Archiv der Kategorie: Computern

Wunschzettel 3: Fernseh-Werbung

von Stefan Evertz am 05.05.06 um 7:00 Uhr | 1 Antwort

Wenn ich mir was wünschen könnte, dann hätte ich gerne:

Eine saubere Trennung von Werbung und Programm im Fernsehen.

Ich weiß, dass für (private) Fernsehsender das Fernsehprogramm eigentlich nur eine Insel zwischen zwei Werbeblöcken darstellt. Und ich kann eigentlich sogar ganz gut damit leben – und die regelmäßigen Pausen fehlen mir manchmal sogar bei den Öffentlich-Rechtlichen.
Was allerdings schwer nervt, ist die Art und Weise, wie immer mehr versucht wird, die Werbung auch ins Programm schwappen zu lassen. Nachfolgend daher meine „Top 3“ der nervigsten Werbeformen.

Platz 3: Werbung nach Eigenwerbung
Man hatte sich dran gewöhnt: Nach den Werbespots kommen die sendereigenen Werbespots, gerne auch als Programmhinweise bezeichnet. Bisher waren diese Programmhinweise ein sicheres Zeichen dafür, dass es gleich weiter geht – und man den Ton wieder anschalten konnte, da man nur so der gesteigerten Lautstärke der Werbung entgehen konnte (siehe auch „Keine lärmenden Werbepausen mehr – für DVB-Nutzer…„).
Mittlerweile kann man aber immer mehr beobachten, dass – umrandet von einem Texthinweis auf eine eigene Sendung – danach noch ein Werbespot gesendet wird. Unsere Aufmerksamkeit hat dieser Werbespot ganz sicher; ich bezweifle allerdings, dass unsere Wut die vom Werbekunden gewünschte Reaktion darstellt…

Platz 2: Animierte Programmhinweise mit Ton
Auch daran hat man sich gewöhnt: Im laufenden Programm „fliegen“ plötzlich kleine animierte Programmhinweise ins Bild, meistens am oberen oder unteren Bildrand. Bei den Ankündigungen für die „Luftbrücke“ bei Sat1 z.B. waren die Rosinenbomber sogar noch recht eindrucksvoll anzusehen.
Eine solche Animation kann man normalerweise ganz gut ignorieren – vor allem mit einem „16:9“-Fernseher 😉 Deshalb gehen offenbar immer mehr Privatsender dazu über, diese Animation auch akustisch zu beleben, was wirklich nervt. Vor allem dann, wenn man kurzfristig nicht mal mehr das eigentliche Fernsehprogramm verstehen kann, wie vor wenigen Tagen bei ProSieben 🙁

Platz 1: Splitscreen-Werbung beim laufenden Programm
Die mieseste Form der Werbeintegration habe ich bisher nur bei den Küchenprofis (RTL2) erlebt. Dort wird gerne mal im laufenden Programm sog. Splitscreen-Werbung platziert, d.h. das eigentliche Programm wird links oben in einem kleinen Fenster gezeigt, während im großen Fenster ein Werbespot läuft. Hören kann man natürlich nur den Werbespot.
Diese Werbeform ist mir bisher vor allem bei Formel 1-Rennen untergekommen – und da ist es zwar auch nicht schön, aber man kann damit leben, wenn man dem fleißigen Rundendrehen der Boliden kurz ohne Ton beiwohnt. Wenn dies aber bei einem Dokumentationsformat passiert und so Dialoge der Beteiligten ausgeblendet werden, könnte ich gar nicht so viel zu mir nehmen, wie ich k… könnte…

Mein besonderer Dank gilt daher RTL2 für den bisherigen Tiefpunkt in Sachen „Fernsehwerbung“ :>

Google: Die zwei (Aussichts-)Türme (Update)

von Stefan Evertz am 03.05.06 um 9:27 Uhr | 3 Antworten

Nehmen wir einmal für einen Moment an, der Microsoft-Browser „Internet Explorer“ hätte nicht weltweit etwa 80% Marktanteil, sondern er und Firefox wären einfach zwei Browser, die einen ähnlichen Marktanteil hätten. Und dann schauen wir mal auf zwei Beispiele der „Kooperation“ von Google mit Firefox:

  • Google zahlt für Firefox-Downloads – Nutzer erhalten Geld für Downloads von Firefox mit Google-Toolbar (www.golem.de, 07.11.05)
  • Google-Homepage wirbt für Firefox – Werbung vorerst nur für IE-Nutzer in den USA (www.golem.de[2], 26.04.06)

Jetzt sollten wir einen kurzen Blick in unserem Firefox in die rechte obere Ecke auf die hilfreiche Suchmaske – und speichern ab, dass das dort zu erkennende „G“ das Logo von Google ist (übrigens als Standard).

Danach versuchen wir, uns die Aufregung bei Google vorzustellen, als Amazon sich gegen die weitere Kooperation mit Google und für die künftige Zusammenarbeit mit Microsofts „Windows Live“ entschieden hat (siehe auch www.golem.de[3]). Und wenn man die auf www.spiegel.de nachzulesenden Überlegungen bedenkt, kann man die Besorgnis sogar durchaus verstehen, die bei Google aufkommen mag:
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Firefox 1.5.0.3 ist da – und Sicherheitslücke ist zu (Update)

von Stefan Evertz am 02.05.06 um 14:49 Uhr | 2 Antworten

Wie www.pcwelt.de meldet, ist vor wenigen Minuten die Version 1.5.0.3 des Browsers „Firefox“ veröffentlicht worden. Knapp drei Wochen nach der Veröffentlichung der Version 1.5.0.2 wird damit die vor einer Woche bekanntwordene Sicherheitslücke in Firefox geschlossen.

Zur Zeit ist die neue Version allerdings noch nicht per Update-Funktion verfügbar (über „Hilfe / Firefox aktualisieren“), sondern kann bisher nur per FTP unter ftp.mozilla.org heruntergeladen werden.

Update 02.05.06, 21:27 Uhr:
Die neue Version ist jetzt auch per Update-Funktion verfügbar.

O’Reilly mit weiteren E-Books und Überlastung

von Stefan Evertz am 30.04.06 um 8:00 Uhr | 2 Antworten

Erfreulicherweise verbreitet sich zunehmend der Trend, Bücher auch online zu veröffentlichen (siehe auch „Lesestoff fürs Wochenende: Weitere kostenlose E-Books„). Der Software-Verlag O’Reilly hat nun unter www.oreilly.de vier weitere deutschsprachige Titel im Rahmen seines „OpenBook“-Projects (siehe auch „Stefan Münz schenkt dem Netz ein Buch„) zum kostenlosen Download bereitgestellt. Die E-Books können kapitelweise als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Ein Hinweis, bevor ihr euch nun ans Herunterladen macht: Offensichtlich ist das Interesse an den Online-Books so groß, dass die Server regelmäßig in die Knie gehen und nicht mehr erreichbar sind. Seit der Bekanntgabe vor drei Tagen habe ich lediglich gestern am frühen Morgen zwei der vier Bücher herunterladen können…

Die vier neu verfügbaren Titel sind:

(via www.golem.de)

BILD bekommt Rechnung vom Bildblog

von Stefan Evertz am 29.04.06 um 16:47 Uhr | 1 Antwort

Nachdem die Blogger um Stefan Niggemeier seit fast zwei Jahren unter www.bildblog.de die Inhalte der BILD-Zeitung (und ihres Online-Ablegers) kritisch prüfen und akribisch Fehler aufdecken, haben sie nun der Bildzeitung eine Rechnung über 45 Korrekturen gestellt (siehe auch www.bildblog.de):

Stattdessen stellen wir seit einiger Zeit aber fest, dass Fehler, auf die wir hinweisen, in kürzester Zeit von Ihnen korrigiert werden. Selbst Artikel, die schon mehrere Tage unverändert online waren, werden nur Minuten nach einem entsprechenden BILDblog-Eintrag verändert.
[…]
Offenbar haben Sie sich entschieden, BILDblog als eine Art externe Schlussredaktion oder Korrektorat zu benutzen.
[…]
Wir glauben aber, dass dies eigentlich in Ihrer Verantwortung als Online-Angebot mit Millionen Lesern läge. Wir investieren Zeit und Energie, die eigentlich Sie selbst aufbringen müssten. Da Sie unser Angebot inzwischen als Dienstleistung in Anspruch nehmen, halten wir eine entsprechende Honorierung für angemessen.

