Eckdaten (ermittelt u.a. mit counter.blogscout.de):
Zeitraum: 01.07. – 31.07.2006
Besucher (Visits / „V“): 27.722
Seitenabrufe (Impressions / „I“): 52.465
Seitenabrufe / Besucher: 1,89
Ruhigster Tag: 15.07.06 (V: 571 / I: 1.143)
Wildester Tag: 09.07.06 (V: 1.333 / I: 3.323)
Tagesdurchschnitt: V: 894 / I: 1.692
Datentransfer: 6.100 MB
Anzahl Beiträge: 29 (Siehe auch Juli 2006)
Archiv des Autors: Stefan Evertz
Heise-Urteil: Forenhaftung weiter offen? (Update)
von Stefan Evertz am 26.08.06 um 16:07 Uhr | 1 AntwortSpätestens seit Dezember 2005 bewegt das Thema „Forenhaftung“ zahlreiche Foren (-Betreiber) sowie diverse Blogger. Im Kern dreht sich die ganze Diskussion um die Frage, ob ein Forenbetreiber auch für die Inhalte haftet, die von Benutzern des jeweiligen Forums eingestellt werden. Die bisherige Rechtsprechung war davon ausgegangen, das ein Forenbetreiber erst dann für diese Inhalte hafte, wenn er hiervon Kenntnis habe.
Eine einstweilige Verfügung gegen den Heise-Verlag bzw. das entsprechende Urteil (Az. 324 O 721/05) hatte hierzu am 5.12.05 abweichend festgestellt, dass ein Forenbetreiber unter bestimmten Umständen auch vor der Kenntnis haftbar bzw. verpflichtet sei, die Beiträge der Benutzer vor Veröffentlichung zu prüfen.
Hinweis: Eine ausführliche Zusammenfassung der „Geschehnisse“ vom Dezember 2005 bis Anfang Mai 2006 findet sich im Artikel „Heise-Urteil: Erste Nutzniesser der vermuteten Forenhaftung (Update)„)
OLG Düsseldorf: Keine Überwachungspflicht
Am 07.06.06 kam dann ein durchaus vergleichbarer Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zur Verhandlung (Az. I-15 U 21/06; Urteilstext siehe www.netlaw.de), bei dem erfreulicherweise die bisherige Rechtsprechung erneut bestätigt wurde (siehe auch www.golem.de:
Betreiber eines Meinungsforums müssen ihre Foren nicht nach rechtswidrigen Inhalten durchsuchen oder diese dahingehend überwachen. Erst wenn ein Forenbetreiber Kenntnis von rechtsverletzenden Äußerungen hat, muss er diese löschen, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf und hob eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf auf.
Bei www.heise.de waren weitere Details zu lesen:
In einem Forum war eine Person mehrfach beleidigt worden und gab das dem Betreiber zur Kenntnis. Dieser sperrte nach eigenen Angaben die Beiträge, wollte aber nicht per Unterlassungserklärung versichern, dass solche oder ähnliche Beleidigungen künftig nicht wieder vorkommen können. Daraufhin ließ der in seinen Rechten Verletzte eine entsprechende einstweilige Verfügung erwirken, die vom Landgericht Düsseldorf bestätigt wurde.
Alles in allem zeichneten sich also durchaus vielversprechende Perspektiven für die Berufungsverhandlung des Heise-Verlages (siehe auch www.heise.de[2]) am 22.08.06 vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Und dann kam die mündliche Verhandlung…
OLG Hamburg: Überwachungspflicht nach erstmaliger Kenntnis
Der Heise-Verlag wertet das Urteil als „Teilerfolg“ und berichtet unter www.heise.de[3] (siehe auch www.golem.de[2] sowie Verhandlungs-„Protokoll“ unter www.buskeismus.de):
Zwar wies das Gericht die Berufung zurück, schränkte aber die Heise auferlegten Kontrollpflichten für die Webforen von heise online erheblich ein. Nach den Ausführungen des Senats in der mündlichen Verhandlung muss der Verlag ein Artikelforum nur dann überwachen, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde. Im Unterschied dazu hatte das Landgericht Hamburg de facto die Vorabüberwachung aller heise-online-Foren verlangt.
