Schlagwort-Archiv: blogosphaere

Zitat der Woche: Virtuelle Welten

von Stefan Evertz am 07.10.06 um 1:13 Uhr | 1 Antwort

Jens Scholz (www.jensscholz.com) in den Freitagsfragen bei www.ingovogelmann.com/blog:

(Frage 11) Wie stehst Du so zur virtuellen Welt?

Die virtuelle Welt sehe ich nicht als getrennten Bereich. […] Außerdem neigt man zum Trollen und geht anderen auf die Nerven, sobald man virtuelles und echtes Leben trennt. Wenn ich das nicht tue, benehme ich mich auch nicht daneben, zumindest nicht mehr, als ich es im normalen Leben tun würde. Es gibt so viele dieser debilen Internettrolle, die glauben, im Internet alles tun und sagen zu können, was sie sich in der realen Welt nie trauen würden. Arme Schweine eigentlich.

Unister: Kontrakommunikation? (Update 1-2)

von Stefan Evertz am 30.09.06 um 13:20 Uhr | 11 Antworten

Eine wichtige Maßnahme zur erfolgreichen Platzierung und Vermarktung eines (Online-)Projekts stellt sicherlich die Abgrenzung zu den Mitbewerbern dar. Das Studentenportal www.unister.de spekuliert möglicherweise darauf, dass in diesem heiß umkämpften Markt auch die Kommunikation ein Alleinstellungsmerkmal darstellen könnte. Diesen Eindruck bekommt man zumindest, wenn man den Bericht von Andreas Dittes liest.

Andreas war auf eine Sicherheitslücke des Dienstleisters gestossen, die wohl „34.000 Userdaten“ offenbarte, und hatte den Betreiber über das Leck informiert. Mit der unter dittes.info/blog geschilderten Reaktion wird er aber wohl nicht gerechnet haben:

Probleme gab es am nächsten Tag dann auch, denn der Geschäftsführer von Unister, Thomas Wagner, hat mich angerufen und mich in einem alles andere als freundlichen Ton darauf aufmerksam gemacht, dass ich mich mehrfach strafbar gemacht hätte und man mich mit Klagen überschütten würde, sobald ich einen Beitrag über die Sicherheitslücke oder in irgendeiner Form negativ über Unister berichten würde.

Dabei meinte Herr Wagner in den eingangs genannten Beiträgen einige schwere Rechtsverletzungen erkannt zu haben. Man würde aber alle meiner 800+ Beiträge prüfen lassen, um auch dort Rechtsverletzungen aufgreifen zu können. Als Student kann ich mich ja eh nicht wehren, wenn eine Flut von Klagen mir die Augen öffnet.

Man gehe daher davon aus, dass man weder bei mir im Blog noch sonstwo im Web auf einen Beitrag zu der Sicherheitslücke von Unister stoßen wird. Ich könne mir ja überlegen, ob ich mich als kleiner Student auf eine Rechtsstreit einlassen wolle, bei dem ich eh keine Chance habe.

Die von Unister „bemängelten“ Artikel scheinen aus meiner (im Zweifelsfall laienhaften) Sicht unproblematisch zu sein. Eine ähnliche Einschätzung von Udo Vetter (www.lawblog.de) gibt Andreas auch unter dittes.info/blog wieder:

Beim Überfliegen der Artikel konnte ich viele Tatsachenbehauptungen erkennen. Wenn die stimmen – ok. Ansonsten Meinung, die ist zulässig. Schmähkritik, die verboten wäre, habe ich nicht gefunden.

Über das Sicherheitsloch haben Sie noch nichts geschrieben, richtig? Selbst das wäre aber zulässig, wenn die dortigen Behauptungen belegbar sind.

Die angemessene Reaktion von Unister wäre sicherlich eine kleinlaute Rückmeldung a la „Oh Gott! Vielen Dank für den Hinweis, wir werden das schleunigst beheben“ gewesen. Anscheinend legt aber der Betreiber Wert auf ein anderes Verständnis von Kommunikation.

Thomas Knüwer hat Anfang des Jahres in einem durchaus vergleichbaren Fall den Begriff der „Kollerkommunikation“ geprägt (siehe auch blog.handelsblatt.de/indiskretion):

Kollerkommunikation, die; Zwang, seine Meinung öffentlich kundzutun mit der absehbaren Folge der eigenen Bloßstellung in der Öffentlichkeit; ausgelöst durch Frustration, Ärger oder/und Wut über eine Person, die eine andere Meinung äußert als der Kollerkommunizierende; K-K tritt in vielen Formen auf, besonders verbreitet ist sie mündlich und schriftlich.

So ganz greift diese Definition hier allerdings nicht, da sich die beschriebenen Aussagen nun wirklich nicht nur auf den Aspekt der Meinungsäußerung beschränken lassen. Insofern scheint sich hier eher ein neuer Begriff abzuzeichnen:

Kontrakommunikation, die; der kontraproduktive Versuch, andere durch einen drohenden Tonfall zum Stillschweigen bzw. zur Rücknahme getroffener Aussagen zu bringen mit der absehbaren Folge, das exakte Gegenteil der verfolgten Absicht zu erreichen; ausgelöst durch Frustration, Ärger oder/und fehlerhafte Einschätzung der Rechtslage und der Widerstandskraft der kontrakommunizierten Personen; K. tritt in vielen Formen auf, besonders verbreitet ist sie mündlich und schriftlich.

