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Kommentare, Hausrecht und Zensur

von Stefan Evertz am 01.09.06 um 8:29 Uhr | 7 Antworten

Der Umgang eines Bloginhabers mit den eingehenden Kommentaren dürfte wohl nach wie vor einer der am meisten diskutierten Aspekte der Blogosphäre sein. Egal ob es um das Thema „Spam“ geht (und somit in aller Regel um die effektivste Filterung bzw. Entsorgung) – oder eben um die Rückmeldungen von Lesern bzw. von deren Blogs. Im aktuellen Fall geht es drüben bei Robert unter www.basicthinking.de/blog um den „Streit“ zwischen zwei Fotobloggern, weil Blogger A in seinem Blog Kommentare von Blogger B gelöscht hat (die gelöschten Kommentare finden sich unter www.basicthinking.de/blog[2]).

Eines ärgert mich mittlerweile wirklich an Diskussionen wie diesen: Die schnell aufkommende Unterstellung, es würde Zensur praktiziert. Denn das stimmt meines Erachtens nicht. Die folgenden drei Zitate sind zwar schon „älter“ (Juni 2006), passen aber nach wie vor gut zu diesem zeitlosen Problem.

Patrick Breitenbach stellt im www.werbeblogger.de fest:

So Freunde aus Berlin, es reicht. 3 Jahre hat es nun gedauert bis ich sie auspacken muss. Die sogenannte “Living Room Policy” von Shel Israel. Wir haben hier das Hausrecht, ihr sitzt in unserem Wohnzimmer, in unserem Haus, in unserem Blog. Wir führen hier angeregte Dialoge, Streitgespräche und Meinungsverschiedenheiten mit anderen Menschen. Ja mit Menschen – nicht mit Titeln. Aber eins dulden wir jedenfalls in Zukunft nicht mehr, sich wiederholende, stumpfsinnige und anonyme Beleidigungen. […] Also, letzte Warnung, entweder ihr diskutiert hier einigermaßen normal oder ich muss von unserem Hausrecht Gebrauch machen. Schreibt doch bitte eure eigenen Blogs, in denen ihr in Ruhe andere Menschen bepöbeln könnt. Danke für euer Verständnis.

Auch Martin Röll äußert sich zum Thema „Kommentarmoderation“, wenn auch deutlich drastischer (siehe auch www.roell.net):

Man lösche die Kommentare. Gleich. Ruhe. Idioten gibt es immer. Wenn man denen eine Plattform für anonyme Beleidigungen bietet, wird sie genutzt werden. Böte man sie nicht, müssten sich die Trolle eigene Plattformen suchen oder bauen. Das tun sie normalerweise nicht – es ist zu aufwändig. Und selbst wenn sie es tun: Sie müssen dann erst gefunden werden. Nach Beleidigungen suchen aber nur wenige. Es wird dann viel ruhiger. Mir gefällt das – deshalb moderiere ich meine Kommentare. Man muss das nicht machen: die Idee von „Free Speech“ im eigenen Blog hat durchaus Charme und manchmal entsteht selbst aus den anonymen Beleidigungen noch was Wertvolles. Aber ich kann so besser schlafen. Und mir macht die Diskussion mehr Spaß, wenn nicht immer Trolle reinschreien.

Udo Vetter kommentiert unter www.lawblog.de:

Ich habe nicht behauptet, dass ich der erste bin, der was über das Impressum des BMG schreibt. Ich erhebe auch keine Exklusivitätsansprüche. Andererseits habe ich aber auch keinen Grund, 5700 Google-Treffer auszuwerten und allen Leuten, die vielleicht schon mal was dazu geschrieben haben, die Referenz zu erweisen. Falls also es noch jemand für nötig hält, dumme, meist überhebliche und teilweise sogar beleidigende Sprüche dazu abzusondern, dass dies alles schon mal irgendwo im Netz erwähnt war, wird auch dieser Kommentar gelöscht. Ich sehe keinerlei Grund, dieses Gesülze hier stehenzulassen. Und wer hierüber eine Diskussion beginnen will, startet sie bitte in seinem eigenen Weblog. Ohne Trackback. Ich wünsche rege Anteilnahme.

Ich gehe ebenfalls davon aus, dass ein Bloginhaber jederzeit jeden Inhalt seines Blogs korrigieren oder löschen kann – und zwar ohne Angabe von Gründen. Und dies gilt besonders für die Kommentare. Dabei ist nicht einmal ein vorheriger Hinweis erforderlich, sei es neben dem Kommentarfeld, in eigenen „Kommentarregeln“ oder sonstwo. Es ist vielleicht etwas „netter“, die potentiellen Kommentatoren über bestimmte Rahmenbedingungen zu informieren – nötig ist es aber nicht.

Die einzige Veränderung, die ich für „unzulässig“ halten würde, ist die gezielte Verfälschung bzw. Erweiterung eines Kommentars um Dinge, die der ursprüngliche Absender nicht geschrieben hat. Ein solches „In-den-Mund-Legen“ wäre sicherlich ganz schlechter Stil – und vielleicht sogar strafrechtlich relevant. Aber alles andere liegt in der Hand des Bloggers, ob er nun die Regeln veröffentlicht oder nicht.

Insofern kann ich zwar den Ärger eines Kommentators über eine überreichte „Rote Karte“ durchaus verstehen, wundere mich aber nach wie vor über die mancherorts geforderte Rechtfertigung bzw. Begründung. Denn dies wäre ebenso unberechtigt wie ein Vorwurf der „Zensur“. Denn was der Blogger in seinem „Wohnzimmer“ – sprich: seinem Blog – macht, ist und bleibt seine Sache.

