Archiv der Kategorie: Computern

Feedburner Email: Neue Funktionen

von Stefan Evertz am 07.09.06 um 20:01 Uhr | 1 Antwort

Logo Feedburner Vor einigen Monaten habe ich ja bereits über die Möglichkeit berichtet, über den RSS-Verteilerdienst Feedburner (www.feedburner.com) den RSS-Feed eines Blogs als Newsletter zu versenden. Seitdem wird regelmäßig gegen Mittag eine Mail mit den neuesten Artikeln verschickt. Erfreulicherweise wurden nun in den „Feedburner Email Service“ neue Funktionen integriert, wie unter blogs.feedburner.com zu lesen ist:

Thank you for all of your comments and suggestions about how we can improve the FeedBurner Email service we originally launched in April. Your feedback served as the basis for the following new features

Insgesamt wurden vier neue Menüpunkte in der Administrationsoberfläche unter “Publicize / Email subscriptions” ergänzt:

  • Subscription management
    Neben der (De-)Aktivierung von Benutzern können nun auch einzelne E-Mail-Adressen aus dem Verteiler gelöscht werden. Weiterhin kann sich der Blogbetreiber bei An- und Abmeldung eines Abonnenten per E-Mail informieren lassen.
  • Communication preferences
    Betreffzeile und Text der Bestätigungs-E-Mail (nach der Anmeldung) können verändert werden.
  • Email Branding
    Nun können Betreff- und Titelzeile des „Newsletters“ verändert werden. Weiterhin kann in die HTML-Variante des Newsletters ein Logo bzw. eine Grafik eingebunden und weitere Formate verändert werden (u.a. Textfarbe und -größe).
  • Delivery Options
    Hier können die Zeitzone des Blogs sowie das zweistündige Zeitfenster für den täglichen Versand eingestellt werden.

Jetzt fehlt eigentlich nur noch die Möglichkeit, alle Schritte des Anmelde-Vorgangs mit eigenen Texten (in der eigenen Sprache) versehen zu können – und Umlaute wären weiterhin wünschenswert. Ansonsten mausert sich der „Email Service“ immer mehr zu einer hilfreichen Blog-Ergänzung – besonders für diejenigen Leser, die mit RSS nichts anfangen können 😉

Pornos petzen beim Videohost

von Stefan Evertz am 07.09.06 um 9:09 Uhr | 7 Antworten

Nachdem der Support von Myvideo vor einigen Tagen per Kommentar einen Verbesserungsvorschlag für mein Plugin „Flash Cortex“ angebracht hatte, wollte ich mich eigentlich kurz einigen Allmachtsphantasien hingeben – und warten, bis sich Youtube und Google bei mir melden, um weitere Anregungen loszuwerden 😉

Die Freude über die Aufmerksamkeit für mein Plugin währte allerdings nicht sehr lang – eigentlich genau so lang, bis ich beim Stöbern in den Videos bei Myvideo plötzlich ein lupenreines Pornofilmchen fand. Was ich leider nicht fand, war eine Möglichkeit, dieses Video zu „verpetzen“, also auf einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen hinzuweisen.

Und so habe ich mir dann mal genauer angesehen, ob und wie Besucher der bekannteren Videohoster „problematische“ Videos melden können – und war doch überrascht, wie unterschiedlich man diesen Prozess handhaben kann.

  • YouTube (www.youtube.com)
    Ein „Regelverstoß“ kann gemeldet werden, ist allerdings nur für angemeldete Benutzer möglich.
  • Google Video (video.google.de)
    Ein „Regelverstoß“ kann gemeldet werden und setzt keine Angabe persönlicher Daten voraus.
  • Sevenload (sevenload.de)
    Ein „Regelverstoß“ kann gemeldet werden und setzt keine Angabe persönlicher Daten voraus.
  • Clipfish (www.clipfish.de)
    Ein „Regelverstoß“ kann gemeldet werden, setzt aber die Angabe persönlicher Daten voraus.
  • Myvideo (www.myvideo.de)
    Ein „Regelverstoß“ kann nur sehr umständlich gemeldet werden und setzt die Angabe persönlicher Daten voraus.

Insgesamt verfügen alle besuchten Videohosts über „Nutzungsregeln“, die meines Erachtens stark den Nutzungsbedingungen von wie im folgende Beispiel von sevenload.de[2] ähneln, und dabei pornografische Inhalte verbieten:

Der Nutzer ist allein für die von ihm auf die sevenload Plattform eingestellten Inhalte verantwortlich. Der Nutzer gewährleistet daher, dass diese nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und gegen die Rechte Dritter (Namens-, Persönlichkeits-, Urheber-, Datenschutzrechte, usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, keine pornografischen, gewaltverherrlichende oder volksverhetzende Inhalte darzustellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen und keine Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte zum Gegenstand haben.