Aber vielleicht ist das ja alles auch ein Mißverständnis – Gedächtnisprotokolle können ja manchmal etwas ungenau sein. Ich würde mir jedenfalls wünschen, dass Robert mit seinen Überlegungen recht behält – und das Durchatmen doch noch stattfindet (siehe www.basicthinking.de/blog):

Wenn die Aussagen von Andreas den Tatsachen entsprechen, wovon ich ausgehe, kann ich die Reaktion des Chefs von Unister absolut nicht nachvollziehen. Erstens entzieht sich damit ein Web-Startups jeglicher Kundenunterstützung und zweitens muss man doch damit rechnen, dass sich das wie ein Lauffeuer ausbreiten wird. Jeder kann mal einen schlechten Tag haben und mehr als nur laut werden. Aber dann sollte man tief durchatmen, sich vor dem Kunden zehnmal wegen der Lautstärke, dem Tonfall und Drohaussagen verbeugen und hoffen, dass der die Entschuldigung akzeptiert. Alles andere wäre Selbstzerstörung. Ich verstehe das einfach nicht.

Ich auch nicht. Und ich hoffe für alle Beteiligten, dass ich hier bald ein entwarnendes Update bringen kann… 😕

Update 03.10.06, 18:01 Uhr:
Wie Thomas Wagner per Kommentar mitteilt, gibt es nun eine „Gegendarstellung“ (siehe unten bei Kommentaren):

„Um diese Diskussion wieder auf eine sachliche Ebene zu bringen, haben wir unter der folgender URL eine Gegendarstellung, inkl. vollständiger Emailkommunikation mit Herrn Dittes und genauer Beschreibung des Fehlers, veröffentlicht“

Ich bin nach einer ersten Lektüre skeptisch, ob die Gegendarstellung dem Anspruch gerecht wird, die Diskussion wieder auf eine „sachliche Ebene“ zu bringen. Das hauptsächlich kritisierte – und offenbar sehr unterschiedlich wahrgenommene – Telefongespräch wird jedenfalls nur mit einer halben Seite (des sechsseitigen Dokuments) bedacht.

Offenbar geht es Unister darum, die Situation zu beruhigen – was ich nachvollziehen kann. Ob diese Gegendarstellung das geeignete Werkzeug darstellt, wage ich allerdings zu bezweifeln. Einige der Aussagen von Unister hinterlassen – zumindest bei mir – eher den Eindruck, dass Andreas Dittes diskreditiert werden soll. Und sofern andere dies ähnlich wahrnehmen, dürfte dies sicherlich nicht zur Deeskalation führen.

Aber letztendlich sollte jeder selbst die Gegendarstellung lesen und sich seine eigene Meinung bilden. Das oben von mir gewünschte „entwarnende Update“ dürfte jedenfalls noch etwas auf sich warten lassen – und es ist auch nicht gerade wahrscheinlicher geworden. Schade eigentlich 😥

Update 06.10.06, 23:10 Uhr:
Erfreut stosse ich gerade bei Andreas im Blog auf das erhoffte „entwarnende Update“ (siehe auch dittes.info/blog[2]):

Ich habe mich am gestrigen Donnerstag mit Anja Kazda, Pressesprecherin von Unister, unterhalten. Es hat mich gefreut, dass Unister auf eigene Initiative nun das Gespräch gesucht hat. Ziel war es, unsere Kommunikationsschwierigkeiten zu analysieren.

Wir sind wirklich weit gekommen und der Streit ist somit beigelegt.

Gut, dass man gelegentlich Konflikte auch ohne Anwälte lösen kann 😀

Schilda bekommt eine Bibliothek

von Stefan Evertz am 27.09.06 um 0:27 Uhr | 1 Antwort

OK, es gibt sie wohl schon länger, die Deutsche Bibliothek. Und seit Juli 2006 heißt sie nun „Deutsche Nationalbibliothek“ (www.d-nb.de) – und soll nun nicht nur wie bisher gedruckte Werke archivieren, sondern auch „Internetveröffentlichungen, so genannte Netzpublikationen“.

Zuerst dachte ich an einen schlechten Scherz, aber in der zugehörigen Pressemeldung heißt es weiter (siehe auch www.ddb.de):

Daneben sind Websites zu sammeln, deren Informationsgehalt über reine Öffentlichkeitsarbeit, Warenangebote, Arbeitsbeschreibungen oder Bestandsverzeichnisse / -kataloge hinausgeht. Zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen und wissenschaftliche Preprints, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen werden hingegen nicht einbezogen.

Der gesetzliche Sammelauftrag umfasst auch die so genannten webspezifischen Publikationen, die sich durch ihre dynamische Entwicklung, interaktive Kommunikationsfunktionen und multimediale Komponenten definieren. Hier muss die Deutsche Nationalbibliothek erhebliche Entwicklungsarbeit für die Archivierung und Verfügbarmachung leisten; in diesem Bereich sind derzeit viele Fragen hinsichtlich Sammlungsumfang, Sammlungstechnik und Verfügbarmachung noch unbeantwortet.

Sebastian Wolff-Marting erläutert unter sewoma.de/berlinblawg:

Vereinfacht bedeutet das, wer eine Webseite hat, muß sie ab sofort bei der Deutschen Nationalbibliothek “abliefern”. Alternativ können Medienwerke in unkörperlicher Form […] nach den Maßgaben der Bibliothek auch zur Abholung bereitgestellt werden (§16). Immerhin.

Dieses Gesetz betrifft nach dem Wortlaut jede deutsche Webseite und zwar in jeder Form, in der sie veröffentlicht wird. Erfaßt ist also auch jeder Blogkommentar, jedes Forenposting, jede Veränderung in der Zusammenstellung einer Seite etc.

Dem säumigen Ablieferungsverpflichteten drohen zweierlei Reaktionen. Einmal ein Bußgeld (§ 19; bis € 10.000,-) und zum anderen, daß die Deutsche Nationalbibliothek sich -allerdings erst nach vergeblicher Mahnung- das ablieferungspflichtige Werk auf seine Kosten selbst beschafft (§ 14 Abs. 3).

Ein längerer Artikel (inklusive Inteview mit Ute Schwens, Direktorin der Deutschen Nationalbibliothek) findet sich übrigens unter www.heise.de.

