen (der anderen Art) an (blog.handelsblatt.de/indiskretion):

Mielke unterscheidet sich von Feedshow & Co in einem Punkt – er ist so dämlich, sein Geschäftsmodell zu verraten:
„Dieser Service ist völlig kostenlos für alle Nutzer und wird die anfallenden Kosten allein durch Werbung auf dieser Webseite finanzieren.“

Ich bin ein eigentlich mit guten Manieren gesegneter Mensch. Aber langsam geht mir solch ein verlogener Schwachsinn ziemlich auf den Keks. Und weil es heute ein sonniger Sonntag ist und ich im Büro sitzen muss, greife ich zu einer harscheren Ankündigung: Sollte mir Herr Mielke (ähm, Verwandtschaft?) jemals begegnen, werde ich ihn gern zu einem Kaffee einladen. Zu einem heißen. Der dann auf seiner Hose landet. Und zwar dort, wo es weh tut.

Update 09.05.06, 14:12 Uhr
Das nenne ich eine schwungvolle Entwicklung. Nachdem Mike seine Rückmeldung offenbar über einen „adfire.de“-Server bekam (siehe www.sichelputzer.de) und unter www.24stunden.de offen über eine Verbindung zwischen adfire-Inhaber Thomas Promny und Christian Mielke spekuliert wird, berichtet rebellmarkt.blogger.de soeben, dass archiv-blog.de offenbar verschwunden und durch die „neue Suchmaschine“ Oodu.de ersetzt wurde. Im Impressum steht übrigens eine Adfire-GmbH, Geschäftsführer Thomas Promny, wie ich eben lesen konnte…

Update 09.05.06, 17:45 Uhr:
Auch wenn ich davon ausgehe, dass sich die „archiv-blog“-Angelegenheit nunmehr erledigt hat, bringt ein Kommentar von Ute (ute.kulando.de) bei 24stunden.de so ganz nebenbei Licht in eine andere „Affäre“, bei der immer wieder über eine (enge) Verbindung zu Thomas Promny spekuliert worden war, soweit ich mich erinnern kann.

Erinnert sich vielleicht noch jemand an die Sache mit dem „Blogcounter„? Und jetzt darf geraten werden, welcher Name dort im Impressum steht: Christian Mielke.

Update 10.05.06, 18:40 Uhr:
Über den heute von Mario Sixtus in der Frankfurter Rundschau veröffentlichten Artikel (www.fr-online.de, danke Fletcher) bin ich wiederum auf einen Artikel von Thomas Bandt gestossen, der das denkbare Prinzip hinter archiv-blog.de ziemlich überzeugend beschreibt (siehe auch blog.thomasbandt.de):

Man indiziert ein paar tausend Blogs, generiert damit minütlich aktualisierten ordentlichen Content, schmeißt diesen dem Google-Bot in den Rachen und zieht damit abertausende User aus der ganzen Welt an, die man dann über die geschalteten Google-Anzeigen und Banner wieder weiterziehen lässt. Da kann locker mal ein vier- bis fünfstelliger Betrag im Monat rumkommen. Ohne das man selbst wirklich etwas zu tun hat, als zu sehen, dass der Server schön stabil läuft.

Weiterhin geht Jörg-Olaf Schäfers unter www.medienrauschen.de auf Zusammenhänge und Hintergründe der „Blogcounter“-Affäre ein – und es gibt offenbar weitere Blogs, die nun den Einsatz von Blogcounter einstellen (siehe Kommentare bei medienrauschen und auch www.sichelputzer.de[2]).

Nachdem sich ja bereits Ende 2005 eine ganze Reihe von Blogs von Blogcounter verabschiedet haben, wird die nächste Zeit zeigen, ob sich hier eine weitere „Wechselwelle“ ankündigt – hoch genug dürften die Wellen sein, die durch den „archiv-blog“-Tropfen im Fass verursacht wurden…

O’Reilly mit weiteren E-Books und Überlastung

von Stefan Evertz am 30.04.06 um 8:00 Uhr | 2 Antworten

Erfreulicherweise verbreitet sich zunehmend der Trend, Bücher auch online zu veröffentlichen (siehe auch „Lesestoff fürs Wochenende: Weitere kostenlose E-Books„). Der Software-Verlag O’Reilly hat nun unter www.oreilly.de vier weitere deutschsprachige Titel im Rahmen seines „OpenBook“-Projects (siehe auch „Stefan Münz schenkt dem Netz ein Buch„) zum kostenlosen Download bereitgestellt. Die E-Books können kapitelweise als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Ein Hinweis, bevor ihr euch nun ans Herunterladen macht: Offensichtlich ist das Interesse an den Online-Books so groß, dass die Server regelmäßig in die Knie gehen und nicht mehr erreichbar sind. Seit der Bekanntgabe vor drei Tagen habe ich lediglich gestern am frühen Morgen zwei der vier Bücher herunterladen können…