Auch diesmal hat sich das Thema schnell verbreitet und wird nicht nur positiv aufgenommen, wie die folgenden Zitate zeigen:
Udo Vetter berichtet – mit ungewöhnlich zurückhaltender Wortwahl – unter www.lawblog.de:
Das Oberlandesgericht Hamburg hat das “Heise-Urteil†des Landgerichts vermutlich etwas entschärft. Zwar wurde die Berufung des Verlags gegen die Entscheidung des Landgerichts verworfen; Heise hat also verloren. Dennoch soll die mündliche Urteilsbegründung Grund zur Entwarnung geben. Danach bestehe eine Kontrollpflicht nur, wenn der Forenbetreiber “konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurdeâ€.
Jan-Frederik Timm schreibt unter www.computerbase.de:
Hätte das erste Urteil Heise Online (und durch seine Funktion als Präzidenzfall unter Vorlage gewisser Voraussetzungen quasi jeden deutschen Forenbetreiber) dazu verpflichtet, sämtliche Forenbeiträge vorab auf etwaige Rechtsverstöße hin zu überprüfen, geht das OLG nun mit der vor dem Heise-Urteil allgemein gültigen Rechtsprechung und den Paragraphen 6 und 9 des Mediendienststaatsvertrages konform. Eine Pflicht zur Kontrolle des Forums entsteht somit nur dann, wenn der Betreiber konkrete Kenntnis von Rechtsverstößen erlangt
Die Überlegungen von Ewald T. Riethmüller verstehe ich dagegen so, dass nicht erst „bereits stattgefundene Rechtsverstöße“ für eine Prüfpflicht erforderlich sind (siehe auch www.r-archiv.de):
Eine Prüfpflicht des Heise- Verlages soll nur dann – vor Veröffentlichung – eines Posting bestehen, wenn auf Grund des Artikels, des Themas oder der im Artikel genannten Personen oder Firmen – mit rechtswidrigen Postings zu rechnen ist.
Bei www.fixmbr.de bewertet man die aktuelle rechtliche Situation durchaus kritisch:
Die gefährlichen Kernfragen für Forenbetreiber und Blogger bleiben bestehen, ohne dass es eine befriedigende Lösung gefunden wurde: Wenn z. B. auf F!XMBR eine gerechtfertigte Löschung eines Kommentares gefordert wurde, ich dem nachgekommen bin, kann ich in Zukunft sofort abgemahnt werden – weil es haben dann ja bereits Verstöße stattgefunden, genauso wie im Heise-Fall. Weiter: Wo beginnt ein Artikel? Ist dieser schon einer, bei dem ich damit rechnen muss, dass kontrovers diskutiert wird – somit eine Moderation aller Kommentare verpflichtend ist?
Dieses Urteil ist mit Sicherheit kein Erfolg, wie es Heise verkaufen will, es ist und bleibt ein Desaster, die unsichere Rechtslage bleibt, im Gegenteil – das erste Mal wurde eine Abmahnung bestätigt, ohne vorherige Kenntnisnahme.
Und Martin Röll fragt sich unter www.roell.net:
Danach „muss der [Betreiber] ein Artikelforum nur dann überwachen, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde“.
Die praktische Konsequenz darauf wäre (so rate ich), dass eine direkte Abmahnung für einen Weblogkommentar unzulässig wäre: Man müsste erst auf einen Verstoß hinweise und Gelegenheit zur Behebung geben, erst dann würde der Betreiber haften. Ist das so? Oder hat die grundlegende Haftungsfrage nichts mit der Abmahnfähigkeit zu tun?
Die Antwort von Michael Seidlitz per Kommentar (siehe auch www.roell.net[2]) macht zumindest etwas Hoffnung:
Danach gäbe es zunächst keine kostenpflichtige Abmahnung für das Inkenntnissetzen über aufgetretene Rechtsverstöße, sondern nur ein kostenloses „notice-and-take-down“-Verfahren, weil eine Haftung des Foren-Betreibers erst ab Kenntnis in betracht käme
Alles in allem also durchaus widersprüchliche Einschätzungen, so dass die wohl in „in wenigen Tagen“ vorliegende schriftliche Begründung mit Spannung erwartet werden darf. Vielleicht lichtet sich ja dann der Nebel… 🙁
Und noch jemand wird warten müssen: Die ursprünglich ebenfalls für den 22.08.06 vorgesehene Verhandlung der „negativen Feststellungsklage“ von Martin Geuß vor dem Landgericht Hamburg (siehe „Rechtsfragen 1: Gegen Abmahnung von Foren und Blogs„) wurde kurzfristig „verschoben“. Der neue Termin steht noch nicht fest (Quelle: www.supernature-forum.de).