Kristian Köhntopp hat jedenfalls nachgefragt, wie denn seine Sites abzuliefern sind. Und er hat auch Antwort bekommen (siehe auch blog.koehntopp.de):

Zum Bereich der webspezifischen Publikationen zaehlt die Deutsche Nationalbibliothek z.B. auch die von Ihnen abzuliefernde Veroeffentlichung. […] In solchen Faellen werden die betreffenden Publikationen von der Deutschen Nationalbibliothek vorgemerkt und erst dann angefordert, wenn der Stand der Technik dies zulaesst. In der Zwischenzeit wird die Deutsche Nationalbibliothek keine Ordnungswidrigkeitsverfahren anstrengen.

Gut, horrende Ordnungsstrafen stehen also in den nächsten Monaten nicht ins Haus. Und bei der Effektivität öffentlicher Einrichtungen – und der ausgesprochen komplexen und umfangreichen Aufgabenstellung (bei über 10 Mio. de-Domains) – brauchen wir das wohl auch bis mindestens 2010 nicht zu fürchten. Aber die Medienkompetenz der für dieses Gesetz verantwortlichen Politiker treibt mir dennoch das Wasser in die Augen.

Denn ich stimme zwar gerne und aus vollem Herzen zu, dass auch deutschsprachige „Netzproduktionen“ Teil der deutschen Kultur und irgendwie auch deutsche Kulturgüter sind, die es wert sind, archiviert zu werden (na ja, vielleicht nicht alle). Aber es scheint dann doch die Bestätigung für das Vorurteils des deutschen Ordnungswahns zu sein, dass hier gleich wieder Gesetze, Verordnungen und vor allem so schöne Worte wie „Ordnungswidrigkeit“ ins Spiel kommen.

Danke, Deutschland 👿

(u.a. via www.lawblog.de, netzpolitik.org)

(Fast) live aus Thailand

von Stefan Evertz am 20.09.06 um 9:40 Uhr | 1 Antwort

Nachdem gestern das Militär in Thailand den amtierenden Premierminister Thaksin Shinawatra per Putsch aus dem Amt gejagt hat (siehe z.B. www.tagesschau.de), frage sicher nicht nur ich mich, wie es dort wohl weitergehen wird. Eine Stärkung der Demokratie durch einen Militär-Putsch scheint mir eigentlich ein eher unorthodoxes Konzept zu sein, aber was weiß ich schon 🙄

Über gigold.de bin ich jedenfalls auf Patrick Kollitsch gestoßen, der in seinem Blog die.schreibbloga.de über die Situation vor Ort berichtet, wobei er sich nicht in der Hauptstadt Bangkok, sondern auf der Insel Ko Samui befindet (liegt meines Wissens etwa 500 km südlich). Zur Zeit schläft er allerdings (siehe auch die.schreibbloga.de[2]). Die Zeitangaben im Blog sind übrigens Ortszeit, d.h. unserer Zeit 5 Stunden voraus.

Zur Zeit scheint es vor Ort ruhig zu sein, was sicher auch die zahllosen Touristen vor Ort beruhigen dürfte; aktuelle Informationen zur Sicherheitslage gibt es unter www.auswaertiges-amt.de und auf den Seiten der Deutschen Botschaft in Bangkok unter www.bangkok.diplo.de.

Weitere interessante Informationen zu Thailand finden sich – wie so oft – unter de.wikipedia.org; ich konnte auf diesem Weg jedenfalls eine Wissenslücke zum Thema „Wahlpflicht“ schließen…

Schreiben ist Silber, Lesen ist Gold

von Stefan Evertz am 17.09.06 um 16:57 Uhr | 4 Antworten

Seit vielen Jahren mache ich immer wieder die Beobachtung:

Menschen können offenbar weit besser schreiben als lesen.

Da wären z.B. Blogbesucher, die trotz des Hinweises beim Kontaktformular im Impressum Anfragen schicken, ob ich noch Einladungen für Gmail bzw. Googlemail hätte (Nein, habe ich nicht!). Und bevor jetzt Kommentare kommen, dass das nicht deutlich genug formuliert wäre: Ich habe – auch bei anderen Projekten und in anderen Kontexten – schon so ziemlich alle denkbaren Hinweis-Varianten ausprobiert. Es nutzt nichts. Die Anfragen kamen und werden weiter kommen. Garantiert.

Bemerkenswert finde ich dabei auch die Tatsache, dass sich diese Leser zwar teilweise die Mühe machen, im Formular (unaufgefordert) persönliche Daten zu nennen, aber offenbar nicht darüber nachdenken, ob diese Mühe überhaupt nötig oder sinnvoll ist – und ob ich wirklich so vertrauenswürdig bin, diese Daten nicht zu mißbrauchen. Einem „fremden“ Blogbetreiber würde ich persönlich jedenfalls nicht soviele Vorschuß-Lorbeeren gewähren und in jedem Fall genau lesen, was da so rund um ein solches Formular steht.

Andere Konsequenzen dieses „Nicht-Lesens“ äußern sich darin, dass mir Leser Fragen stellen (z.B. zu Software), die in aller Regel durch das Lesen des Handbuchs bzw. die lesende Recherche der fast immer verfügbaren Support-Foren gelöst werden könnten. Von durchaus ähnlichen Erfahrungen berichtet z.B. Jörg Petermann unter www.einfach-persoenlich.de:

Ein Internet-Besucher war auf eine meiner Seiten gestoßen. Auf der Suche nach Support einer Herstellerfirma hatte er niemand mehr erreicht. Einzig meine Internet-Seite schaute Vertrauen erweckend aus. Soweit der erfreuliche Teil.

Echt kurios mutete seine Bitte an, ihm bei Produkt xxx in der Detailfrage yyy sofort und spontan helfen zu können. Auf die Idee, dass mir dies nicht möglich sein könnte, war der Anrufer gar nicht gekommen. Immerhin habe ich ja eine Website, die sich mit dem Thema beschäftigt.