Den Kern des Problems brachte aber Robert schon im Februar 2006 sehr treffend auf den Punkt (siehe auch www.basicthinking.de/blog[3]):

In 100% aller Fälle stellt der Blogautor seine eigenen Regeln auf, wann er Kommentare löscht bzw. gar nicht erst zulässt. Das nennt sich dann Hausrecht.
Mir fällt in Gesprächen und Blogbeiträgen auf, daß man bei Corporate Blogs eine sehr tolerante Kommunikationskultur einfordert. Kritiken sollen zugelassen werden, Beleidigungen nicht (ok, Konsens), Off-Topics möglicherweise auch, das Unternehmen sollte sich idealerweise gar zu jeglicher Kritik seitens der Kunden auf dem eigenen Blog oder in fremden Blog äussern. Wehe, man löscht, moderiert bzw. zensiert Beiträge. Das ist nicht Ausübung des Hausrechts, sondern es heisst dann sofort, das Unternehmen möchte doch eh nur positive Kommentare hören. Unabhängig der Schärfe der Kritik. Sprich, den Unternehmen wird eine höchst tolerante Haltung abverlangt, die man möglicherweise selbst so nie auf dem eigenen Weblog vertritt.

Ein wenig erinnert mich dies an das Phänomen „Straßenverkehr“: Solange ich als Fußgänger unterwegs bin, ärgere ich mich über jeden Autofahrer, der mich am Zebrastreifen zur Seite springen läßt. Sobald ich aber selber im Auto sitze, ärgere ich mich wiederum über den Fußgänger, der – besonders gerne bei Nacht – im Schneckentempo über die Straße spaziert und mich möglicherweise zum Bremsen zwingt, um keine Kühlerfigur zu bekommen. In beiden Fällen wird jeweils die Rücksichtslosigkeit beklagt.

Letztendlich ist es doch ganz einfach: Wenn Blogger und Leser eine unterschiedliche Kommunikationskultur haben, dann wird der Leser eben zum Ex-Leser – und kann seinem Ärger in seinem eigenen Blog Luft machen. Und genau wegen dieser Alternative der Meinungsäußerung ist es meines Erachtens falsch, hier auch nur den Hauch von Zensur zu sehen.

WordPress-Problem: Kommentar-Moderation bei einzelnen Artikeln

von Stefan Evertz am 28.08.06 um 22:20 Uhr | 13 Antworten

Ja, ich bin ein Optimist. Und deshalb habe ich einige Tage gehofft, dass auch künftig nicht plötzlich alle neuen Kommentare zu einem einzelnen Beitrag moderiert werden müssen, nur weil die Löschung eines problematischer Kommentars durch Dritte erreicht wurde. Andererseits scheint sich genau dies abzuzeichnen (siehe auch „Heise-Urteil: Forenhaftung weiter offen? (Update)„).

Und vor diesem Hintergrund habe ich mich auf die Suche gemacht, um eine solche Funktion bei WordPress – oder aber ein geeignetes WordPress-Plugin – zu finden. Gefunden habe ich: Eigentlich nichts 🙁

  • In den Optionen von WordPress kann man die Moderation nur „blogweit“ an- oder abschalten (Unter „Optionen / Diskussion“: „Bevor ein Kommentar erscheint, muss er von einem Administrator genehmigt werden“). Für den einzelnen Artikel ist dies per Backend nicht möglich.
  • Das einzige halbwegs passende Plugin „Auto Moderate Comments“ (frenchfragfactory.net/ozh) beherrscht lediglich die zeitgesteuerte Zwangsmoderation, d.h. wenn ein Beitrag älter als X Tage ist (oder aber der letzte Kommentar älter als X Tage) ist, werden eingehende Kommentare automatisch in die Moderationsschleife geschickt. Das löst das Problem also auch nicht. (Plugin entdeckt via sw-guide.de, www.curious-creatures.de)
  • Auch die Datenbank-Struktur von WordPress gibt m.E. wenig Anlass zur Hoffnung. In der „wp_posts“-Tabelle gibt es zwar ein Feld „comment_status“, das aber nur die Optionen ‚open‘, ‚closed‘ oder ‚registered_only‘ kennt. Und Veränderungen an der Datenbank mag ich nicht besonders – und wären auch nur ein erster Schritt zur Lösung.

Meines Erachtens gibt es also für die absehbar erforderliche „Einzel-Moderation“ von Kommentaren zu einem Artikel keine „automatisierte“ Möglichkeit. Und nonstop 24 Stunden am Rechner sitzen und auf den nächsten Kommentar zu warten ist auch nicht die Lösung, die mir vorschwebt.

Bevor ich nun also weitergrüble und mir wohl ein Plugin aus den Fingern saugen muß 😕 , hier die Frage an die werten Leser:

Kennt Ihr vielleicht ein Plugin für dieses Problem? Oder habt Ihr einen Lösungsansatz griffbereit?

Falls ja, bitte ich um rege Nutzung der Kommentarfunktion!

Heise-Urteil: Forenhaftung weiter offen? (Update)

von Stefan Evertz am 26.08.06 um 16:07 Uhr | 1 Antwort

Spätestens seit Dezember 2005 bewegt das Thema „Forenhaftung“ zahlreiche Foren (-Betreiber) sowie diverse Blogger. Im Kern dreht sich die ganze Diskussion um die Frage, ob ein Forenbetreiber auch für die Inhalte haftet, die von Benutzern des jeweiligen Forums eingestellt werden. Die bisherige Rechtsprechung war davon ausgegangen, das ein Forenbetreiber erst dann für diese Inhalte hafte, wenn er hiervon Kenntnis habe.