Update 28.08.06, 21:52 Uhr:
Wie www.heise.de[4] berichtet, liegt sie nun also vor, die schriftliche Urteilsbegründung (siehe auch PDF-Datei des Urteils unter www.heise.de[5]; Dateigröße: 2,25 MB):
In Anlehnung an die vom Bundesgerichtshof festgelegten Grundsätze zu Live-Sendungen im Fernsehen gelte „für ein Internetforum, bei dessen Nutzung nicht einmal der Eindruck erweckt wird, der Beitrag gebe die Meinung des Forumsbetreibers wieder, dass schon im Hinblick auf die garantierte Freiheit der Meinungsäußerung auch eine Haftung als Störer im Regelfall nicht in Betracht kommt, soweit lediglich der Vorgang des Einstellens des Beitrags durch Dritte in Frage steht.“
Der Verlag sei seiner Verpflichtung nachgekommen, bei Kenntnis von Rechtsverletzungen innerhalb weniger Stunden die beanstandeten Postings zu löschen. Allerdings obliege ihm als Betreiber in der Folge „die Pflicht, die Beiträge des konkreten Forums laufend daraufhin zu überprüfen, ob sie erneute Aufrufe der beanstandeten Art enthielten“. Die Kontrolle eines einzelnen Artikelforums von heise online hält das Gericht für zumutbar, wenn weitere Rechtsverletzungen drohten. […]
Allgemein gesprochen hält der OLG-Senat „eine spezielle Überwachungspflicht des Betreibers dann für angemessen, wenn dieser entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert hat“.
Udo Vetter fasst das Urteil unter www.lawblog.de[2] etwas kompakter zusammen:
Insgesamt ergibt sich also folgende Abstufung:
- Forenbetreiber haften nicht für Kommentare, sofern klar ist, dass die Kommentare von Dritten stammen und nicht unbedingt die Meinung des Forenbetreibers wiedergeben.
- Forenbetreiber müssen die Kommentare nicht vorsorglich kontrollieren, es sei denn, sie haben rechtswidrige Äußerungen „provoziert“.
- Werden rechtswidrige Äußerungen beanstandet, muss der Forenbetreiber künftig von sich aus kontrollieren, ob es zu erneuten Verstößen kommt.
Update 29.08.06, 06:33 Uhr:
Arne Trautmann fasst das Urteil unter www.law-blog.de zusammen und betont dabei besonders den „Einzelfallcharakter“:
Das OLG scheint mir ein recht vernünftiges und nachvollziehbares Haftungskonzept darzulegen. Nachschauen muss der Forenbetreiber, wenn er Äußerungen selbst provoziert oder durch vorangegangene Ereignisse gewarnt ist. Er muss nur da (in dem Unterforum / Thread) nachschauen, wo Rechtsverletzungen zu erwarten sind und er muss als Gewerblicher eher auf der Hut sein als ein Hobby-Forenbetreiber.[…]
Im Ergebnis lässt es sich trefflich streiten, was das neuerliche Urteil für Auswirkungen haben wird. Letztlich haben LG und OLG beide nur einen – wenn auch prominenten – Einzelfall entschieden, wie das Gericht nun einmal tun (müssen). Die Kriterien sind vom BGH vorgegeben und vernünftig. Wann konkret eine Prüfpflicht verletzt ist, wird auch in Zukunft von Sachverhalt zu Sachverhalt unterschiedlich beurteilt werden. Weitere Aufreger sind mithin durchaus zu erwarten.
Update 29.08.06, 10:52 Uhr:
Unter dem Titel „Heise-Urteil: Generelle Vorabkontrolle nein, aber …“ berichtet nun auch www.golem.de[3]:
…kontroverse Artikel ziehen erweiterte Pflichten nach sich
So langsam glätten sich die Wogen in Sachen Forenhaftung und Vorabkontrolle, für die das Landgericht Hamburg mit einem umstrittenen Urteil gesorgt hatte. Zwar lehnte das Oberlandesgericht Hamburg die Berufung des Heise-Verlags in dieser Sache ab, eine Pflicht zur generellen Vorabkontrolle von Forenbeiträgen sieht das Gericht aber nicht.