Neben der Tatsache, dass es offenbar bequemer ist, eine neue Anfrage zu schreiben (oder in Jörgs Fall zum Telefon zu greifen) als vorher die entsprechenden „Nachschlagewerke“ zu nutzen, bestechen dabei auch die Nehmer-Qualitäten der Leser. Genommen wird weit lieber als gegeben – und sei es nur ein kurzes „Dankeschön“ (siehe auch „E-Mails und Kommunikation nach Watzlawick„). Nicht alle handhaben dies so konsequent wie Robert Basic – jedenfalls noch nicht (siehe auch www.basicthinking.de/blog; Artikel zur Zeit leider offline):

Du bekommst eine Mail mit irgendeiner Nachfrage, wie etwas geht. Sei es technisch bezogen oder etwas zum Blogmarketing. Du schreibst artig zurück und es kommt nicht mal ein “Danke” zurück, nicht einmal, wenn ich Depp nochmals hinmaile und frage, ob die Antwort hilfreich bzw. verständlich war. Die Pest! Konsequenz: Man antwortet immer seltener auf solche Anfragen, also zum Leidwesen derer, die wissen, was Höflichkeit bedeutet. Mittlerweile gehe ich bei besonders langen Anfragen dazu über, auf WordPress.de zu verweisen. Da wird einem super geholfen und Dritte haben auch was davon (Nachschlagewerk…).

Auf den wohl deutlichsten Beleg für die menschliche Unfähigkeit, erst zu lesen und erst dann zu schreiben bzw. sich äußern, bin ich allerdings erst in den letzten Tagen gestossen. Im Zusammenhang mit der aufflammenden Kritik aus der islamischen Welt an den Äußerungen des Papstes fand ich folgende Meldung unter www.tagesschau.de:

Der Chef des staatlichen Religionsamtes in der Türkei, Ali Bardakoglu, hat zugegeben, die umstrittene Rede von Papst Benedikt XVI. nicht vollständig gelesen zu haben. Seine scharfe Kritik am Papst habe er auf der Basis von Pressemeldungen über die Äußerungen von Benedikt formuliert, sagte Bardakoglu der Zeitung „Hürriyet“. Nun werde er sich den vollständigen Text aus dem Deutschen übersetzen lassen.

Ich weiß allerdings nicht, ob seine Stellungnahme anders ausgefallen wäre, wenn er sich vorher mit dem Original beschäftigt hätte. Aber das ist ein anderes Thema…

Wunschzettel 4: Robinson-Liste für Blogs

von Stefan Evertz am 06.09.06 um 7:43 Uhr | 12 Antworten

Wenn ich mir was wünschen könnte, dann hätte ich gerne:

Eine Robinson-Liste für Blogs

Ich würde mich jedenfalls sofort in eine solche Liste (siehe auch de.wikipedia.org) eintragen lassen – in der vagen Hoffnung, dass es jemand interessiert 🙄

Denn sie nerven in zunehmendem Maße, die „lustigen“ kleinen Werbemaßnahmen, die man offenbar ertragen muß, wenn man mit seinem Blog in irgendwelchen „Hitlisten“ bei blogscout.de oder bei www.deutscheblogcharts.de landet.

Dabei ist es mir persönlich egal, ob es dabei um simple Postkarten (siehe z.B. www.werbeblogger.de und den passenden Offline-Trackback unter www.netzausfall.de) oder um irgendwelchen mysteriösen Personen mit Namen „Philipp Retingshof“ (siehe z.B. www.werbeblogger.de[2]) geht. Erfreulicherweise scheint zumindest der Autoschlüssel (siehe z.B. www.donvanone.de) an mir vorbeigegangen zu sein, was einem leider nicht erspart, in diversen Blogs darüber zu lesen.

Und deshalb bleibt es dabei: Bitte führt endlich die Robinson-Liste für Blogs ein. Und dann haltet euch auch daran, ihr lieben Kollegen aus der „Marketing“-Ecke 👿

Kommentare, Hausrecht und Zensur

von Stefan Evertz am 01.09.06 um 8:29 Uhr | 7 Antworten

Der Umgang eines Bloginhabers mit den eingehenden Kommentaren dürfte wohl nach wie vor einer der am meisten diskutierten Aspekte der Blogosphäre sein. Egal ob es um das Thema „Spam“ geht (und somit in aller Regel um die effektivste Filterung bzw. Entsorgung) – oder eben um die Rückmeldungen von Lesern bzw. von deren Blogs. Im aktuellen Fall geht es drüben bei Robert unter www.basicthinking.de/blog um den „Streit“ zwischen zwei Fotobloggern, weil Blogger A in seinem Blog Kommentare von Blogger B gelöscht hat (die gelöschten Kommentare finden sich unter www.basicthinking.de/blog[2]).

Eines ärgert mich mittlerweile wirklich an Diskussionen wie diesen: Die schnell aufkommende Unterstellung, es würde Zensur praktiziert. Denn das stimmt meines Erachtens nicht. Die folgenden drei Zitate sind zwar schon „älter“ (Juni 2006), passen aber nach wie vor gut zu diesem zeitlosen Problem.

Patrick Breitenbach stellt im www.werbeblogger.de fest:

So Freunde aus Berlin, es reicht. 3 Jahre hat es nun gedauert bis ich sie auspacken muss. Die sogenannte “Living Room Policy” von Shel Israel. Wir haben hier das Hausrecht, ihr sitzt in unserem Wohnzimmer, in unserem Haus, in unserem Blog. Wir führen hier angeregte Dialoge, Streitgespräche und Meinungsverschiedenheiten mit anderen Menschen. Ja mit Menschen – nicht mit Titeln. Aber eins dulden wir jedenfalls in Zukunft nicht mehr, sich wiederholende, stumpfsinnige und anonyme Beleidigungen. […] Also, letzte Warnung, entweder ihr diskutiert hier einigermaßen normal oder ich muss von unserem Hausrecht Gebrauch machen. Schreibt doch bitte eure eigenen Blogs, in denen ihr in Ruhe andere Menschen bepöbeln könnt. Danke für euer Verständnis.