Eine einstweilige Verfügung gegen den Heise-Verlag bzw. das entsprechende Urteil (Az. 324 O 721/05) hatte hierzu am 5.12.05 abweichend festgestellt, dass ein Forenbetreiber unter bestimmten Umständen auch vor der Kenntnis haftbar bzw. verpflichtet sei, die Beiträge der Benutzer vor Veröffentlichung zu prüfen.

Hinweis: Eine ausführliche Zusammenfassung der „Geschehnisse“ vom Dezember 2005 bis Anfang Mai 2006 findet sich im Artikel „Heise-Urteil: Erste Nutzniesser der vermuteten Forenhaftung (Update)„)

OLG Düsseldorf: Keine Überwachungspflicht

Am 07.06.06 kam dann ein durchaus vergleichbarer Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zur Verhandlung (Az. I-15 U 21/06; Urteilstext siehe www.netlaw.de), bei dem erfreulicherweise die bisherige Rechtsprechung erneut bestätigt wurde (siehe auch www.golem.de:

Betreiber eines Meinungsforums müssen ihre Foren nicht nach rechtswidrigen Inhalten durchsuchen oder diese dahingehend überwachen. Erst wenn ein Forenbetreiber Kenntnis von rechtsverletzenden Äußerungen hat, muss er diese löschen, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf und hob eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf auf.

Bei www.heise.de waren weitere Details zu lesen:

In einem Forum war eine Person mehrfach beleidigt worden und gab das dem Betreiber zur Kenntnis. Dieser sperrte nach eigenen Angaben die Beiträge, wollte aber nicht per Unterlassungserklärung versichern, dass solche oder ähnliche Beleidigungen künftig nicht wieder vorkommen können. Daraufhin ließ der in seinen Rechten Verletzte eine entsprechende einstweilige Verfügung erwirken, die vom Landgericht Düsseldorf bestätigt wurde.

Alles in allem zeichneten sich also durchaus vielversprechende Perspektiven für die Berufungsverhandlung des Heise-Verlages (siehe auch www.heise.de[2]) am 22.08.06 vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Und dann kam die mündliche Verhandlung…

OLG Hamburg: Überwachungspflicht nach erstmaliger Kenntnis

Der Heise-Verlag wertet das Urteil als „Teilerfolg“ und berichtet unter www.heise.de[3] (siehe auch www.golem.de[2] sowie Verhandlungs-„Protokoll“ unter www.buskeismus.de):

Zwar wies das Gericht die Berufung zurück, schränkte aber die Heise auferlegten Kontrollpflichten für die Webforen von heise online erheblich ein. Nach den Ausführungen des Senats in der mündlichen Verhandlung muss der Verlag ein Artikelforum nur dann überwachen, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde. Im Unterschied dazu hatte das Landgericht Hamburg de facto die Vorabüberwachung aller heise-online-Foren verlangt.

Auch diesmal hat sich das Thema schnell verbreitet und wird nicht nur positiv aufgenommen, wie die folgenden Zitate zeigen:

Udo Vetter berichtet – mit ungewöhnlich zurückhaltender Wortwahl – unter www.lawblog.de:

Das Oberlandesgericht Hamburg hat das “Heise-Urteil” des Landgerichts vermutlich etwas entschärft. Zwar wurde die Berufung des Verlags gegen die Entscheidung des Landgerichts verworfen; Heise hat also verloren. Dennoch soll die mündliche Urteilsbegründung Grund zur Entwarnung geben. Danach bestehe eine Kontrollpflicht nur, wenn der Forenbetreiber “konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde”.

Jan-Frederik Timm schreibt unter www.computerbase.de:

Hätte das erste Urteil Heise Online (und durch seine Funktion als Präzidenzfall unter Vorlage gewisser Voraussetzungen quasi jeden deutschen Forenbetreiber) dazu verpflichtet, sämtliche Forenbeiträge vorab auf etwaige Rechtsverstöße hin zu überprüfen, geht das OLG nun mit der vor dem Heise-Urteil allgemein gültigen Rechtsprechung und den Paragraphen 6 und 9 des Mediendienststaatsvertrages konform. Eine Pflicht zur Kontrolle des Forums entsteht somit nur dann, wenn der Betreiber konkrete Kenntnis von Rechtsverstößen erlangt

Die Überlegungen von Ewald T. Riethmüller verstehe ich dagegen so, dass nicht erst „bereits stattgefundene Rechtsverstöße“ für eine Prüfpflicht erforderlich sind (siehe auch www.r-archiv.de):

Eine Prüfpflicht des Heise- Verlages soll nur dann – vor Veröffentlichung – eines Posting bestehen, wenn auf Grund des Artikels, des Themas oder der im Artikel genannten Personen oder Firmen – mit rechtswidrigen Postings zu rechnen ist.

Bei www.fixmbr.de bewertet man die aktuelle rechtliche Situation durchaus kritisch:

Die gefährlichen Kernfragen für Forenbetreiber und Blogger bleiben bestehen, ohne dass es eine befriedigende Lösung gefunden wurde: Wenn z. B. auf F!XMBR eine gerechtfertigte Löschung eines Kommentares gefordert wurde, ich dem nachgekommen bin, kann ich in Zukunft sofort abgemahnt werden – weil es haben dann ja bereits Verstöße stattgefunden, genauso wie im Heise-Fall. Weiter: Wo beginnt ein Artikel? Ist dieser schon einer, bei dem ich damit rechnen muss, dass kontrovers diskutiert wird – somit eine Moderation aller Kommentare verpflichtend ist?