Anbei finden Sie eine Auflistung aller Bild.de-Artikel, die Sie seit Anfang des Jahres korrigiert haben, nachdem wir über die in ihnen enthaltenen Fehler berichtet oder Sie per Mail darauf hingewiesen haben.

Unter www.golem.de wird weiterhin berichtet:

Sollte Bild.T-Online.de die Rechnung tatsächlich bezahlen, wollen die BILDblog-Macher das Geld für einen guten Zweck spenden. Was Bild davon hält, erklärte Unternehmenssprecher Thomas Fröhlich gegenüber dem Spiegel:

„Wir hatten immer gedacht, die selbsternannten ‚Bild‘-Wächter kämpften ehrenamtlich für besseren Journalismus – scheinbar geht es ihnen aber doch eher ums Geldverdienen.“

Ich muss gestehen, dass ich angesichts dieser Rechnung ziemlich grinsen musste. Auch wenn ich bezweifle, dass Bild die Rechnung bezahlen wird und sie es – formal gesehen – ohne einen entsprechenden Auftrag auch nicht müsste, war das jedenfalls ein durchaus schmerzhafter (und öffentlichkeitswirksamer) Tritt gegen das Schienbein des „korrigierten“ Boulevard-Blattes 😉

Pausensport mit Ice Age 2: Scrat Jump

von Stefan Evertz am 28.04.06 um 8:45 Uhr | 2 Antworten

Wer Scrat nicht nur beim „Nüsse sammeln“ zusehen will (siehe auch „Statt Ice Age 2: Gone Nutty„), kann ihn jetzt auch fliegen lassen:

'Scrat Jump' spielen (Flash erforderlich)

Immerhin konnte ich mit meinen 237,67 Metern Flugweite Robert übertrumpfen (228,02 Meter ,siehe auch www.basicthinking.de/blog).

Es gibt übrigens noch drei andere (Flash-)Spiele zu „Ice Age 2“:

(via bloggingtom.ch, der mittlerweile 253,22 Meter erreicht hat…)

Nachtrag 30.04.06, 17:47 Uhr:
Hier noch das Passwort für Level 2: airheads

Schweppes bloggt und groovt

von Stefan Evertz am 27.04.06 um 9:54 Uhr | 1 Antwort

Patrick Breitenbach berichtet unter www.blogdiplomatie.de über den Webauftritt des Brausemachers Schweppes (siehe auch www.schweppes.de):

Beim Relaunch ihres deutschen Internetauftrittes riecht es förmlich nach Weblog. Alles deutet irgendwie darauf hin. Die unterschiedlichen Beiträge zu den entsprechenden Themenfeldern – übrigens schön nach Konzept und entsprechendem Drink sortiert – eine Kommentarfunktion […], RSS-Feed und viele bunte Links hinaus ins WWW. Doch das Allerwichtigste: Die Texte sind sehr locker und ansprechend verfasst und es dreht sich ausnahmsweise darin nicht dauernd um Schweppes!

Dem Eindruck kann ich mich eigentlich nur anschließen, auch wenn dort bisher „nur“ diverse Gadgets vorgestellt werden (die allerdings ganz amüsant sind). Auch ganz nett: Unter www.schweppes.de[2] kann man sich gut 20 Werbespots aus den letzten 40 Jahren im Mpg-Format herunterladen (wenn auch im Briefmarken-Größe).