Auch Martin Röll äußert sich zum Thema „Kommentarmoderation“, wenn auch deutlich drastischer (siehe auch www.roell.net):

Man lösche die Kommentare. Gleich. Ruhe. Idioten gibt es immer. Wenn man denen eine Plattform für anonyme Beleidigungen bietet, wird sie genutzt werden. Böte man sie nicht, müssten sich die Trolle eigene Plattformen suchen oder bauen. Das tun sie normalerweise nicht – es ist zu aufwändig. Und selbst wenn sie es tun: Sie müssen dann erst gefunden werden. Nach Beleidigungen suchen aber nur wenige. Es wird dann viel ruhiger. Mir gefällt das – deshalb moderiere ich meine Kommentare. Man muss das nicht machen: die Idee von „Free Speech“ im eigenen Blog hat durchaus Charme und manchmal entsteht selbst aus den anonymen Beleidigungen noch was Wertvolles. Aber ich kann so besser schlafen. Und mir macht die Diskussion mehr Spaß, wenn nicht immer Trolle reinschreien.

Udo Vetter kommentiert unter www.lawblog.de:

Ich habe nicht behauptet, dass ich der erste bin, der was über das Impressum des BMG schreibt. Ich erhebe auch keine Exklusivitätsansprüche. Andererseits habe ich aber auch keinen Grund, 5700 Google-Treffer auszuwerten und allen Leuten, die vielleicht schon mal was dazu geschrieben haben, die Referenz zu erweisen. Falls also es noch jemand für nötig hält, dumme, meist überhebliche und teilweise sogar beleidigende Sprüche dazu abzusondern, dass dies alles schon mal irgendwo im Netz erwähnt war, wird auch dieser Kommentar gelöscht. Ich sehe keinerlei Grund, dieses Gesülze hier stehenzulassen. Und wer hierüber eine Diskussion beginnen will, startet sie bitte in seinem eigenen Weblog. Ohne Trackback. Ich wünsche rege Anteilnahme.

Ich gehe ebenfalls davon aus, dass ein Bloginhaber jederzeit jeden Inhalt seines Blogs korrigieren oder löschen kann – und zwar ohne Angabe von Gründen. Und dies gilt besonders für die Kommentare. Dabei ist nicht einmal ein vorheriger Hinweis erforderlich, sei es neben dem Kommentarfeld, in eigenen „Kommentarregeln“ oder sonstwo. Es ist vielleicht etwas „netter“, die potentiellen Kommentatoren über bestimmte Rahmenbedingungen zu informieren – nötig ist es aber nicht.

Die einzige Veränderung, die ich für „unzulässig“ halten würde, ist die gezielte Verfälschung bzw. Erweiterung eines Kommentars um Dinge, die der ursprüngliche Absender nicht geschrieben hat. Ein solches „In-den-Mund-Legen“ wäre sicherlich ganz schlechter Stil – und vielleicht sogar strafrechtlich relevant. Aber alles andere liegt in der Hand des Bloggers, ob er nun die Regeln veröffentlicht oder nicht.

Insofern kann ich zwar den Ärger eines Kommentators über eine überreichte „Rote Karte“ durchaus verstehen, wundere mich aber nach wie vor über die mancherorts geforderte Rechtfertigung bzw. Begründung. Denn dies wäre ebenso unberechtigt wie ein Vorwurf der „Zensur“. Denn was der Blogger in seinem „Wohnzimmer“ – sprich: seinem Blog – macht, ist und bleibt seine Sache.

Den Kern des Problems brachte aber Robert schon im Februar 2006 sehr treffend auf den Punkt (siehe auch www.basicthinking.de/blog[3]):

In 100% aller Fälle stellt der Blogautor seine eigenen Regeln auf, wann er Kommentare löscht bzw. gar nicht erst zulässt. Das nennt sich dann Hausrecht.
Mir fällt in Gesprächen und Blogbeiträgen auf, daß man bei Corporate Blogs eine sehr tolerante Kommunikationskultur einfordert. Kritiken sollen zugelassen werden, Beleidigungen nicht (ok, Konsens), Off-Topics möglicherweise auch, das Unternehmen sollte sich idealerweise gar zu jeglicher Kritik seitens der Kunden auf dem eigenen Blog oder in fremden Blog äussern. Wehe, man löscht, moderiert bzw. zensiert Beiträge. Das ist nicht Ausübung des Hausrechts, sondern es heisst dann sofort, das Unternehmen möchte doch eh nur positive Kommentare hören. Unabhängig der Schärfe der Kritik. Sprich, den Unternehmen wird eine höchst tolerante Haltung abverlangt, die man möglicherweise selbst so nie auf dem eigenen Weblog vertritt.

Ein wenig erinnert mich dies an das Phänomen „Straßenverkehr“: Solange ich als Fußgänger unterwegs bin, ärgere ich mich über jeden Autofahrer, der mich am Zebrastreifen zur Seite springen läßt. Sobald ich aber selber im Auto sitze, ärgere ich mich wiederum über den Fußgänger, der – besonders gerne bei Nacht – im Schneckentempo über die Straße spaziert und mich möglicherweise zum Bremsen zwingt, um keine Kühlerfigur zu bekommen. In beiden Fällen wird jeweils die Rücksichtslosigkeit beklagt.