Dieses Urteil ist mit Sicherheit kein Erfolg, wie es Heise verkaufen will, es ist und bleibt ein Desaster, die unsichere Rechtslage bleibt, im Gegenteil – das erste Mal wurde eine Abmahnung bestätigt, ohne vorherige Kenntnisnahme.

Und Martin Röll fragt sich unter www.roell.net:

Danach „muss der [Betreiber] ein Artikelforum nur dann überwachen, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde“.

Die praktische Konsequenz darauf wäre (so rate ich), dass eine direkte Abmahnung für einen Weblogkommentar unzulässig wäre: Man müsste erst auf einen Verstoß hinweise und Gelegenheit zur Behebung geben, erst dann würde der Betreiber haften. Ist das so? Oder hat die grundlegende Haftungsfrage nichts mit der Abmahnfähigkeit zu tun?

Die Antwort von Michael Seidlitz per Kommentar (siehe auch www.roell.net[2]) macht zumindest etwas Hoffnung:

Danach gäbe es zunächst keine kostenpflichtige Abmahnung für das Inkenntnissetzen über aufgetretene Rechtsverstöße, sondern nur ein kostenloses „notice-and-take-down“-Verfahren, weil eine Haftung des Foren-Betreibers erst ab Kenntnis in betracht käme

Alles in allem also durchaus widersprüchliche Einschätzungen, so dass die wohl in „in wenigen Tagen“ vorliegende schriftliche Begründung mit Spannung erwartet werden darf. Vielleicht lichtet sich ja dann der Nebel… 🙁

Und noch jemand wird warten müssen: Die ursprünglich ebenfalls für den 22.08.06 vorgesehene Verhandlung der „negativen Feststellungsklage“ von Martin Geuß vor dem Landgericht Hamburg (siehe „Rechtsfragen 1: Gegen Abmahnung von Foren und Blogs„) wurde kurzfristig „verschoben“. Der neue Termin steht noch nicht fest (Quelle: www.supernature-forum.de).

Update 28.08.06, 21:52 Uhr:
Wie www.heise.de[4] berichtet, liegt sie nun also vor, die schriftliche Urteilsbegründung (siehe auch PDF-Datei des Urteils unter www.heise.de[5]; Dateigröße: 2,25 MB):

In Anlehnung an die vom Bundesgerichtshof festgelegten Grundsätze zu Live-Sendungen im Fernsehen gelte „für ein Internetforum, bei dessen Nutzung nicht einmal der Eindruck erweckt wird, der Beitrag gebe die Meinung des Forumsbetreibers wieder, dass schon im Hinblick auf die garantierte Freiheit der Meinungsäußerung auch eine Haftung als Störer im Regelfall nicht in Betracht kommt, soweit lediglich der Vorgang des Einstellens des Beitrags durch Dritte in Frage steht.“

Der Verlag sei seiner Verpflichtung nachgekommen, bei Kenntnis von Rechtsverletzungen innerhalb weniger Stunden die beanstandeten Postings zu löschen. Allerdings obliege ihm als Betreiber in der Folge „die Pflicht, die Beiträge des konkreten Forums laufend daraufhin zu überprüfen, ob sie erneute Aufrufe der beanstandeten Art enthielten“. Die Kontrolle eines einzelnen Artikelforums von heise online hält das Gericht für zumutbar, wenn weitere Rechtsverletzungen drohten. […]

Allgemein gesprochen hält der OLG-Senat „eine spezielle Überwachungspflicht des Betreibers dann für angemessen, wenn dieser entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert hat“.

Udo Vetter fasst das Urteil unter www.lawblog.de[2] etwas kompakter zusammen:

Insgesamt ergibt sich also folgende Abstufung:

  1. Forenbetreiber haften nicht für Kommentare, sofern klar ist, dass die Kommentare von Dritten stammen und nicht unbedingt die Meinung des Forenbetreibers wiedergeben.
  2. Forenbetreiber müssen die Kommentare nicht vorsorglich kontrollieren, es sei denn, sie haben rechtswidrige Äußerungen „provoziert“.
  3. Werden rechtswidrige Äußerungen beanstandet, muss der Forenbetreiber künftig von sich aus kontrollieren, ob es zu erneuten Verstößen kommt.

Update 29.08.06, 06:33 Uhr:
Arne Trautmann fasst das Urteil unter www.law-blog.de zusammen und betont dabei besonders den „Einzelfallcharakter“:

Das OLG scheint mir ein recht vernünftiges und nachvollziehbares Haftungskonzept darzulegen. Nachschauen muss der Forenbetreiber, wenn er Äußerungen selbst provoziert oder durch vorangegangene Ereignisse gewarnt ist. Er muss nur da (in dem Unterforum / Thread) nachschauen, wo Rechtsverletzungen zu erwarten sind und er muss als Gewerblicher eher auf der Hut sein als ein Hobby-Forenbetreiber.[…]

Im Ergebnis lässt es sich trefflich streiten, was das neuerliche Urteil für Auswirkungen haben wird. Letztlich haben LG und OLG beide nur einen – wenn auch prominenten – Einzelfall entschieden, wie das Gericht nun einmal tun (müssen). Die Kriterien sind vom BGH vorgegeben und vernünftig. Wann konkret eine Prüfpflicht verletzt ist, wird auch in Zukunft von Sachverhalt zu Sachverhalt unterschiedlich beurteilt werden. Weitere Aufreger sind mithin durchaus zu erwarten.