Alle Anbieter sehen eine Möglichkeit vor, als problematisch wahrgenommene Videos dem Anbieter zu melden – bis auf Myvideo befindet sich hierfür jeweils ein Link auf der Seite des Videos, der direkt zu einem Meldeformular führt. Bei Myvideo hingegen ist dieses Formular so gut versteckt, dass ich es erst nach längerer Suche über die Hilfe-Seite unter www.myvideo.de[2] gefunden habe. Den Link zum Video darf man dort dann ebenso per Hand einfügen wie den Namen des Benutzers, der das Video eingestellt hat. Der Name des einstellenden Benutzers steht dabei auf der jeweiligen Video-Seite 👿

Sehr unterschiedlich fällt allerdings der Datenhunger der Anbieter beim Meldevorgang aus. Während bei Youtube sogar eine Anmeldung erforderlich ist, wollen zumindest die beiden deutschen Anbieter clipfish und Myvideo den Namen und die E-Mail-Adresse des Petzenden wissen. Inwieweit das zur Bearbeitung der Meldung erforderlich ist, erschließt sich mir absolut nicht – und die vom Gesetzgeber geforderte „Datenvermeidung“ sieht ganz sicher anders aus.

Die erforderliche Anmeldung bzw. Preisgabe persönlicher Daten stellt jedenfalls eine zusätzliche – und überflüssige – Hemmschwelle dar. Falls ich ein pornografisches bzw. „problematisches“ Video melden wollte, würde ich hier definitiv eine „anonyme“ Variante vorziehen – und es ansonsten einfach lassen…

Inwieweit diese Hemmschwelle absichtlich eingeführt wurde, um z.B. eine denkbare Flut von Meldungen zu vermeiden, kann ich nicht beurteilen; vielleicht ist es auch einfach „praktizierte Betriebsblindheit“ – oder ein Fehler im jeweiligen Konzept.

Die betreffenden Anbieter würden jedenfalls gut daran tun, hier Abhilfe zu schaffen, da sonst der Eindruck entstehen könnte, das dort der Umgang mit Regelverstößen zu „lasch“ gehandhabt wird. Und das kann – im Falle der beiden deutschen Anbieter clipfish (RTL) und myvideo (ProSiebenSat1) – ebensowenig im Interesse der Betreiber sein wie der grenzwertige Umgang mit dem Thema „Datenschutz“…

Nachtrag 07.09.06, 10:03 Uhr:
Eins muss ich wohl noch nachtragen: Auf den meisten Websites bin ich in der Regel mit deaktiviertem JavaScript unterwegs, so auch bei Myvideo. Nachdem ich eben – nach einem Kommentar von Schrottie – bei Myvideo kurzfristig JavaScript zugelassen habe, kam ich auch in den „Genuß“ des „Video melden“-Links. Dort kann man dann in der Tat ohne Angabe von persönlichen Daten „petzen“.

Eine ausschließlich auf JavaScript basierende Lösung ist in meinen Augen allerdings kaum besser als der von mir „gefundene“ umständliche Weg…

Wunschzettel 4: Robinson-Liste für Blogs

von Stefan Evertz am 06.09.06 um 7:43 Uhr | 12 Antworten

Wenn ich mir was wünschen könnte, dann hätte ich gerne:

Eine Robinson-Liste für Blogs

Ich würde mich jedenfalls sofort in eine solche Liste (siehe auch de.wikipedia.org) eintragen lassen – in der vagen Hoffnung, dass es jemand interessiert 🙄

Denn sie nerven in zunehmendem Maße, die „lustigen“ kleinen Werbemaßnahmen, die man offenbar ertragen muß, wenn man mit seinem Blog in irgendwelchen „Hitlisten“ bei blogscout.de oder bei www.deutscheblogcharts.de landet.

Dabei ist es mir persönlich egal, ob es dabei um simple Postkarten (siehe z.B. www.werbeblogger.de und den passenden Offline-Trackback unter www.netzausfall.de) oder um irgendwelchen mysteriösen Personen mit Namen „Philipp Retingshof“ (siehe z.B. www.werbeblogger.de[2]) geht. Erfreulicherweise scheint zumindest der Autoschlüssel (siehe z.B. www.donvanone.de) an mir vorbeigegangen zu sein, was einem leider nicht erspart, in diversen Blogs darüber zu lesen.

Und deshalb bleibt es dabei: Bitte führt endlich die Robinson-Liste für Blogs ein. Und dann haltet euch auch daran, ihr lieben Kollegen aus der „Marketing“-Ecke 👿

Erfolg mit der Rückrufmasche

von Stefan Evertz am 01.09.06 um 11:05 Uhr | Schreibe eine Antwort

Es dürfte eine alte Juristenweisheit sein:

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge

Etwas fassungslos stieß ich gestern auf die folgende Meldung bei de.news.yahoo.com, nachdem Robert die Nachricht im Autoradio vernommen hatte (siehe auch www.basicthinking.de/blog):

Obwohl er Zehntausende von Telefonkunden mit Lockanrufen zum Anwählen einer teuren 0137er-Nummer verführt hat, geht ein 55-jähriger Kaufmann aus Fuldabrück bei Kassel straffrei aus. Das Kasseler Amtsgericht stellte das Verfahren gegen den Mann am Montag ohne Auflagen zu Lasten der Staatskasse ein. Es sei fraglich, ob die Geschäfte des Angeklagten als Betrug gewertet werden könnten, erklärte der Vorsitzende des Schöffengerichts.