Letztendlich ist es doch ganz einfach: Wenn Blogger und Leser eine unterschiedliche Kommunikationskultur haben, dann wird der Leser eben zum Ex-Leser – und kann seinem Ärger in seinem eigenen Blog Luft machen. Und genau wegen dieser Alternative der Meinungsäußerung ist es meines Erachtens falsch, hier auch nur den Hauch von Zensur zu sehen.

Heise-Urteil: Forenhaftung weiter offen? (Update)

von Stefan Evertz am 26.08.06 um 16:07 Uhr | 1 Antwort

Spätestens seit Dezember 2005 bewegt das Thema „Forenhaftung“ zahlreiche Foren (-Betreiber) sowie diverse Blogger. Im Kern dreht sich die ganze Diskussion um die Frage, ob ein Forenbetreiber auch für die Inhalte haftet, die von Benutzern des jeweiligen Forums eingestellt werden. Die bisherige Rechtsprechung war davon ausgegangen, das ein Forenbetreiber erst dann für diese Inhalte hafte, wenn er hiervon Kenntnis habe.

Eine einstweilige Verfügung gegen den Heise-Verlag bzw. das entsprechende Urteil (Az. 324 O 721/05) hatte hierzu am 5.12.05 abweichend festgestellt, dass ein Forenbetreiber unter bestimmten Umständen auch vor der Kenntnis haftbar bzw. verpflichtet sei, die Beiträge der Benutzer vor Veröffentlichung zu prüfen.

Hinweis: Eine ausführliche Zusammenfassung der „Geschehnisse“ vom Dezember 2005 bis Anfang Mai 2006 findet sich im Artikel „Heise-Urteil: Erste Nutzniesser der vermuteten Forenhaftung (Update)„)

OLG Düsseldorf: Keine Überwachungspflicht

Am 07.06.06 kam dann ein durchaus vergleichbarer Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zur Verhandlung (Az. I-15 U 21/06; Urteilstext siehe www.netlaw.de), bei dem erfreulicherweise die bisherige Rechtsprechung erneut bestätigt wurde (siehe auch www.golem.de:

Betreiber eines Meinungsforums müssen ihre Foren nicht nach rechtswidrigen Inhalten durchsuchen oder diese dahingehend überwachen. Erst wenn ein Forenbetreiber Kenntnis von rechtsverletzenden Äußerungen hat, muss er diese löschen, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf und hob eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf auf.

Bei www.heise.de waren weitere Details zu lesen:

In einem Forum war eine Person mehrfach beleidigt worden und gab das dem Betreiber zur Kenntnis. Dieser sperrte nach eigenen Angaben die Beiträge, wollte aber nicht per Unterlassungserklärung versichern, dass solche oder ähnliche Beleidigungen künftig nicht wieder vorkommen können. Daraufhin ließ der in seinen Rechten Verletzte eine entsprechende einstweilige Verfügung erwirken, die vom Landgericht Düsseldorf bestätigt wurde.

Alles in allem zeichneten sich also durchaus vielversprechende Perspektiven für die Berufungsverhandlung des Heise-Verlages (siehe auch www.heise.de[2]) am 22.08.06 vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Und dann kam die mündliche Verhandlung…

OLG Hamburg: Überwachungspflicht nach erstmaliger Kenntnis

Der Heise-Verlag wertet das Urteil als „Teilerfolg“ und berichtet unter www.heise.de[3] (siehe auch www.golem.de[2] sowie Verhandlungs-„Protokoll“ unter www.buskeismus.de):

Zwar wies das Gericht die Berufung zurück, schränkte aber die Heise auferlegten Kontrollpflichten für die Webforen von heise online erheblich ein. Nach den Ausführungen des Senats in der mündlichen Verhandlung muss der Verlag ein Artikelforum nur dann überwachen, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde. Im Unterschied dazu hatte das Landgericht Hamburg de facto die Vorabüberwachung aller heise-online-Foren verlangt.

Auch diesmal hat sich das Thema schnell verbreitet und wird nicht nur positiv aufgenommen, wie die folgenden Zitate zeigen:

Udo Vetter berichtet – mit ungewöhnlich zurückhaltender Wortwahl – unter www.lawblog.de:

Das Oberlandesgericht Hamburg hat das “Heise-Urteil” des Landgerichts vermutlich etwas entschärft. Zwar wurde die Berufung des Verlags gegen die Entscheidung des Landgerichts verworfen; Heise hat also verloren. Dennoch soll die mündliche Urteilsbegründung Grund zur Entwarnung geben. Danach bestehe eine Kontrollpflicht nur, wenn der Forenbetreiber “konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde”.

Jan-Frederik Timm schreibt unter www.computerbase.de:

Hätte das erste Urteil Heise Online (und durch seine Funktion als Präzidenzfall unter Vorlage gewisser Voraussetzungen quasi jeden deutschen Forenbetreiber) dazu verpflichtet, sämtliche Forenbeiträge vorab auf etwaige Rechtsverstöße hin zu überprüfen, geht das OLG nun mit der vor dem Heise-Urteil allgemein gültigen Rechtsprechung und den Paragraphen 6 und 9 des Mediendienststaatsvertrages konform. Eine Pflicht zur Kontrolle des Forums entsteht somit nur dann, wenn der Betreiber konkrete Kenntnis von Rechtsverstößen erlangt

Die Überlegungen von Ewald T. Riethmüller verstehe ich dagegen so, dass nicht erst „bereits stattgefundene Rechtsverstöße“ für eine Prüfpflicht erforderlich sind (siehe auch www.r-archiv.de):

Eine Prüfpflicht des Heise- Verlages soll nur dann – vor Veröffentlichung – eines Posting bestehen, wenn auf Grund des Artikels, des Themas oder der im Artikel genannten Personen oder Firmen – mit rechtswidrigen Postings zu rechnen ist.