Die vier neu verfügbaren Titel sind:

(via www.golem.de)

Rechtsfragen 3: Was darf der Inhaber einer Domain?

von Stefan Evertz am 25.04.06 um 10:11 Uhr | 1 Antwort

Gerade las ich folgendes unter dem Titel „Münchner ‚Domain-Greifer‘ unterliegt erneut vor Gericht“ bei www.golem.de:

Vor Gericht hat ein Münchner, dem die „Zwischennutzung“ fremder, bei der Registrierungsbehörde DENIC frei gewordener Domainnamen kürzlich im Rahmen einer einstweiligen Verfügung verboten worden war, nun in einem Gerichtsverfahren(Az.: 33 O 15828/05) mit ähnlicher Gemengelage verloren.

Während im ersten Fall die Seite einer Gemeinde-Feuerwehr betroffen war, unter deren Namen auf einmal Sexseiten auftauchten, (Az. 33 O 22666/05), ging es nun in einem Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht München I um einen Webauftritt eines Theaters, dessen Domainadresse aus ungeklärten Gründen frei und sofort vom Beklagten registriert wurde.

Statt der gewohnten Hinweise auf das mehrfach prämierte Programm des Theaters erschien dort zunächst der Text: „Diese Domain steht zum Verkauf frei! Haben Sie Interesse?“ Später wurden Besucher der Domain nach dem Zufallsprinzip auf verschiedene kostenpflichtige Seiten, teils mit pornografischen Inhalten, umgeleitet.
[…]
Für das Gericht war es unerheblich, ob die fragliche Domain letztlich auf Grund eines Versehens oder gar mittels technischer „Kniffe“ des Beklagten oder sogar auf Grund einer bewussten Entscheidung des Klägers freigeworden ist. Selbst im letzteren, für den Beklagten günstigsten Fall folgt daraus nicht das Recht, eine derart freigewordene Domain in der Art und Weise zu nutzen, wie es im konkreten Fall geschah.

Ich kann nicht beurteilen, unter welchen Umständen da eine Domain übetragen wurde – und darum geht es mir an dieser Stelle auch nicht. Ich stolpere allerdings über den letzten Satz des Berichts – und auch die offizielle Pressemeldung stößt in das gleiche Horn (siehe auch www.justiz.bayern.de):

Dabei kommt es nicht darauf an, ob die konkreten Inhalte per se als sittenwidrig zu betrachten sind; allein entscheidend ist, dass niemand es hinnehmen muss, dass eine Domain, die sowohl aufgrund der konkreten Gestaltung als auch aufgrund einer bereits zuvor erfolgten jahrelangen Benutzung einer bestimmten Person bzw. einem bestimmten Unternehmen zuzuordnen ist, ohne seine Zustimmung für Inhalte genutzt wird, die geeignet sind, seinen Ruf negativ zu beeinflussen.

Nehmen wir nun mal für einen Moment an, die Domain wäre im gegenseitigen Einvernehmen übertragen worden – dass dies wohl eher nicht der Fall war, geht auch aus einem früheren Bericht bei www.heise.de hervor. Aber wie gesagt – nehmen wir es einfach mal an:

Kann dann der neue Domaininhaber nicht mit der Domain machen, was er will? Ich würde jedenfalls davon ausgehen, dass ich als Domaininhaber alles machen kann, solange es nicht gegen geltendes Recht verstößt und es keine anderweitigen Vereinbarungen mit dem vorherigen Inhaber gibt.

Wenn die berichteten Umstände der Domain-Übertragung wirklich stimmen, dann ist dieses Verhalten im wahrsten Sinne des Wortes „zu verurteilen“. Aus meiner laienhaften und nicht juristischen Sicht heraus ist allerdings die Einschätzung des Gerichts im Hinblick auf den Handlungsspielraum eines (neuen) Domaininhabers nicht minder problematisch.

Aber was weiß ich schon… :-/

WM, Fifa und Kontrolle

von Stefan Evertz am 10.04.06 um 18:57 Uhr | Schreibe eine Antwort

Die absolute Kontrolle der Zuschauer ist im Fußball neu. Sie entspricht nicht der Mentalität der Fans.

Da muss ich doch unfreiwillig schmunzeln, als ich gerade obiges Zitat in einem Interview mit FIFA-Generalsekretär Urs Linsi „über knappe Tickets, schlechte Stimmung und das Image des Fußball-Weltverbands“ im Tagesspiegel lese (siehe auch www.tagesspiegel.de).

Der Fifa scheint die „absolute Kontrolle“ über alle anderen Komponenten jedenfalls ganz selbstverständlich von der Hand zu gehen (siehe u.a. www.aufrecht.de zum Streit um die Sammelbilder sowie die offiziellen FAQ unter http://fifaworldcup.yahoo.com/06/de/o/faq.html, interessante Stichworte: „Protokollstrecke“, „kontrolliertes Gelände“), auch wenn zumindest bei der Online-Berichterstattung ein Rückzieher beobachtet werden konnte (siehe auch www.presseportal.de).