Warum muss ich bei „kontroversen Artikel“ sofort an das eine oder andere Blog denken 😕
Virtuelles Kugelstoßen
von Stefan Evertz am 25.08.06 um 13:32 Uhr | 1 AntwortEine Partie Billard zur Entspannung, die läßt sich am Arbeitsplatz – nicht nur aus Platzgründen – eher selten umsetzen. Als kleine Einstimmung auf das herannahende Wochenende kann man sich dagegen mit den beiden folgenden, eher ungewöhnliche Varianten des Spiels Sports auch am Bildschirm beschäftigen (jeweils Flash und JavaScript erforderlich):
Bei „Snipe“ müssen jeweils drei farbige Kugeln auf die gleichfarbigen Felder „gestupst“ werden.

„Snipe“ spielen: www.fetchfido.co.uk
(via www.ehrensenf.de)
Im Spiel „Looser“ hingegen darf man sich mit einer lebenden Zielkugel herumärgern – und das Drecksding wird auch noch zunehmend schneller 👿

„Looser“ spielen: www.ugoplayer.com
Pluto Ade: Neue Eselsbrücken gesucht
von Stefan Evertz am 25.08.06 um 12:03 Uhr | 6 AntwortenZugegeben, die Frage nach der „Sortierung“ der Planeten unseres Sonnensystems stellt sich im Alltag eher selten. War es aber bisher soweit, half eigentlich immer die folgende Eselsbrücke:
Mein Vater Erklärt Mir Jeden Samstag Unsere Neun Planeten
Eine ebenfalls interessante, wenn auch wohl nicht mehrheitsfähige Variante fand ich dann noch bei de.wikipedia.org:
Mein Vetter Erich muss jeden Samstag unser Nilpferd putzen
Und dann musste ich gestern bei www.heise.de von einer umwälzenden Änderung lesen:
Die Internationale Astronomische Union (IAU) hat auf ihrer Konferenz in Prag den Antrag abgelehnt, die Zahl der Planeten auf zwölf aufzustocken. Noch dazu wurde entschieden, den 1930 entdeckten Pluto aus der Planetenreihe zu nehmen. An der elftägigen Konferenz nahmen 2500 Experten aus 75 Ländern teil.
Was nun? Welcher Merksatz hilft meinem Gedächtnis künftig auf die Sprünge, wenn wieder mal in der Kaffeepause astronomische Themen aufkommen?
Einen ersten Vorschlag fand ich dann bei de.wikipedia.org[2]:
„Mein Vater erklärt mir jeden Sonntag unseren Nachthimmel.“
Dabei gibt acht in Nachthimmel die Anzahl der Planeten an.
OK, funktioniert – und die versteckte Zahl der Planeten hat durchaus Charme. Aber geht das nicht noch besser?
- Passend zum Sommer (dem im Juli):
Mit vielen Eisbechern macht Jan seinen Urlaub nett
- Das Thema „Nachwuchs“ könnte man auch berücksichtigen:
Macht Vielleicht Ein Moderner Junge Sonntags Unseren Nachtisch?
- Und auch zum Thema „Cold Calls“ wäre eine Variante denkbar:
Mancher Vertreter Erklärt Mir Jedesmal Seinen Unsinn Neu
Mir scheint, dass hier noch mehr Kreativität gefragt ist. Insofern lade ich euch herzlich ein, weitere Alternativen in den Kommentaren zu ergänzen. Als Arbeitshilfe kann das folgende Buchstabengerüst eingesetzt werden:
M V E M J S U N
Eine Frage stellt sich mir allerdings doch noch zum Schluß – und die Antwort könnte auch für die katholische Kirche interessant sein: Hätte man in Prag auch feststellen beschließen können, dass die Erde eine Scheibe ist?
Kniffliger Spaß: Video-Puzzle
von Stefan Evertz am 24.08.06 um 13:16 Uhr | 1 AntwortDie virtuelle Umsetzung von realen „Brettspielen“ finde ich immer wieder spannend. Meistens besteht der einzige Mehrwert allerdings darin, dass man die Spiele ohne physische Mitspieler, d.h. mit künstlichen bzw. Computer-Gegnern spielen kann.
Die folgende Variante des altbekannten „Puzzle“ ist so allerdings wirklich nur am Computer möglich: Beim Video-Puzzle gilt es, die verschiedenen Puzzleteile einer Videosequenz zusammenzubringen – während das Video als Endlosschleife läuft 😉
Bei den „Moving Jigsaw Puzzles“ kann man sich zur Zeit an vier verschiedenen Motiven versuchen; das nachfolgende Bild („Goldfish“) kann den „animierten“ Schwierigkeitsgrad natürlich nur unzureichend wiedergeben:

Das Video-Puzzle kann unter justjigsawpuzzles.com (englisch; Flash und JavaScript erforderlich) gespielt werden, wobei dort darauf hingewiesen wird, dass das Spiel relativ ressourcenhungrig ist. Für ältere bzw. langsame Rechner wird es also nichts mit dem Puzzle-Spaß.