Update 29.08.06, 10:52 Uhr:
Unter dem Titel „Heise-Urteil: Generelle Vorabkontrolle nein, aber …“ berichtet nun auch www.golem.de[3]:

…kontroverse Artikel ziehen erweiterte Pflichten nach sich
So langsam glätten sich die Wogen in Sachen Forenhaftung und Vorabkontrolle, für die das Landgericht Hamburg mit einem umstrittenen Urteil gesorgt hatte. Zwar lehnte das Oberlandesgericht Hamburg die Berufung des Heise-Verlags in dieser Sache ab, eine Pflicht zur generellen Vorabkontrolle von Forenbeiträgen sieht das Gericht aber nicht.

Warum muss ich bei „kontroversen Artikel“ sofort an das eine oder andere Blog denken 😕

Rechtsfragen 4: Was ist jetzt mit VirtualDub?

von Stefan Evertz am 18.08.06 um 9:09 Uhr | 4 Antworten

Gestern mittag stutzte ich bei einer Meldung auf www.golem.de:

Ein offenbar nach weiteren Einnahmequellen suchender deutscher Webdesigner mahnt gerade aus Tschechien Webseiten-Betreiber ab, welche die etwa seit dem Jahr 2000 bekannte freie Video-Editing-Anwendung VirtualDub verlinken bzw. nennen. Auffällig ist dabei der geringe geforderte Schadensersatz, dass das Schreiben nicht von einem Anwalt kommt und die Wortmarke erst seit Ende Mai 2006 angemeldet ist.

Ein Beispiel der Abmahnung findet sich übrigens unter www.computerbase.de.

Irgendwie fühlte ich mich da ein wenig an die rechtlichen Querelen rund um die umstrittene Wortmarke „Explorer“ erinnert, die stets zu Ungunsten des damaligen „Markeninhabers“ verliefen (siehe z.B. www.heise.de im Jahr 2000):

Die Firma Symicron hat erneut einen Prozess um die Benutzung des Namens „Explorer“ verloren. Symicron hatte den Berliner Provider Speedlink abgemahnt, weil dieser auf seinen Webseiten einen Link zu dem Programm „FTP-Explorer“ anbot. Das Landgericht Berlin sah darin keine Verletzung der „Explorer“-Wortmarke von Symicron.

Eine durchaus sinnvoll klingende Empfehlung zum weiteren Vorgehen fand ich dann unter www.mein-parteibuch.de:

Im Gegensatz zu Golem empfehle ich jedoch nicht unbedingt die Einschaltung eines Anwaltes zur Abwehr der Forderung. Wenn Herr Kliemen nämlich leider nicht zum Ersatz der Kosten in der Lage sein sollte, dann bleiben die Empfänger des Briefes auf den Kosten für den Anwalt sitzen und haben erst durch die Beauftragung des Anwaltes einen tatsächlichen finanziellen Schaden. Ein freundliches Schreiben an Herrn Kliemen, dass man nicht gedenkt, sich abzocken zu lassen, und nun auf eine Entschuldigung von Herrn Kliemen wartet und Wiedergutmachung für den Ärger verlangt, dürfte meines Erachtens vollkommend ausreichend sein, um den Anspruch abzuwehren.

Einige Stunden später kam dann über www.golem.de[2] die „Entwarnung“ auf Basis einer Einschätzung zweier Berliner Rechtsanwälte:

Denn „VirtualDub“ ist ein seit Jahren bekanntes freies Programm zum Aufnehmen und Bearbeiten von Videos. Spätestens seit der „PowerPoint“-Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 24. April 1997 stehe fest, dass Computerprogramme dem Werktitelschutz unterliegen. Das bedeute, dass der Titel eines Computerprogrammes als solcher (ohne weitere Eintragung) einen Titelschutz genießt.
[…]
„So wird Herr Kliemen seinen Kuraufenthalt in Karlsbad wohl selbst bezahlen müssen und nicht die Fangemeinde der freien Videobearbeitungssoftware“, so die Anwälte. „Als Tipp für diese(!) Abmahnung kann nur geraten werden, die Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und Herrn Kliemen die Freiheit zu lassen, sein vermeintliches Recht gerichtlich durchzusetzen. Sollte allerdings eine einstweilige Verfügung gegen einen Seitenbetreiber ergehen, ist auf jeden Fall dagegen vorzugehen, unter den oben genannten Bedingungen dürfte dies erfolgreich sein.“

Gestern abend war dann aber unter www.lawblog.de eine etwas andere Einschätzung von Dominik Boecker zu lesen:

Die Konstellation ist also für die Betroffenen leider nicht so einfach und so risikolos, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag. Gerichte sind an die Markeneintragung auch im Falle einer bösgläubigen Eintragung gebunden. Man erinnere sich nur an die diversen “Explorer”-Verfahren, die viele Leute eine Stange Geld gekostet haben. Ich kann mir auch jetzt (bedauerlicherweise) vorstellen, dass Virtualdub eine Menge Geld von Personen kosten wird, die lediglich die Homepage von Avery Lee verlinkt haben. So einfach kann also nicht Entwarnung gegeben werden.

Zum einen scheint sich wieder mal die alte Weisheit zu bestätigen: Frage zwei „Experten“ und du bekommst zwei Meinungen 🙁

Und zum anderen frage ich mich natürlich: Welche Einschätzung stimmt denn nun?