Im April und Mai 2003 hatte der Mann per Computer mehrere hunderttausend Mobiltelefon- und Festnetznummern in ganz Deutschland anwählen lassen. Die Verbindungen sollen dabei stets nach dem ersten Klingeln wieder abgebrochen worden sein, um die Angerufenen zu einem Rückruf bei der auf dem Display angezeigten Nummer mit der Vorwahl 0137 zu bewegen – für mindestens 84 Cent pro Telefonat. Knapp 140 000 Anrufer sollen dem Angeklagten so einen Gewinn von mehr als 80 000 Euro beschert haben. […]

Nach Überzeugung des Gerichts ist das jedoch «noch nicht unbedingt Betrug». Schließlich seien die Anrufer nicht getäuscht worden: Sie hätten sehen können, dass sie eine kostenträchtige 0137er-Nummer wählen. Auch das Fehlen eines «Kommunikationswillens» seitens des Angeklagten könne man nicht ohne Weiteres annehmen. Den Anrufern sei eine Bandansage vorgespielt worden, die sie zur Teilnahme an einem Gewinnspiel aufgefordert habe. Zwar hätte der Angeklagte betrügerisch gehandelt, wenn es die beworbene Lotterie gar nicht gegeben haben sollte. Das aber sei heute nicht mehr nachzuweisen.

Einen Hauch von Hoffnung für Betroffene (und für eine hoffentlich folgende Revision) lese ich allerdings aus dem Hinweis bei www.dialerschutz.de heraus:

Lockanrufe mit 0137-Nummern sind seit gut vier Jahren ein teures Ärgernis vor Telefon- und Handybesitzer. Der Kasseler Beschluss, so skandalös er erscheint, ist dennoch kein Freibrief für andere Abzocker. Zum einen wird den Opfern in den gängigen Fällen keine Bandansage mit einem Gewinnspiel vorgespielt – sie landen in der Regel einfach nur bei Zählcomputern. Und zum anderen ist die Entscheidung eines einzelnen Amtsgerichts für andere Gerichte oder Ermittlungsbehörden in keinster Weise bindend. So entschied zum Beispiel das Landgericht Hildesheim im Februar 2004, dass Lockanrufe mit 0190-Nummern eben doch gewerbsmäßigen Betrug darstellen (Urteil vom 15. Februar 2004, 26 KLs 16 Js 26785/02).

(via www.boocompany.com)

Und mir stellen sich da noch einige Fragen:

  • Unschuldsvermutung hin oder her – Müsste hier nicht ausnahmsweise der Beklagte beweisen, dass es das Gewinnspiel wirklich gab?
  • Und ist das zufällige Anrufen von (Privat-)Personen nicht ein unzulässiger Cold Call, gegen den man parallel vorgehen könnte? (siehe auch de.wikipedia.org):

    Unerwünschte Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen in Form sogenannte „Initiativ-Anrufe“ („Cold-Calls“, Lehnübersetzung „Kalte Anrufe“) ist in Deutschland nach §7 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb eine „unzumutbare Belästigung“ und unzulässig, wenn nicht vorher eine Einverständniserklärung vorliegt.

    Hier müßte sich doch auch juristisch etwas machen lassen, wenn schon mein Alternativ-Vorschlag zum Thema „Cold Calls“ nicht praktikabel ist. 🙄

Ich hoffe jedenfalls, dass diese Rechtsprechung so keinen bleibenden Bestand hat – und das nicht nur, weil das meinem persönlichen Rechtsempfinden entspricht, sondern weil ich selber schon solche störenden „Entgangenen Anrufe“ im Handy hatte… 👿

Kommentare, Hausrecht und Zensur

von Stefan Evertz am 01.09.06 um 8:29 Uhr | 7 Antworten

Der Umgang eines Bloginhabers mit den eingehenden Kommentaren dürfte wohl nach wie vor einer der am meisten diskutierten Aspekte der Blogosphäre sein. Egal ob es um das Thema „Spam“ geht (und somit in aller Regel um die effektivste Filterung bzw. Entsorgung) – oder eben um die Rückmeldungen von Lesern bzw. von deren Blogs. Im aktuellen Fall geht es drüben bei Robert unter www.basicthinking.de/blog um den „Streit“ zwischen zwei Fotobloggern, weil Blogger A in seinem Blog Kommentare von Blogger B gelöscht hat (die gelöschten Kommentare finden sich unter www.basicthinking.de/blog[2]).

Eines ärgert mich mittlerweile wirklich an Diskussionen wie diesen: Die schnell aufkommende Unterstellung, es würde Zensur praktiziert. Denn das stimmt meines Erachtens nicht. Die folgenden drei Zitate sind zwar schon „älter“ (Juni 2006), passen aber nach wie vor gut zu diesem zeitlosen Problem.