Alles in allem jedenfalls eine unterhaltsame und wirklich ungewöhnliche „Multimedia“-Anwendung, die diese Bezeichnung wirklich verdient. Wäre das nicht auch eine schöne Spielerei für sevenload.de?
(via www.ehrensenf.de)
Blog-Spam: Alte Beiträge dichtmachen?
von Stefan Evertz am 24.08.06 um 0:28 Uhr | 8 AntwortenDie regelmäßig eingehenden Spam-Kommentare und Trackbacks dürften jedes Blog früher oder später treffen – und sorgen schnell für große Freude beim Blogbetreiber, wenn man nicht Anti-Spam-Filter wie z.B. Spam Karma 2 (unknowngenius.com) einsetzt. Hier in meinem Blog trudeln täglich etwa 30-40 solcher Kommentare ein, bei anderen (bekannteren) Blogs gehen durchaus 100 Spam-Kommentare und mehr am Tag ein.
In aller Regel sind vor allem ältere Artikel von Spam-Versuchen betroffen, wobei ich hier im Blog immer häufiger beobachte, dass frisch veröffentlichte Artikel nahezu sofort zum Zielobjekt werden (siehe auch www.basicthinking.de/blog).
Mike Schnoor beschreibt nun als mögliche Gegenmaßnahme, ältere Artikel für (neue) Kommentare und Trackbacks zu sperren (siehe auch www.sichelputzer.de):
Ich glaube, das einfachste und meiner Meinung nach schönste Mittel zumindest für WordPress Blogs ist ein manuelles Update der Datenbank. Einfach mal den SQL-Query UPDATE wp_posts SET comment_status = “closedâ€, ping_status = “closed†where ID < 1000 eingeben, und schon hat man von mehreren duzend Spameinträgen pro Tag endlich ruhe. Anzumerken ist, dass die ID mit dem Wert unter 1000 natürlich nur als Beispiel für diejenige ID entspricht, ab der man alle alten Einträge aushebeln möchte. Und wer interessiert sich denn nun ernsthaft für das Gewäsch von vor drei Monaten, bei dem die Kommentare sowieso jedes Feuer ausgelutscht haben? 😉
Tipp: Man kann dies übrigens auch automatisch durch das Plugin „Auto Shutoff Comments“ (codex.wordpress.org) erledigen lassen.
Mir stellt sich hier allerdings eine durchaus spannende Grundsatzfrage: Ist zu einem alten Beitrag immer schon alles gesagt?
Ausgehend von der Überlegung, dass selbst die Stammleser (mal ganz zu schweigen von den Google-Besuchern) nicht alle alten „Schätzchen“ eines Blogs kennen, entgeht dem Blogger hier durchaus die Gelegenheit, weiteres Feedback, einen Nachtrag oder eine Korrektur zu erhalten – auch wenn der Beitrag eben nicht mehr ganz aktuell ist.
Gerade für neue Leser – ob sie nun von Google oder von einem anderen Blog kommen – dürfte es auch nicht gerade einladend wirken, geschlossene Kommentare vorzufinden. Das Spam-Problem, dass für das „abweisende“ Auftreten gesorgt hat, wird dabei nur den wenigsten bekannt sein.
Insofern habe ich mich dazu entschlossen, bis auf weiteres die älteren Artikel offen zu lassen – jedenfalls solange „Spam Karma“ weiter so erfolgreich filtert und mein Blog dabei nicht in den Überlastungs-Abgrund zieht. 🙄
Update 24.08.06, 10:37 Uhr:
Mike hat mittlerweile „nachgelegt“. Unter www.sichelputzer.de[2] beschreibt er einige kleine Anpassungen an WordPress, mit denen dann für altere Artikel zumindest die Kommentarmöglichkeit für (registrierte) Stammleser bestehen bleibt.