Ich hoffe jedenfalls, dass die von Golem verbreitete Einschätzung die „richtige“ ist – und das nicht nur im Interesse der abgemahnten Webseitenbetreiber…:evil:

Nachtrag 22.08.06, 23:30 Uhr:
Nachzutragen ist noch eine weitere Einschätzung, die am 18.08.06 bei www.heise.de zu lesen war:

Der auf Markenrecht spezialisierte Rechtsanwalt Martin Jaschinski aus der Berliner Kanzlei JBB Rechtsanwälte sagte auf Anfrage von heise online, es spreche einiges dafür, dass es sich hier um eine so genannte „böswillige Markenanmeldung“ handle. Deshalb könne jedermann mit Aussicht auf Erfolg beim DPMA einen Antrag auf Löschung der Wortmarke aus dem DPMA-Register stellen. Zudem genieße der Hersteller der Software „Virtual Dub“ aller Voraussicht nach für den Softwarenamen auch in Deutschland einen so genannten „Werktitelschutz“, der älter und damit höher priorisiert sei. Treffe dies zu, sei eine vom Hersteller gewollte Verlinkung auf dessen Website unproblematisch.

„Die Empfänger von solchen Abmahnungen sollten sich entspannt zurücklehnen. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass der Markeninhaber in dem einen oder anderen Fall zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkt. Falls er auf Widerstand trifft, wird er aber auf Dauer mit seiner Masche höchstwahrscheinlich keinen Erfolg haben. Wer lieber aktiv werden will, kann auch mit Gegenabmahnung und Androhung einer negativen Feststellungsklage reagieren“, erläuterte Jaschinski. Völlig unklar sei auch, welcher Schaden durch die Verlinkung der Virtual-Dub-Homepage entstanden sein könne. Aus der Abmahnung gehe das nicht hervor. Vielmehr wirke der geltend gemachte Schaden als völlig „aus der Luft gegriffen“.

Ansonsten hat Dominic Boecker (Autor des oben zitierten Artikels im lawblog) per Kommentar verdeutlicht, dass seine Überlegungen „auch kein Grund zur zu großen Sorge“ sein sollten.

Ich habe da jedenfalls weiterhin „Restzweifel“ und hoffe jetzt einfach mal, dass diese Posse in Kürze mit einem „Hat sich erledigt!“ abgeschlossen werden kann.

8 Ausreden für Contentklau

von Stefan Evertz am 18.08.06 um 7:43 Uhr | 1 Antwort

Darren Rowse hat unter www.problogger.net die acht häufigsten Ausreden von Bloggern zusammengetragen, die seine Artikel ohne Erlaubnis (und in aller Regel ohne Quellenangabe) wiederveröffentlicht haben. Die folgenden drei haben mir besonders gut gefallen:

  • „I just couldn’t resist – it was too tempting.“
  • „Sorry, my Son was playing with my blog and did it without me knowing.“
  • „I was just doing it to see how long it would take you to realize I was doing it.“

Huhn oder Ei: Schily berät Biometrie-Firmen

von Stefan Evertz am 11.08.06 um 7:19 Uhr | Schreibe eine Antwort

Es gibt immer wieder Fälle, bei denen „Staatsdiener“ ihre Kontakte und ihre Kompetenz Kenntnisse in bestimmten Bereichen durch entsprechende Posten in der Privatwirtschaft „versilbern“. Die Firmen werden im Zweifelsfall gerne bezahlen, da sie sich so Vorteile für die künftigen Firmenaktivitäten verschaffen können. Und grundsätzlich halte ich dies auch für zulässig. Denn es ist sicherlich im Firmeninteresse, an jeder Position Menschen einzusetzen, die am besten für die jeweilige Tätigkeit qualifiziert sind.

Mindestens an der Grenze der Zulässigkeit sind allerdings solche (in der Regel lukrativen) Kooperationen, wenn der Eindruck entsteht, dass hier nicht eine künftige, sondern bereits in der Vergangenheit erfolgte Kooperation vergütet werden soll. Und so lese ich gerade irritiert bei www.heise.de:

Der frühere Bundesinnenminister Otto Schily hat Aufsichtsratsmandate bei zwei Firmen angenommen, die auf dem Gebiet der biometrischen Sicherheitstechnik aktiv sind. […]

Schily war während seiner Amtszeit als deutscher Innenminister (1998 bis 2005) maßgeblich an der Einführung des biometrisch gesicherten Reisepasses (ePass) beteiligt, der seit Ende 2005 ausgeteilt wird. […] Im vergangenen Jahr wurde der SPD-Politiker mit dem BigBrother-Lifetime-Award bedacht, unter anderem wegen der „übereilten Einführung des biometrischen ePasses mit unausgereifter Technologie und ohne parlamentarische Legitimation“.

„Als Sicherheitsexperte und treibende Kraft hinter der weltweiten Einführung elektronischer Reisepässe, speziell des deutschen ePasses, wird Otto Schily durch seine fundierten Marktkenntnisse die Positionierung der SAFE ID weiter stärken“, teilte die SAFE ID Solutions AG am heutigen Donnerstag mit

Ich kenne die genauen Details der Reisepass-Einführung nicht, aber es entsteht – zumindest in meiner Wahrnehmung – der Eindruck, dass ein maßgeblicher Akteur zunächst die ePass-Einführung forciert hat und dann später durch Aufsichtsratsposten der Firmen „belohnt“ wird, die von dieser Einführung profitieren.

Und da wäre sie dann, die Frage danach, ob zuerst das Huhn oder das Ei „da waren“. Kam zuerst das Engagement für das Thema „Sicherheit“ oder für die einzusetzenden Technologien und die beteiligten Firmen?