Patrick Breitenbach stellt im www.werbeblogger.de fest:

So Freunde aus Berlin, es reicht. 3 Jahre hat es nun gedauert bis ich sie auspacken muss. Die sogenannte “Living Room Policy” von Shel Israel. Wir haben hier das Hausrecht, ihr sitzt in unserem Wohnzimmer, in unserem Haus, in unserem Blog. Wir führen hier angeregte Dialoge, Streitgespräche und Meinungsverschiedenheiten mit anderen Menschen. Ja mit Menschen – nicht mit Titeln. Aber eins dulden wir jedenfalls in Zukunft nicht mehr, sich wiederholende, stumpfsinnige und anonyme Beleidigungen. […] Also, letzte Warnung, entweder ihr diskutiert hier einigermaßen normal oder ich muss von unserem Hausrecht Gebrauch machen. Schreibt doch bitte eure eigenen Blogs, in denen ihr in Ruhe andere Menschen bepöbeln könnt. Danke für euer Verständnis.

Auch Martin Röll äußert sich zum Thema „Kommentarmoderation“, wenn auch deutlich drastischer (siehe auch www.roell.net):

Man lösche die Kommentare. Gleich. Ruhe. Idioten gibt es immer. Wenn man denen eine Plattform für anonyme Beleidigungen bietet, wird sie genutzt werden. Böte man sie nicht, müssten sich die Trolle eigene Plattformen suchen oder bauen. Das tun sie normalerweise nicht – es ist zu aufwändig. Und selbst wenn sie es tun: Sie müssen dann erst gefunden werden. Nach Beleidigungen suchen aber nur wenige. Es wird dann viel ruhiger. Mir gefällt das – deshalb moderiere ich meine Kommentare. Man muss das nicht machen: die Idee von „Free Speech“ im eigenen Blog hat durchaus Charme und manchmal entsteht selbst aus den anonymen Beleidigungen noch was Wertvolles. Aber ich kann so besser schlafen. Und mir macht die Diskussion mehr Spaß, wenn nicht immer Trolle reinschreien.

Udo Vetter kommentiert unter www.lawblog.de:

Ich habe nicht behauptet, dass ich der erste bin, der was über das Impressum des BMG schreibt. Ich erhebe auch keine Exklusivitätsansprüche. Andererseits habe ich aber auch keinen Grund, 5700 Google-Treffer auszuwerten und allen Leuten, die vielleicht schon mal was dazu geschrieben haben, die Referenz zu erweisen. Falls also es noch jemand für nötig hält, dumme, meist überhebliche und teilweise sogar beleidigende Sprüche dazu abzusondern, dass dies alles schon mal irgendwo im Netz erwähnt war, wird auch dieser Kommentar gelöscht. Ich sehe keinerlei Grund, dieses Gesülze hier stehenzulassen. Und wer hierüber eine Diskussion beginnen will, startet sie bitte in seinem eigenen Weblog. Ohne Trackback. Ich wünsche rege Anteilnahme.

Ich gehe ebenfalls davon aus, dass ein Bloginhaber jederzeit jeden Inhalt seines Blogs korrigieren oder löschen kann – und zwar ohne Angabe von Gründen. Und dies gilt besonders für die Kommentare. Dabei ist nicht einmal ein vorheriger Hinweis erforderlich, sei es neben dem Kommentarfeld, in eigenen „Kommentarregeln“ oder sonstwo. Es ist vielleicht etwas „netter“, die potentiellen Kommentatoren über bestimmte Rahmenbedingungen zu informieren – nötig ist es aber nicht.

Die einzige Veränderung, die ich für „unzulässig“ halten würde, ist die gezielte Verfälschung bzw. Erweiterung eines Kommentars um Dinge, die der ursprüngliche Absender nicht geschrieben hat. Ein solches „In-den-Mund-Legen“ wäre sicherlich ganz schlechter Stil – und vielleicht sogar strafrechtlich relevant. Aber alles andere liegt in der Hand des Bloggers, ob er nun die Regeln veröffentlicht oder nicht.

Insofern kann ich zwar den Ärger eines Kommentators über eine überreichte „Rote Karte“ durchaus verstehen, wundere mich aber nach wie vor über die mancherorts geforderte Rechtfertigung bzw. Begründung. Denn dies wäre ebenso unberechtigt wie ein Vorwurf der „Zensur“. Denn was der Blogger in seinem „Wohnzimmer“ – sprich: seinem Blog – macht, ist und bleibt seine Sache.

Den Kern des Problems brachte aber Robert schon im Februar 2006 sehr treffend auf den Punkt (siehe auch www.basicthinking.de/blog[3]):

In 100% aller Fälle stellt der Blogautor seine eigenen Regeln auf, wann er Kommentare löscht bzw. gar nicht erst zulässt. Das nennt sich dann Hausrecht.
Mir fällt in Gesprächen und Blogbeiträgen auf, daß man bei Corporate Blogs eine sehr tolerante Kommunikationskultur einfordert. Kritiken sollen zugelassen werden, Beleidigungen nicht (ok, Konsens), Off-Topics möglicherweise auch, das Unternehmen sollte sich idealerweise gar zu jeglicher Kritik seitens der Kunden auf dem eigenen Blog oder in fremden Blog äussern. Wehe, man löscht, moderiert bzw. zensiert Beiträge. Das ist nicht Ausübung des Hausrechts, sondern es heisst dann sofort, das Unternehmen möchte doch eh nur positive Kommentare hören. Unabhängig der Schärfe der Kritik. Sprich, den Unternehmen wird eine höchst tolerante Haltung abverlangt, die man möglicherweise selbst so nie auf dem eigenen Weblog vertritt.