Ich freue mich jedenfalls schon jetzt auf den 9. Juli 2006, ca. 23:00 Uhr – dann hat dieser Wahnsinn endlich ein Ende…

(u.a. via www.golem.de, klauseck.typepad.com/prblogger)

Klage gegen GEZ-Gebühr für PC eingereicht

von Stefan Evertz am 01.04.06 um 1:01 Uhr | 10 Antworten

Die ab dem 01.01.2007 anstehende Rundfunkgebührenpflicht für PC ärgerte mich eigentlich schon, seitdem ich davon das erst Mal las – und dieser Ärger wuchs noch angesichts der finanziellen Größenordnung von bis zu 163 Millionen Euro pro Jahr, wie www.spiegel.de am 7. Februar ausgerechnet hat:

Peanuts in der Tat – für ein Großunternehmen. Anders sieht die Sache für Freiberufler aus. Etwa 800.000 davon gibt es in Deutschland derzeit, sie alle müssen künftig nicht nur für den Fernseher zu Hause, sondern auch für den überlebensnotwendigen Rechner im Büro Gebühren zahlen – weil man damit ja heimlich Fernsehen könnte. Oder vielleicht auch, weil sich die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten kostspielige und ausgedehnte Internetangebote leisten, wer weiß.

Bei www.pcwelt.de hat man am 10. Februar bei der GEZ nachgefragt, die u.a. mit folgenden Angaben antwortete:

Auch im nicht-privaten Bereich bleiben PCs von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, wenn gleichzeitig herkömmliche Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden. Sollten solche Geräte nicht vorhanden sein, aber ein multimediafähiger PC, so ist für diesen ab 01.01.2007 lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen, unabhängig von der Anzahl der vorhandenen PCs. Ein Unternehmen, ein Gewerbebetrieb, ein Selbstständiger kann also allenfalls mit einem Betrag von derzeit 17,03 Euro im Monat belastet werden.

204 Euro pro Jahr dafür, dass ich auf meinem Büro-PC in den zahllosen Internetseiten der Öffentlich-Rechtlichen herumsurfen kann – oder mir alle Tagesschau-Sendungen seit 2000 ansehen könnte. Wirklich ein Spitzenpreis für ein Angebot, dass ich sonst nirgendwo im Internet bekomme :-/

Ich war daher sehr erfreut, dass nun jemand einen ersten juristischen Stein gegen diese – meines Erachtens sinnlose – „Internetsteuer“ wirft. Bei www.netzeitung.de ist zu lesen:

Die «Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler» (VRGZ) klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die künftige Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PC. Die Beschwerdeführer sind laut einem Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» («FAZ») drei Freiberufler und Gewerbetreibende, die von der Neuregelung direkt betroffen sind. Das Gericht bestätigte am Freitag den Eingang der Beschwerde.

Ich muss gestehen, dass ich die Seriösität dieser Vereinigung nicht beurteilen kann. Auch die genaue Begründung der Verfassungsbeschwerde kenne ich (noch) nicht. Das dürfte allerdings nichts an meiner Zufriedenheit ändern, sollte auf diesem Wege die Ausdehnung der Gebührenpflicht für Computer (und Handies) fallen 😉

Interessant fand ich übrigens noch einen Eintrag in den FAQ unter www.gez.de

1. Warum muss ich Rundfunkgebühren zahlen?
Die Hauptfinanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Gebühr. Sie deckt einen großen Anteil der Kosten, die bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Produktion, Gestaltung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen anfallen.

Im Sinne dieser Antwort hätte ich abschließend einen guten Vorschlag für die Öffentlich-Rechtlichen: Packt doch einfach nur das „Fernsehprogramm“ eurer Sender ins Internet – und kassiert von interessierten Besuchern für den Rest. Damit werdet ihr bestimmt noch viel mehr als 163 Millionen verdienen 😈

Rechtlich heikler Kaffeegenuß

von Stefan Evertz am 27.03.06 um 9:06 Uhr | 3 Antworten

Nico Lumma plant einen brisanten Rechtsbruch (siehe auch lumma.de):

Auf einer Packung Dallmayr Crema d´Oro stand folgendes:

Für BOSCH gustino und Espresso-Siebträgermaschinen. Aus rechtlichen Gründen zurzeit nicht in Philips/Senseo Kaffeeautomaten zu verwenden.

Tja, was bleibt mir da anderes übrig? Morgen werde ich diesen Kaffee trinken, auch wenn dann Montag die betroffenen Firmen bei mir klingeln sollten, um ihre Rechte durchzusetzen.

Da lobe ich mir unsere „Königin des Morgens“ – die vernichtet die Beweise sofort… Mich kriegt ihr nie 😉

(via www.lawblog.de)