Und ich frage mich einmal mehr, warum jeder (kleine) Angestellte jedwede Nebentätigkeit melden bzw. genehmigen lassen muß, während dies bei Politikern weder vorgeschrieben noch (von ihnen selbst) als erforderlich angesehen wird. Ein generelles Verbot solcher Nebentätigkeiten nach könnte jedenfalls dem gelegentlichen Eindruck zuvorkommen, die Volksvertreter würden zu Interessenvertretern mutieren…

Update 20.08.06, 23:56 Uhr:
Offenbar hat Schily auch bei einer der beiden Firmen investiert, wie am 16.08.06 bei www.heise.de[2] zu lesen ist (siehe auch Vorabmeldung unter www.stern.de):

Das Engagement des früheren Bundesinnenministers Otto Schily beim bayerischen Sicherheitstechnologie-Anbieter SAFE ID Solutions beschränkt sich nicht nur auf einen Sitz im Aufsichtsrat. Gegenüber dem stern erklärte Schily, er habe eine Beteiligung an der SAFE ID Solutions AG erworben. Die genaue Höhe wollte er nicht nennen, sein Anteil sei aber minimal.[…]
Interessenkonflikte zwischen seiner früheren Tätigkeit und künftigen Aufgaben sieht der SPD-Politiker jedoch nicht.

Irgendwie glaubt ein Teil von mir immer noch an das Gute und hofft, dass hier wirklich nur – sicherlich vorhandene – Expertise eingekauft werden soll. Aber ein ausgesprochen schaler Beigeschmack bleibt…

Das Ende der Hobby-Spammer

von Stefan Evertz am 07.07.06 um 8:02 Uhr | Schreibe eine Antwort

Sie nerven schon seit Anbeginn der E-Mail-Nutzung: Menschen, die nicht willens oder fähig sind, eine E-Mail an einen größeren Teilnehmerkreis (z.B. in einem Newsletter) per BCC („Blindkopie“, siehe auch de.wikipedia.org) zu versenden.

Man kann vermutlich nur erahnen, wieviele „vertrauliche“ E-Mail-Adressen auf diesem Wege weite Verbreitung gefunden haben, ohne dass die Empfänger je eine Chance gehabt hätten, dies zu verhindern. Ich persönlich jedenfalls habe eigentlich gerne selber die Kontrolle darüber, wer meine „persönliche“ E-Mail-Adresse kennt – und wer nicht. Von Aspekten des Datenschutzes will ich da gar nicht erst anfangen 👿

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun am 24.05.2006 entschieden, dass ein Empfänger gegen diese Form des Versandes vorgehen kann, z.B. im Rahmen einer einstweiligen Verfügung (Aktenzeichen: I-15 U 45/06, siehe auch www.jurpc.de):

Der Versender von E-Mails an einen großen Empfängerkreis (z.B. Newsletter) muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass es nicht zu fehlerhaften Zusendungen von E-Mails kommen kann. Diesem Erfordernis ist dann nicht Genüge getan, wenn der Newsletter nicht als Blindkopie (BCC) sondern direkt an sämtliche im Adressatenfeld aufgeführte E-Mail-Adressen verschickt wird. Eine E-Mail mit offen gelegter Adressatenliste der Empfänger eignet sich nur für geschlossene Benutzergruppen (z.B. innerhalb einer Firma), während Massensendungen aus Gründen des Datenschutzes und der Sicherheit nur als Blindkopie verschickt werden sollten. Das Versenden massenhafter Mails direkt über das Adressfeld der Mail stellt damit ein sorgfaltswidriges Verhalten dar, das den konkret eingetretenen Verletzungserfolg erst ermöglichte.

Im Urteil ging es unter anderem auch darum, dass erst durch dieses „sorgfaltswidriges Verhalten“ des Absenders der klagende Empfänger bzw. dessen E-Mail-Adresse in die Fänge von Spam-Versendern kam, so dass das Postfach in kürzester Zeit mit über 2.000 E-Mails überflutet wurde. So etwas könnte man dann wohl auch „Beihilfe zum Spam“ nennen 🙄

Ich bin jedenfalls froh, dass ich gegenüber solchen „Hobby-Spammern“ künftig nicht mehr nur auf einen „mahnenden“ Hinweis beschränkt bin, sondern jetzt auch mit einem Urteil wedeln kann. Und das Mitleid für den Beklagten hält sich schon deshalb in Grenzen, da er den Massenversand scheinbar ohne die Einwilligung der Empfänger durchführte (was alleine schon als „Spam“ bewertet werden könnte) – und der betroffene Empfänger bzw. Kläger wohl ein Anwalt war 😉

(via www.jurblog.de)

WM-Vermarktung bis auf die Haut

von Stefan Evertz am 23.06.06 um 7:58 Uhr | Schreibe eine Antwort

Es scheint wohl wirklich zu stimmen, was ich da gerade fassungslos auf sport.ard.de über das Spiel „Niederlande – Elfenbeinküste“ vor einer Woche in Stuttgart lese:

Damit hatten hunderte niederländischer Fans nicht gerechnet: Sie mussten vor dem Eintritt ins Gottlieb-Daimler-Stadion die Hosen wechseln. Die von einer Brauerei verteilten orangefarbenen Latzhosen mit Stoffschwänzchen am Hinterteil verstießen gegen die FIFA-Regel, wonach allzu auffällige Werbung für Nicht-FIFA-Sponsoren in den Stadien verboten ist. Die Hosen landeten im Müll.