Ein wenig erinnert mich dies an das Phänomen „Straßenverkehr“: Solange ich als Fußgänger unterwegs bin, ärgere ich mich über jeden Autofahrer, der mich am Zebrastreifen zur Seite springen läßt. Sobald ich aber selber im Auto sitze, ärgere ich mich wiederum über den Fußgänger, der – besonders gerne bei Nacht – im Schneckentempo über die Straße spaziert und mich möglicherweise zum Bremsen zwingt, um keine Kühlerfigur zu bekommen. In beiden Fällen wird jeweils die Rücksichtslosigkeit beklagt.

Letztendlich ist es doch ganz einfach: Wenn Blogger und Leser eine unterschiedliche Kommunikationskultur haben, dann wird der Leser eben zum Ex-Leser – und kann seinem Ärger in seinem eigenen Blog Luft machen. Und genau wegen dieser Alternative der Meinungsäußerung ist es meines Erachtens falsch, hier auch nur den Hauch von Zensur zu sehen.

WordPress-Problem: Kommentar-Moderation bei einzelnen Artikeln

von Stefan Evertz am 28.08.06 um 22:20 Uhr | 13 Antworten

Ja, ich bin ein Optimist. Und deshalb habe ich einige Tage gehofft, dass auch künftig nicht plötzlich alle neuen Kommentare zu einem einzelnen Beitrag moderiert werden müssen, nur weil die Löschung eines problematischer Kommentars durch Dritte erreicht wurde. Andererseits scheint sich genau dies abzuzeichnen (siehe auch „Heise-Urteil: Forenhaftung weiter offen? (Update)„).

Und vor diesem Hintergrund habe ich mich auf die Suche gemacht, um eine solche Funktion bei WordPress – oder aber ein geeignetes WordPress-Plugin – zu finden. Gefunden habe ich: Eigentlich nichts 🙁

  • In den Optionen von WordPress kann man die Moderation nur „blogweit“ an- oder abschalten (Unter „Optionen / Diskussion“: „Bevor ein Kommentar erscheint, muss er von einem Administrator genehmigt werden“). Für den einzelnen Artikel ist dies per Backend nicht möglich.
  • Das einzige halbwegs passende Plugin „Auto Moderate Comments“ (frenchfragfactory.net/ozh) beherrscht lediglich die zeitgesteuerte Zwangsmoderation, d.h. wenn ein Beitrag älter als X Tage ist (oder aber der letzte Kommentar älter als X Tage) ist, werden eingehende Kommentare automatisch in die Moderationsschleife geschickt. Das löst das Problem also auch nicht. (Plugin entdeckt via sw-guide.de, www.curious-creatures.de)
  • Auch die Datenbank-Struktur von WordPress gibt m.E. wenig Anlass zur Hoffnung. In der „wp_posts“-Tabelle gibt es zwar ein Feld „comment_status“, das aber nur die Optionen ‚open‘, ‚closed‘ oder ‚registered_only‘ kennt. Und Veränderungen an der Datenbank mag ich nicht besonders – und wären auch nur ein erster Schritt zur Lösung.

Meines Erachtens gibt es also für die absehbar erforderliche „Einzel-Moderation“ von Kommentaren zu einem Artikel keine „automatisierte“ Möglichkeit. Und nonstop 24 Stunden am Rechner sitzen und auf den nächsten Kommentar zu warten ist auch nicht die Lösung, die mir vorschwebt.

Bevor ich nun also weitergrüble und mir wohl ein Plugin aus den Fingern saugen muß 😕 , hier die Frage an die werten Leser:

Kennt Ihr vielleicht ein Plugin für dieses Problem? Oder habt Ihr einen Lösungsansatz griffbereit?

Falls ja, bitte ich um rege Nutzung der Kommentarfunktion!

Zugriffe Juli 2006

von Stefan Evertz am 28.08.06 um 11:02 Uhr | 1 Antwort

Eckdaten (ermittelt u.a. mit counter.blogscout.de):
Zeitraum: 01.07. – 31.07.2006
Besucher (Visits / „V“): 27.722
Seitenabrufe (Impressions / „I“): 52.465
Seitenabrufe / Besucher: 1,89
Ruhigster Tag: 15.07.06 (V: 571 / I: 1.143)
Wildester Tag: 09.07.06 (V: 1.333 / I: 3.323)
Tagesdurchschnitt: V: 894 / I: 1.692
Datentransfer: 6.100 MB
Anzahl Beiträge: 29 (Siehe auch Juli 2006)

Statistik Juli 2006
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Heise-Urteil: Forenhaftung weiter offen? (Update)

von Stefan Evertz am 26.08.06 um 16:07 Uhr | 1 Antwort

Spätestens seit Dezember 2005 bewegt das Thema „Forenhaftung“ zahlreiche Foren (-Betreiber) sowie diverse Blogger. Im Kern dreht sich die ganze Diskussion um die Frage, ob ein Forenbetreiber auch für die Inhalte haftet, die von Benutzern des jeweiligen Forums eingestellt werden. Die bisherige Rechtsprechung war davon ausgegangen, das ein Forenbetreiber erst dann für diese Inhalte hafte, wenn er hiervon Kenntnis habe.