Google Writely für alle
von Stefan Evertz am 22.08.06 um 13:03 Uhr | Schreibe eine Antwort
Seit dem 18.08.06 darf nun jeder mit dem Tool „Google Writely“ (www.writely.com, englisch; JavaScript erforderlich) testen, wie Textverarbeitung ohne das allgegenwärtige „Word“ aus dem Hause Microsoft aussehen könnte (siehe auch www.golem.de):
Writely ist eine AJAX-basierte Online-Textverarbeitung, die komplett im Browser läuft. Ein Download oder eine Installation sind nicht notwendig, die Nutzung ist kostenlos. Eine Beta-Version von Writely ist seit August 2005 online und auch heute ist die Software noch nicht fertig.
Mit Writely lassen sich neue Dokumente erstellen oder auch vorhandene hochladen und öffnen. Diese können dann für andere freigegeben werden, so dass man sie gemeinsam bearbeiten kann. Writely informiert dabei in Form kleiner Notizen über die gemachten Änderungen und synchronisiert die unterschiedlichen Versionen der Dokumente miteinander.
Nach der Übernahme von Writely im März 2006 durch Google (siehe auch www.golem.de, „Google Desktop: Doppel-Agent 003 auf der Suche (Update)„) war zunächst der öffentliche Zugang gestoppt bzw. auf Einladungen beschränkt worden. Erfreulicherweise scheint man bei Google die Infrastruktur ausgebaut zu haben, so dass nun sowohl mit Writely das Text-Element von „Google Office“ als auch seit einer Woche Google Analytics wieder frei genutzt werden kann (siehe auch „Google Analytics für alle„).
Und so sieht die – bisher nur in Englisch verfügbare – Oberfläche aus:

Ein erster schneller Test der Textverarbeitung zeigt jedenfalls, dass Writely schon jetzt einiges zu bieten hat:
- Geschwindigkeit bei der Textbearbeitung ist durchaus vergleichbar mit Word.
- Die gängigen Formatelemente sind verfügbar.
- Import (aus Word) und Export (u.a. als PDF und als Word-Dokument) klappt problemlos.
- Gemeinsame Textbearbeitung durch mehrere Benutzer („Collaboration“) ist zwar nicht ganz „in Echtzeit“ (mindestens 5 Sekunden Verzögerung, möglicherweise bedingt durch den ersten Anstrum von Interessenten), funktioniert aber zuverlässig.
Laut den FAQ werden Internet Explorer (ab Version 5.5) und Firefox unterstützt, Opera jedoch nicht (siehe auch www.google.com, englisch).
Alles in allem scheint sich hier jedenfalls ein durchaus ernstzunehmender Kandidat für die „Textverarbeitung für zwischendurch“ herauszubilden. Einziger Wermutstropfen ist das (bisher nicht zu ändernde) Letter-Format der exportierten Dokumente – statt dem zumindest in Deutschland normalen „DIN A4“. Das sollte schleunigst angepasst bzw. modifizierbar werden.
Ob der einzelne Benutzer allerdings gut beraten ist, seine Dokumente mit einem Tool zu erstellen und zu speichern, dessen „Besitzer“ (Google) in Sachen „Datenschutz“ für seine Sammelwut bekannt ist und zudem anderen juristischen Rahmenbedingungen unterliegt, muss – wie immer – jeder selbst entscheiden…
Nachtrag 26.08.06, 13:18 Uhr
Bei www.jmboard.com/gw bin ich auf eine Beschreibung gestossen, wie auch Opera-Nutzer in den vollen Genuss von Writely kommen können. Dabei verpasst man durch die folgenden Schritte Opera quasi eine „Tarnkappe“:
- Extras->Einstellungen
- Erweitert
- Inhalte
- Einstellungen der Seiten verwalten
- Hinzufügen für “writely.comâ€
- Im Tab Netzwerk auf die Option “Als Mozilla maskieren†einstellen
Blotter: Das Technorati-Diagramm
von Stefan Evertz am 22.08.06 um 11:37 Uhr | Schreibe eine AntwortFür neugierige und „statistikhungrige“ Blogger (wie mich) gehört sie zu den regelmäßig angesteuerten Websites: Die Technorati-Übersicht der Websites, die aufs eigene Blog verlinken (Übersicht für dieses Blog: www.technorati.com)
Einen komfortablen Weg, die so ermittelten Zahlen zu visualisieren, gibt es nun mit Blotter, dem „Blog-Plotter“ von Dapper (www.dappit.com). Und sieht das Diagram für mein Blog aus:
Mehr Informationen zu „Blotter“: www.dappit.com[2] (englisch, JavaScript erforderlich)
Blotter kann einfach mit dem folgenden HTML-Schnipsel als Bild in das eigene Blog eingebunden werden, wobei das Bild dann auf dem dappit-Server täglich aktualisiert wird:
$BLOGURL muss dann durch die eigene Blogadresse ersetzt werden. Weitere Konfigurationsmöglichkeiten (andere Auflösung, etc.) sind durch das Anhängen von Parametern an den Bild-URL möglich (Details ebenfalls unter www.dappit.com[2]).