Ein besonderes Schmankerl sind aber die 12 MP3-Tracks, die kostenlos heruntergeladen (oder per Flash direkt online angehört) werden können. Ich muss gestehen, dass ich in Sachen „Musikrichtungen“ irgendwann den Anschluß verloren habe, insofern muss an dieser Stelle die Formulierung reichen, dass die Musik einen „angenehmen Groove“ hat. Die (werbende) Beschreibung auf der Website passt sogar ausnahmsweise:

Mit der Dämmerung erwacht die Lounge zum Leben. Ein Ort, an dem Stil, Musik und Momente verschmelzen. Hier bleibt man unter sich und ist in Gesellschaft. Gute Drinks. Dezente Musik. Bleibende Erinnerungen. Schweppes Lounge Vol. 2 wurde für diese stilvollen Momente produziert.

„Schweppes Lounge Vol. 2“ anhören / herunterladen: www.schweppes.de[3]

Mythos Breitband und Blog-Optimierung

von Stefan Evertz am 26.04.06 um 23:19 Uhr | Schreibe eine Antwort

Es fing ganz harmlos an. Robert Basic fragte sich gestern unter www.basicthinking.de/blog:

…warum ich eigentlich heute Nachmittag wegen einem gekapptem T-DSL Anschluss ins Internetcafé ausgewichen bin, statt das Fritz-Modem zu nutzen,…
[…]
Aaaaaaber, was ein antikes Vergnügen: Man lernt wieder, nicht mehr so rasend schnell die Seiten zu scannen, sondern sich schön Zeit zu lassen.

Und ich musste an die Diskussion über die Geschwindigkeit des Feedburner-Dienstes denken, die bei Jörg Petermann unter www.einfach-persoenlich.de nachzulesen ist – und bei der durchaus anklang, dass ja DSL schon sehr weit verbreitet sei (wenn nicht gar schon fast „normal“).

Hier brummt jedenfalls seit gut zwei Jahren ein „DSL 3000“-Anschluß, der möglicherweise die Wahrnehmung der Surfgeschwindigkeit verzerrt. Und auch über die diversen Informations- und Werbekanäle entsteht meines Erachtens der Eindruck, dass die vielbeschworenen „Breitband“-Anschlüsse eigentlich schon selbstverständlich sind.

Aber wieviel Breitband haben wir eigentlich hier in Deutschland? Und was kann das für die Gestaltung eines Blogs bedeuten?
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Firefox: Sicherheitslücke / NoScript-Erweiterung

von Stefan Evertz am 25.04.06 um 20:19 Uhr | 4 Antworten

Nicht so schön: Gute 10 Tage nach der Veröffentlichung von Firefox 1.5.0.2 wurde heute eine Sicherheitslücke bei Firefox gemeldet. Laut www.golem.de tritt das Sicherheitsleck

im Zusammenspiel mit dem JavaScript-Befehl iframe.contentWindow.focus() auf. Angreifer können darüber einen Buffer Overflow verursachen, der den Browser zum Absturz bringen kann, aber auch das Einschleusen von Programmcode ermöglicht. Ein Angreifer könnte damit eine umfassende Kontrolle über ein fremdes System erlangen.

Weitere Informationen (und für Mutige eine Demo) gibt es unter www.securident.com (englisch).

Bei www.heise.de gibt es dazu den folgenden Tipp:

Abhilfe schafft das Abschalten der Unterstützung für JavaScript unter den Inhalt-Einstellungen im Extras-Menü, bis die Firefox-Entwickler einen Patch bereitstellen. Jedoch zeigt der Browser dann diverse Webseiten nicht mehr korrekt an.

Dies ist übrigens in der deutschen Version wie folgt möglich:

Extras / Einstellungen / Register „Inhalt“ / Häkchen bei „JavaScript“ entfernen

Eine bessere Lösung als der Tipp von heise ist aber meines Erachtens die NoScript-Erweiterung, bei der der Benutzer für jede Website angeben kann, ob JavaScript grundsätzlich, temporär oder gar nicht erlaubt sein soll. Standard-Einstellung ist angenehmerweise das Verbot 😉

Über ein Feld in der Symbolleiste könnt ihr dann bequem mit zwei Klicks JavaScript für die gerade besuchte Website aktivieren – so ihr der Seite vertraut…

Die Erweiterung sollte meiner Meinung nach bei keinem Firefox fehlen und kann unter addons.mozilla.org installiert werden.