Eine einstweilige Verfügung gegen den Heise-Verlag bzw. das entsprechende Urteil (Az. 324 O 721/05) hatte hierzu am 5.12.05 abweichend festgestellt, dass ein Forenbetreiber unter bestimmten Umständen auch vor der Kenntnis haftbar bzw. verpflichtet sei, die Beiträge der Benutzer vor Veröffentlichung zu prüfen.

Hinweis: Eine ausführliche Zusammenfassung der „Geschehnisse“ vom Dezember 2005 bis Anfang Mai 2006 findet sich im Artikel „Heise-Urteil: Erste Nutzniesser der vermuteten Forenhaftung (Update)„)

OLG Düsseldorf: Keine Überwachungspflicht

Am 07.06.06 kam dann ein durchaus vergleichbarer Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zur Verhandlung (Az. I-15 U 21/06; Urteilstext siehe www.netlaw.de), bei dem erfreulicherweise die bisherige Rechtsprechung erneut bestätigt wurde (siehe auch www.golem.de:

Betreiber eines Meinungsforums müssen ihre Foren nicht nach rechtswidrigen Inhalten durchsuchen oder diese dahingehend überwachen. Erst wenn ein Forenbetreiber Kenntnis von rechtsverletzenden Äußerungen hat, muss er diese löschen, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf und hob eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf auf.

Bei www.heise.de waren weitere Details zu lesen:

In einem Forum war eine Person mehrfach beleidigt worden und gab das dem Betreiber zur Kenntnis. Dieser sperrte nach eigenen Angaben die Beiträge, wollte aber nicht per Unterlassungserklärung versichern, dass solche oder ähnliche Beleidigungen künftig nicht wieder vorkommen können. Daraufhin ließ der in seinen Rechten Verletzte eine entsprechende einstweilige Verfügung erwirken, die vom Landgericht Düsseldorf bestätigt wurde.

Alles in allem zeichneten sich also durchaus vielversprechende Perspektiven für die Berufungsverhandlung des Heise-Verlages (siehe auch www.heise.de[2]) am 22.08.06 vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Und dann kam die mündliche Verhandlung…

OLG Hamburg: Überwachungspflicht nach erstmaliger Kenntnis

Der Heise-Verlag wertet das Urteil als „Teilerfolg“ und berichtet unter www.heise.de[3] (siehe auch www.golem.de[2] sowie Verhandlungs-„Protokoll“ unter www.buskeismus.de):

Zwar wies das Gericht die Berufung zurück, schränkte aber die Heise auferlegten Kontrollpflichten für die Webforen von heise online erheblich ein. Nach den Ausführungen des Senats in der mündlichen Verhandlung muss der Verlag ein Artikelforum nur dann überwachen, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde. Im Unterschied dazu hatte das Landgericht Hamburg de facto die Vorabüberwachung aller heise-online-Foren verlangt.

Auch diesmal hat sich das Thema schnell verbreitet und wird nicht nur positiv aufgenommen, wie die folgenden Zitate zeigen:

Udo Vetter berichtet – mit ungewöhnlich zurückhaltender Wortwahl – unter www.lawblog.de:

Das Oberlandesgericht Hamburg hat das “Heise-Urteil” des Landgerichts vermutlich etwas entschärft. Zwar wurde die Berufung des Verlags gegen die Entscheidung des Landgerichts verworfen; Heise hat also verloren. Dennoch soll die mündliche Urteilsbegründung Grund zur Entwarnung geben. Danach bestehe eine Kontrollpflicht nur, wenn der Forenbetreiber “konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde”.

Jan-Frederik Timm schreibt unter www.computerbase.de:

Hätte das erste Urteil Heise Online (und durch seine Funktion als Präzidenzfall unter Vorlage gewisser Voraussetzungen quasi jeden deutschen Forenbetreiber) dazu verpflichtet, sämtliche Forenbeiträge vorab auf etwaige Rechtsverstöße hin zu überprüfen, geht das OLG nun mit der vor dem Heise-Urteil allgemein gültigen Rechtsprechung und den Paragraphen 6 und 9 des Mediendienststaatsvertrages konform. Eine Pflicht zur Kontrolle des Forums entsteht somit nur dann, wenn der Betreiber konkrete Kenntnis von Rechtsverstößen erlangt

Die Überlegungen von Ewald T. Riethmüller verstehe ich dagegen so, dass nicht erst „bereits stattgefundene Rechtsverstöße“ für eine Prüfpflicht erforderlich sind (siehe auch www.r-archiv.de):

Eine Prüfpflicht des Heise- Verlages soll nur dann – vor Veröffentlichung – eines Posting bestehen, wenn auf Grund des Artikels, des Themas oder der im Artikel genannten Personen oder Firmen – mit rechtswidrigen Postings zu rechnen ist.