Und auch die BBC hat berichtet (siehe auch news.bbc.co.uk, englisch):

Up to 1,000 Dutch fans watched their side play Ivory Coast in their underpants on Friday after they were denied entry to Stuttgart’s stadium for wearing orange trousers with the name of a Dutch brewery which was not an official sponsor.

Faced with missing the game or ditching their orange lederhosen – given away by the brewery – they made the obvious choice. Fifa officials said the trousers were an attempt at so-called ambush marketing – where a company tries to gain free publicity – and that they had to act to protect the interests of sponsors.
[…]
„Anyone can wear whatever they want but, if a company tries to carry out ambush marketing, Fifa must prevent that happening,“ Fifa communications director Markus Siegler told reporters.

Ich bewundere jedenfalls alle Beteiligten für die offensichtlich vorhandene Ruhe – wenn mir jemand an die Hose wollte, würde das meine persönliche Humorschwelle bei weitem überschreiten. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass von den Käufern der Eintrittskarten die Kenntnisnahme entsprechender AGB belegt werden kann. Irgendwie wünsche ich der Fifa, dass da unter den ausgezogenen Fans eine oder andere holländische Anwalt war…

Interessant – und eigentlich unmissverständlich – fand ich auch den folgenden Eintrag in den offiziellen FAQ der Fifa (siehe auch fifaworldcup.yahoo.com):

Darf ein Besucher mit seinem Fan-Trikot mit Werbung in die FIFA WM-Stadien?
Ja. Es gibt selbstverständlich keine „Kleiderordnung“ bei der WM. Ein Besucher kann seine normale Kleidung oder sein Fan-Trikot mit und ohne Werbung unabhängig vom Hersteller oder Sponsor-Logo anziehen.

Soviel also zu Theorie und Praxis, dank der sich die bis zu 1.000 Holländer wahrhaft „wie zu Hause“ fühlen konnten 👿

(via www.basicthinking.de/blog)

GEZ gehts an die Kostenstellen

von Stefan Evertz am 18.06.06 um 21:13 Uhr | 5 Antworten

Endlich dreht mal einer den Spieß um – und geht den öffentlich-rechtlichen Surfern an die Budgets. Nicht zuletzt könnten so auch die möglicherweise künftig fälligen GEZ-Gebühren für PC und Webserver wieder „refinanziert“ werden 😉

Armin Meier schreibt unter www.farliblog.de:

Ab sofort ist dieses Blog für alle Besucher kostenpflichtig, die über Rechner öffentlich-rechtlicher Institutionen hier lesen. Ein entsprechender Absatz ist unter Kontakt + Nutzung zu finden. Wenn der Staat mich schröpfen will, schröpfe ich zurück 🙂

Die ersten Rechnungen gehen am 15. Juli raus, denn die entsprechenden Rechner einiger Institutionen hab ich schon in meinen Statistiken gefunden.

Und die passenden Nutzungsbedingungen gibt es auch schon unter www.farliblog.de[2]:

Für Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Institutionen wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, dem Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abwehrdienst, Ministerien und andere Bundes- und Landesregierungsstellen sowie Institutionen der Kommunen ist diese Seite kostenpflichtig. Der Besuch dieser Seite schlägt mit 17,83 Euro pro Besucher und Monat zu Buche und wird von mir jeweils zum 15. des Folgemonats schriftlich in Rechnung gestellt. Bei einmaligen Besuchern wird davon ausgegangen, dass sie auch weiterhin die technischen Möglichkeiten haben, diese Seite zu besuchen. Aus diesem Grund werden monatliche Folgekosten in gleicher Höhe fällig, die der Besucher per Überweisung oder Bankeinzug erstatten kann, bis er nachweist, dass es ihm technisch nicht mehr möglich ist, diese Seite zu besuchen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich zur Kontrolle gegebenenfalls persönlich erscheine.

Diese Maßnahme ist leider nötig, da mit der wachsenden Steuerlast, den bereits bestehenden Abgaben auf Rundfunkgeräte und der für die Zukunft geplanten Abgabe auf internetfähige Computer eine Refinanzierung dieser Seite nötig ist. Auch diese Seite kostet mich wertvolle Arbeitszeit, sowie Server- und Energiekosten. Der Kauf der nötigen Programme zum Gestalten dieser Seite verursacht ebenfalls Kosten, die dadurch wieder aufgefangen werden müssen.

Ich bin zwar „ein bisschen“ skeptisch, ob die juristische Basis nicht etwas wackelig ist 🙄

Aber besser kann man wohl den absurden Charakter der geplanten Ausweitung der GEZ-Gebühren nicht an den Pranger stellen. Und mit der Unruhe, die durch solche Rechnungen in den entsprechenden Verwaltungsapparaten entstehen dürfte, könnte ich wohl auch leben. Ich bin jedenfalls schon auf die Reaktion aus den Amtsstuben gespannt… 😈

(via www.lawblog.de)

Von Fahnen und Videos

von Stefan Evertz am 15.06.06 um 14:06 Uhr | Schreibe eine Antwort

Erkenntnis des Tages:

Mit der Verlinkung von Videos scheint es wie mit dem „Flagge zeigen“ zu sein: Die eine Hälfte findet es gut, die andere nicht.

Und für die Hälfte, die bereits eine Fahne einsetzt oder über deren Einsatz in den nächsten drei Wochen nachdenkt, lohnt sich vielleicht ein Blick auf die Schnelleinführung von Thomas Klotz unter www.ra-blog.de, welche (deutsche) Fahnen man eigentlich schwenken darf.

Unsere Fahne darf jedenfalls weiter im Schirmständer bleiben 😀