Bei www.fixmbr.de bewertet man die aktuelle rechtliche Situation durchaus kritisch:

Die gefährlichen Kernfragen für Forenbetreiber und Blogger bleiben bestehen, ohne dass es eine befriedigende Lösung gefunden wurde: Wenn z. B. auf F!XMBR eine gerechtfertigte Löschung eines Kommentares gefordert wurde, ich dem nachgekommen bin, kann ich in Zukunft sofort abgemahnt werden – weil es haben dann ja bereits Verstöße stattgefunden, genauso wie im Heise-Fall. Weiter: Wo beginnt ein Artikel? Ist dieser schon einer, bei dem ich damit rechnen muss, dass kontrovers diskutiert wird – somit eine Moderation aller Kommentare verpflichtend ist?

Dieses Urteil ist mit Sicherheit kein Erfolg, wie es Heise verkaufen will, es ist und bleibt ein Desaster, die unsichere Rechtslage bleibt, im Gegenteil – das erste Mal wurde eine Abmahnung bestätigt, ohne vorherige Kenntnisnahme.

Und Martin Röll fragt sich unter www.roell.net:

Danach „muss der [Betreiber] ein Artikelforum nur dann überwachen, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde“.

Die praktische Konsequenz darauf wäre (so rate ich), dass eine direkte Abmahnung für einen Weblogkommentar unzulässig wäre: Man müsste erst auf einen Verstoß hinweise und Gelegenheit zur Behebung geben, erst dann würde der Betreiber haften. Ist das so? Oder hat die grundlegende Haftungsfrage nichts mit der Abmahnfähigkeit zu tun?

Die Antwort von Michael Seidlitz per Kommentar (siehe auch www.roell.net[2]) macht zumindest etwas Hoffnung:

Danach gäbe es zunächst keine kostenpflichtige Abmahnung für das Inkenntnissetzen über aufgetretene Rechtsverstöße, sondern nur ein kostenloses „notice-and-take-down“-Verfahren, weil eine Haftung des Foren-Betreibers erst ab Kenntnis in betracht käme

Alles in allem also durchaus widersprüchliche Einschätzungen, so dass die wohl in „in wenigen Tagen“ vorliegende schriftliche Begründung mit Spannung erwartet werden darf. Vielleicht lichtet sich ja dann der Nebel… 🙁

Und noch jemand wird warten müssen: Die ursprünglich ebenfalls für den 22.08.06 vorgesehene Verhandlung der „negativen Feststellungsklage“ von Martin Geuß vor dem Landgericht Hamburg (siehe „Rechtsfragen 1: Gegen Abmahnung von Foren und Blogs„) wurde kurzfristig „verschoben“. Der neue Termin steht noch nicht fest (Quelle: www.supernature-forum.de).

Update 28.08.06, 21:52 Uhr:
Wie www.heise.de[4] berichtet, liegt sie nun also vor, die schriftliche Urteilsbegründung (siehe auch PDF-Datei des Urteils unter www.heise.de[5]; Dateigröße: 2,25 MB):

In Anlehnung an die vom Bundesgerichtshof festgelegten Grundsätze zu Live-Sendungen im Fernsehen gelte „für ein Internetforum, bei dessen Nutzung nicht einmal der Eindruck erweckt wird, der Beitrag gebe die Meinung des Forumsbetreibers wieder, dass schon im Hinblick auf die garantierte Freiheit der Meinungsäußerung auch eine Haftung als Störer im Regelfall nicht in Betracht kommt, soweit lediglich der Vorgang des Einstellens des Beitrags durch Dritte in Frage steht.“

Der Verlag sei seiner Verpflichtung nachgekommen, bei Kenntnis von Rechtsverletzungen innerhalb weniger Stunden die beanstandeten Postings zu löschen. Allerdings obliege ihm als Betreiber in der Folge „die Pflicht, die Beiträge des konkreten Forums laufend daraufhin zu überprüfen, ob sie erneute Aufrufe der beanstandeten Art enthielten“. Die Kontrolle eines einzelnen Artikelforums von heise online hält das Gericht für zumutbar, wenn weitere Rechtsverletzungen drohten. […]

Allgemein gesprochen hält der OLG-Senat „eine spezielle Überwachungspflicht des Betreibers dann für angemessen, wenn dieser entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert hat“.

Udo Vetter fasst das Urteil unter www.lawblog.de[2] etwas kompakter zusammen:

Insgesamt ergibt sich also folgende Abstufung:

  1. Forenbetreiber haften nicht für Kommentare, sofern klar ist, dass die Kommentare von Dritten stammen und nicht unbedingt die Meinung des Forenbetreibers wiedergeben.
  2. Forenbetreiber müssen die Kommentare nicht vorsorglich kontrollieren, es sei denn, sie haben rechtswidrige Äußerungen „provoziert“.
  3. Werden rechtswidrige Äußerungen beanstandet, muss der Forenbetreiber künftig von sich aus kontrollieren, ob es zu erneuten Verstößen kommt.

Update 29.08.06, 06:33 Uhr:
Arne Trautmann fasst das Urteil unter www.law-blog.de zusammen und betont dabei besonders den „Einzelfallcharakter“:

Das OLG scheint mir ein recht vernünftiges und nachvollziehbares Haftungskonzept darzulegen. Nachschauen muss der Forenbetreiber, wenn er Äußerungen selbst provoziert oder durch vorangegangene Ereignisse gewarnt ist. Er muss nur da (in dem Unterforum / Thread) nachschauen, wo Rechtsverletzungen zu erwarten sind und er muss als Gewerblicher eher auf der Hut sein als ein Hobby-Forenbetreiber.[…]

Im Ergebnis lässt es sich trefflich streiten, was das neuerliche Urteil für Auswirkungen haben wird. Letztlich haben LG und OLG beide nur einen – wenn auch prominenten – Einzelfall entschieden, wie das Gericht nun einmal tun (müssen). Die Kriterien sind vom BGH vorgegeben und vernünftig. Wann konkret eine Prüfpflicht verletzt ist, wird auch in Zukunft von Sachverhalt zu Sachverhalt unterschiedlich beurteilt werden. Weitere Aufreger sind mithin durchaus zu erwarten.