Bei www.fixmbr.de bewertet man die aktuelle rechtliche Situation durchaus kritisch:

Die gefährlichen Kernfragen für Forenbetreiber und Blogger bleiben bestehen, ohne dass es eine befriedigende Lösung gefunden wurde: Wenn z. B. auf F!XMBR eine gerechtfertigte Löschung eines Kommentares gefordert wurde, ich dem nachgekommen bin, kann ich in Zukunft sofort abgemahnt werden – weil es haben dann ja bereits Verstöße stattgefunden, genauso wie im Heise-Fall. Weiter: Wo beginnt ein Artikel? Ist dieser schon einer, bei dem ich damit rechnen muss, dass kontrovers diskutiert wird – somit eine Moderation aller Kommentare verpflichtend ist?

Dieses Urteil ist mit Sicherheit kein Erfolg, wie es Heise verkaufen will, es ist und bleibt ein Desaster, die unsichere Rechtslage bleibt, im Gegenteil – das erste Mal wurde eine Abmahnung bestätigt, ohne vorherige Kenntnisnahme.

Und Martin Röll fragt sich unter www.roell.net:

Danach „muss der [Betreiber] ein Artikelforum nur dann überwachen, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde“.

Die praktische Konsequenz darauf wäre (so rate ich), dass eine direkte Abmahnung für einen Weblogkommentar unzulässig wäre: Man müsste erst auf einen Verstoß hinweise und Gelegenheit zur Behebung geben, erst dann würde der Betreiber haften. Ist das so? Oder hat die grundlegende Haftungsfrage nichts mit der Abmahnfähigkeit zu tun?

Die Antwort von Michael Seidlitz per Kommentar (siehe auch www.roell.net[2]) macht zumindest etwas Hoffnung:

Danach gäbe es zunächst keine kostenpflichtige Abmahnung für das Inkenntnissetzen über aufgetretene Rechtsverstöße, sondern nur ein kostenloses „notice-and-take-down“-Verfahren, weil eine Haftung des Foren-Betreibers erst ab Kenntnis in betracht käme

Alles in allem also durchaus widersprüchliche Einschätzungen, so dass die wohl in „in wenigen Tagen“ vorliegende schriftliche Begründung mit Spannung erwartet werden darf. Vielleicht lichtet sich ja dann der Nebel… 🙁

Und noch jemand wird warten müssen: Die ursprünglich ebenfalls für den 22.08.06 vorgesehene Verhandlung der „negativen Feststellungsklage“ von Martin Geuß vor dem Landgericht Hamburg (siehe „Rechtsfragen 1: Gegen Abmahnung von Foren und Blogs„) wurde kurzfristig „verschoben“. Der neue Termin steht noch nicht fest (Quelle: www.supernature-forum.de).

Update 28.08.06, 21:52 Uhr:
Wie www.heise.de[4] berichtet, liegt sie nun also vor, die schriftliche Urteilsbegründung (siehe auch PDF-Datei des Urteils unter www.heise.de[5]; Dateigröße: 2,25 MB):

In Anlehnung an die vom Bundesgerichtshof festgelegten Grundsätze zu Live-Sendungen im Fernsehen gelte „für ein Internetforum, bei dessen Nutzung nicht einmal der Eindruck erweckt wird, der Beitrag gebe die Meinung des Forumsbetreibers wieder, dass schon im Hinblick auf die garantierte Freiheit der Meinungsäußerung auch eine Haftung als Störer im Regelfall nicht in Betracht kommt, soweit lediglich der Vorgang des Einstellens des Beitrags durch Dritte in Frage steht.“

Der Verlag sei seiner Verpflichtung nachgekommen, bei Kenntnis von Rechtsverletzungen innerhalb weniger Stunden die beanstandeten Postings zu löschen. Allerdings obliege ihm als Betreiber in der Folge „die Pflicht, die Beiträge des konkreten Forums laufend daraufhin zu überprüfen, ob sie erneute Aufrufe der beanstandeten Art enthielten“. Die Kontrolle eines einzelnen Artikelforums von heise online hält das Gericht für zumutbar, wenn weitere Rechtsverletzungen drohten. […]

Allgemein gesprochen hält der OLG-Senat „eine spezielle Überwachungspflicht des Betreibers dann für angemessen, wenn dieser entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert hat“.