Rechtsfragen 3: Was darf der Inhaber einer Domain?

von Stefan Evertz am 25.04.06 um 10:11 Uhr | 1 Antwort

Gerade las ich folgendes unter dem Titel „Münchner ‚Domain-Greifer‘ unterliegt erneut vor Gericht“ bei www.golem.de:

Vor Gericht hat ein Münchner, dem die „Zwischennutzung“ fremder, bei der Registrierungsbehörde DENIC frei gewordener Domainnamen kürzlich im Rahmen einer einstweiligen Verfügung verboten worden war, nun in einem Gerichtsverfahren(Az.: 33 O 15828/05) mit ähnlicher Gemengelage verloren.

Während im ersten Fall die Seite einer Gemeinde-Feuerwehr betroffen war, unter deren Namen auf einmal Sexseiten auftauchten, (Az. 33 O 22666/05), ging es nun in einem Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht München I um einen Webauftritt eines Theaters, dessen Domainadresse aus ungeklärten Gründen frei und sofort vom Beklagten registriert wurde.

Statt der gewohnten Hinweise auf das mehrfach prämierte Programm des Theaters erschien dort zunächst der Text: „Diese Domain steht zum Verkauf frei! Haben Sie Interesse?“ Später wurden Besucher der Domain nach dem Zufallsprinzip auf verschiedene kostenpflichtige Seiten, teils mit pornografischen Inhalten, umgeleitet.
[…]
Für das Gericht war es unerheblich, ob die fragliche Domain letztlich auf Grund eines Versehens oder gar mittels technischer „Kniffe“ des Beklagten oder sogar auf Grund einer bewussten Entscheidung des Klägers freigeworden ist. Selbst im letzteren, für den Beklagten günstigsten Fall folgt daraus nicht das Recht, eine derart freigewordene Domain in der Art und Weise zu nutzen, wie es im konkreten Fall geschah.

Ich kann nicht beurteilen, unter welchen Umständen da eine Domain übetragen wurde – und darum geht es mir an dieser Stelle auch nicht. Ich stolpere allerdings über den letzten Satz des Berichts – und auch die offizielle Pressemeldung stößt in das gleiche Horn (siehe auch www.justiz.bayern.de):

Dabei kommt es nicht darauf an, ob die konkreten Inhalte per se als sittenwidrig zu betrachten sind; allein entscheidend ist, dass niemand es hinnehmen muss, dass eine Domain, die sowohl aufgrund der konkreten Gestaltung als auch aufgrund einer bereits zuvor erfolgten jahrelangen Benutzung einer bestimmten Person bzw. einem bestimmten Unternehmen zuzuordnen ist, ohne seine Zustimmung für Inhalte genutzt wird, die geeignet sind, seinen Ruf negativ zu beeinflussen.

Nehmen wir nun mal für einen Moment an, die Domain wäre im gegenseitigen Einvernehmen übertragen worden – dass dies wohl eher nicht der Fall war, geht auch aus einem früheren Bericht bei www.heise.de hervor. Aber wie gesagt – nehmen wir es einfach mal an:

Kann dann der neue Domaininhaber nicht mit der Domain machen, was er will? Ich würde jedenfalls davon ausgehen, dass ich als Domaininhaber alles machen kann, solange es nicht gegen geltendes Recht verstößt und es keine anderweitigen Vereinbarungen mit dem vorherigen Inhaber gibt.

Wenn die berichteten Umstände der Domain-Übertragung wirklich stimmen, dann ist dieses Verhalten im wahrsten Sinne des Wortes „zu verurteilen“. Aus meiner laienhaften und nicht juristischen Sicht heraus ist allerdings die Einschätzung des Gerichts im Hinblick auf den Handlungsspielraum eines (neuen) Domaininhabers nicht minder problematisch.

Aber was weiß ich schon… :-/