Zigaretten und Wassersport
von Stefan Evertz am 21.08.06 um 10:43 Uhr | 2 AntwortenOb mit dem folgenden Buchstabendreher die – zumindest in Ägypten auch bei den Tauchern allgegenwärtigen – roten Packungen einer Zigarettenmarke gemeint sind, für die früher mal mit einem Cowboy geworben wurde?

(Diesen und weitere Cartoons findet man bei Miguel Fernandez unter www.gegen-den-strich.com, über den ich ja bereits berichtet habe)
Cold Calls: Auch eine Lösung?
von Stefan Evertz am 19.08.06 um 0:52 Uhr | 3 AntwortenDas Thema „Cold Calls“ (unverlangte Werbeanrufe, siehe auch de.wikipedia.org) geistert zur Zeit rumpelnd durch die Blogosphäre. Die kommunikativen Kapriolen, die da zum Teil in den Kommentaren geschlagen werden, sind dabei fast noch spannender als die vereinzelt diskutierten „rechtlichen“ Gegenmaßnahmen (siehe die beiden „Auslöser“ bei wirres.net und www.lawblog.de sowie weitere Anmerkungen bei www.basicthinking.de/blog, www.mein-parteibuch.de und fx3.org/blog). Inwieweit der eigentliche Initator die Geister, die er rief, vielleicht selber erst richtig befreit und aufgestachelt hat, mag jeder selber nach der Lektüre der Diskussionen entscheiden.
Grundsätzlich gibt es aber vielleicht noch eine andere nichtjuristische Variante, sich zwar etwas mühsamer, aber durchaus nachhaltig aus den Verteilern einzelner Vertriebler zu katapultieren. Das ganze wäre an „Scambaiting“ angelehnt, bei dem die Versender von sog. Scam-Mails (E-Mails mit betrügerischer Absicht, siehe auch de.wikipedia.org[2]) selber an der Nase herumgeführt werden (siehe auch den älteren, aber weiterhin aktuellen Artikel von Mario Sixtus unter www.sixtus.net)
Jens Scholz berichtet passenderweise von einem durchaus vergleichbaren Problem, das ihm vor 10 Jahren widerfuhr, als er eine „neue“ Telefonnummer bekam – die vorher zu einer Arztpraxis gehörte. Insbesondere die ältere Klientel des Mediziners bescherte ihm so manchen „Cold Call“, währenddessen die Praxis sich nicht interessiert zeigte, ihren Patienten die veränderte Telefonnummer deutlicher zu kommunizieren.
Und dann hatte er die rettende Idee (siehe auch www.jensscholz.com):
Geändert hat sich das erst, als ich beschloss, daß eigentlich nicht ich allein es sein sollte, der genervt wird und angefangen habe, mit den Anrufern Termine auszumachen. Normalerweise Donnerstag morgens um acht, was dann offenbar dazu führte, daß sich jeden Donnerstag mehrere ungeplante Termine im Wartezimmer tummelten. Innerhalb von wenigen Wochen jedenfalls gab es nicht einen verirrten Anrufer mehr.
Viele der anrufenden Vertriebler wollen ja nur eins: Einen Termin. Und den sollen sie nun auch bekommen. Aber aus „organisatorischen“ Gründen könnte man ja mit einer passenden Ausrede in ein Cafe seiner Wahl ausweichen. Die eklige Gaststätte um die Ecke, in die man selber aus Gesundheitsgründen nie einen Fuß setzen würde, geht natürlich auch.
Allein die reine Vorstellung, dass idealerweise gleich mehrere Vertreter dieser häufig nervenden Spezies im gleichen Raum sitzen und – vergeblich – auf das Christkind warten, erwärmt mir das Herz. Und ich bin mir sicher, dass die Botschaft ankommt 😈
So, jetzt könnt ihr wieder anrufen, wenn ihr euch traut. Und vielleicht klappt es ja auch mit einem Termin…