Udo Vetter fasst das Urteil unter www.lawblog.de[2] etwas kompakter zusammen:

Insgesamt ergibt sich also folgende Abstufung:

  1. Forenbetreiber haften nicht für Kommentare, sofern klar ist, dass die Kommentare von Dritten stammen und nicht unbedingt die Meinung des Forenbetreibers wiedergeben.
  2. Forenbetreiber müssen die Kommentare nicht vorsorglich kontrollieren, es sei denn, sie haben rechtswidrige Äußerungen „provoziert“.
  3. Werden rechtswidrige Äußerungen beanstandet, muss der Forenbetreiber künftig von sich aus kontrollieren, ob es zu erneuten Verstößen kommt.

Update 29.08.06, 06:33 Uhr:
Arne Trautmann fasst das Urteil unter www.law-blog.de zusammen und betont dabei besonders den „Einzelfallcharakter“:

Das OLG scheint mir ein recht vernünftiges und nachvollziehbares Haftungskonzept darzulegen. Nachschauen muss der Forenbetreiber, wenn er Äußerungen selbst provoziert oder durch vorangegangene Ereignisse gewarnt ist. Er muss nur da (in dem Unterforum / Thread) nachschauen, wo Rechtsverletzungen zu erwarten sind und er muss als Gewerblicher eher auf der Hut sein als ein Hobby-Forenbetreiber.[…]

Im Ergebnis lässt es sich trefflich streiten, was das neuerliche Urteil für Auswirkungen haben wird. Letztlich haben LG und OLG beide nur einen – wenn auch prominenten – Einzelfall entschieden, wie das Gericht nun einmal tun (müssen). Die Kriterien sind vom BGH vorgegeben und vernünftig. Wann konkret eine Prüfpflicht verletzt ist, wird auch in Zukunft von Sachverhalt zu Sachverhalt unterschiedlich beurteilt werden. Weitere Aufreger sind mithin durchaus zu erwarten.

Update 29.08.06, 10:52 Uhr:
Unter dem Titel „Heise-Urteil: Generelle Vorabkontrolle nein, aber …“ berichtet nun auch www.golem.de[3]:

…kontroverse Artikel ziehen erweiterte Pflichten nach sich
So langsam glätten sich die Wogen in Sachen Forenhaftung und Vorabkontrolle, für die das Landgericht Hamburg mit einem umstrittenen Urteil gesorgt hatte. Zwar lehnte das Oberlandesgericht Hamburg die Berufung des Heise-Verlags in dieser Sache ab, eine Pflicht zur generellen Vorabkontrolle von Forenbeiträgen sieht das Gericht aber nicht.

Warum muss ich bei „kontroversen Artikel“ sofort an das eine oder andere Blog denken 😕

Virtuelles Kugelstoßen

von Stefan Evertz am 25.08.06 um 13:32 Uhr | 1 Antwort

Eine Partie Billard zur Entspannung, die läßt sich am Arbeitsplatz – nicht nur aus Platzgründen – eher selten umsetzen. Als kleine Einstimmung auf das herannahende Wochenende kann man sich dagegen mit den beiden folgenden, eher ungewöhnliche Varianten des Spiels Sports auch am Bildschirm beschäftigen (jeweils Flash und JavaScript erforderlich):

Bei „Snipe“ müssen jeweils drei farbige Kugeln auf die gleichfarbigen Felder „gestupst“ werden.

'Snipe' spielen
„Snipe“ spielen: www.fetchfido.co.uk

(via www.ehrensenf.de)

Im Spiel „Looser“ hingegen darf man sich mit einer lebenden Zielkugel herumärgern – und das Drecksding wird auch noch zunehmend schneller 👿

'Looser' spielen
„Looser“ spielen: www.ugoplayer.com

Kniffliger Spaß: Video-Puzzle

von Stefan Evertz am 24.08.06 um 13:16 Uhr | 1 Antwort

Die virtuelle Umsetzung von realen „Brettspielen“ finde ich immer wieder spannend. Meistens besteht der einzige Mehrwert allerdings darin, dass man die Spiele ohne physische Mitspieler, d.h. mit künstlichen bzw. Computer-Gegnern spielen kann.

Die folgende Variante des altbekannten „Puzzle“ ist so allerdings wirklich nur am Computer möglich: Beim Video-Puzzle gilt es, die verschiedenen Puzzleteile einer Videosequenz zusammenzubringen – während das Video als Endlosschleife läuft 😉

Bei den „Moving Jigsaw Puzzles“ kann man sich zur Zeit an vier verschiedenen Motiven versuchen; das nachfolgende Bild („Goldfish“) kann den „animierten“ Schwierigkeitsgrad natürlich nur unzureichend wiedergeben:

Screenshot 'Video-Puzzle'

Das Video-Puzzle kann unter justjigsawpuzzles.com (englisch; Flash und JavaScript erforderlich) gespielt werden, wobei dort darauf hingewiesen wird, dass das Spiel relativ ressourcenhungrig ist. Für ältere bzw. langsame Rechner wird es also nichts mit dem Puzzle-Spaß.

Alles in allem jedenfalls eine unterhaltsame und wirklich ungewöhnliche „Multimedia“-Anwendung, die diese Bezeichnung wirklich verdient. Wäre das nicht auch eine schöne Spielerei für sevenload.de?

(via www.ehrensenf.de)