Update 29.08.06, 10:52 Uhr:
Unter dem Titel „Heise-Urteil: Generelle Vorabkontrolle nein, aber …“ berichtet nun auch www.golem.de[3]:

…kontroverse Artikel ziehen erweiterte Pflichten nach sich
So langsam glätten sich die Wogen in Sachen Forenhaftung und Vorabkontrolle, für die das Landgericht Hamburg mit einem umstrittenen Urteil gesorgt hatte. Zwar lehnte das Oberlandesgericht Hamburg die Berufung des Heise-Verlags in dieser Sache ab, eine Pflicht zur generellen Vorabkontrolle von Forenbeiträgen sieht das Gericht aber nicht.

Warum muss ich bei „kontroversen Artikel“ sofort an das eine oder andere Blog denken 😕

Blog-Spam: Alte Beiträge dichtmachen?

von Stefan Evertz am 24.08.06 um 0:28 Uhr | 8 Antworten

Die regelmäßig eingehenden Spam-Kommentare und Trackbacks dürften jedes Blog früher oder später treffen – und sorgen schnell für große Freude beim Blogbetreiber, wenn man nicht Anti-Spam-Filter wie z.B. Spam Karma 2 (unknowngenius.com) einsetzt. Hier in meinem Blog trudeln täglich etwa 30-40 solcher Kommentare ein, bei anderen (bekannteren) Blogs gehen durchaus 100 Spam-Kommentare und mehr am Tag ein.

In aller Regel sind vor allem ältere Artikel von Spam-Versuchen betroffen, wobei ich hier im Blog immer häufiger beobachte, dass frisch veröffentlichte Artikel nahezu sofort zum Zielobjekt werden (siehe auch www.basicthinking.de/blog).

Mike Schnoor beschreibt nun als mögliche Gegenmaßnahme, ältere Artikel für (neue) Kommentare und Trackbacks zu sperren (siehe auch www.sichelputzer.de):

Ich glaube, das einfachste und meiner Meinung nach schönste Mittel zumindest für WordPress Blogs ist ein manuelles Update der Datenbank. Einfach mal den SQL-Query UPDATE wp_posts SET comment_status = “closed”, ping_status = “closed” where ID < 1000 eingeben, und schon hat man von mehreren duzend Spameinträgen pro Tag endlich ruhe. Anzumerken ist, dass die ID mit dem Wert unter 1000 natürlich nur als Beispiel für diejenige ID entspricht, ab der man alle alten Einträge aushebeln möchte. Und wer interessiert sich denn nun ernsthaft für das Gewäsch von vor drei Monaten, bei dem die Kommentare sowieso jedes Feuer ausgelutscht haben? 😉

Tipp: Man kann dies übrigens auch automatisch durch das Plugin „Auto Shutoff Comments“ (codex.wordpress.org) erledigen lassen.

Mir stellt sich hier allerdings eine durchaus spannende Grundsatzfrage: Ist zu einem alten Beitrag immer schon alles gesagt?

Ausgehend von der Überlegung, dass selbst die Stammleser (mal ganz zu schweigen von den Google-Besuchern) nicht alle alten „Schätzchen“ eines Blogs kennen, entgeht dem Blogger hier durchaus die Gelegenheit, weiteres Feedback, einen Nachtrag oder eine Korrektur zu erhalten – auch wenn der Beitrag eben nicht mehr ganz aktuell ist.

Gerade für neue Leser – ob sie nun von Google oder von einem anderen Blog kommen – dürfte es auch nicht gerade einladend wirken, geschlossene Kommentare vorzufinden. Das Spam-Problem, dass für das „abweisende“ Auftreten gesorgt hat, wird dabei nur den wenigsten bekannt sein.

Insofern habe ich mich dazu entschlossen, bis auf weiteres die älteren Artikel offen zu lassen – jedenfalls solange „Spam Karma“ weiter so erfolgreich filtert und mein Blog dabei nicht in den Überlastungs-Abgrund zieht. 🙄

Update 24.08.06, 10:37 Uhr:
Mike hat mittlerweile „nachgelegt“. Unter www.sichelputzer.de[2] beschreibt er einige kleine Anpassungen an WordPress, mit denen dann für altere Artikel zumindest die Kommentarmöglichkeit für (registrierte) Stammleser bestehen bleibt.

Blotter: Das Technorati-Diagramm

von Stefan Evertz am 22.08.06 um 11:37 Uhr | Schreibe eine Antwort

Für neugierige und „statistikhungrige“ Blogger (wie mich) gehört sie zu den regelmäßig angesteuerten Websites: Die Technorati-Übersicht der Websites, die aufs eigene Blog verlinken (Übersicht für dieses Blog: www.technorati.com)

Einen komfortablen Weg, die so ermittelten Zahlen zu visualisieren, gibt es nun mit Blotter, dem „Blog-Plotter“ von Dapper (www.dappit.com). Und sieht das Diagram für mein Blog aus:

'Technorati links & sites', die auf hirnrinde.de verweisen

Mehr Informationen zu „Blotter“: www.dappit.com[2] (englisch, JavaScript erforderlich)

Blotter kann einfach mit dem folgenden HTML-Schnipsel als Bild in das eigene Blog eingebunden werden, wobei das Bild dann auf dem dappit-Server täglich aktualisiert wird:


$BLOGURL muss dann durch die eigene Blogadresse ersetzt werden. Weitere Konfigurationsmöglichkeiten (andere Auflösung, etc.) sind durch das Anhängen von Parametern an den Bild-URL möglich (Details ebenfalls unter www.dappit.com[2]).

(via www.einfach-persoenlich.de)